Neben dem Personalausweis könnte es in Düsseldorf bald "Kiffer-Ausweise" geben

Ausweis für "Kiffer" - DIESE Stadt gibt ihn offiziell aus!

In Düsseldorf soll der Cannabiskonsum zu Genusszwecken legal werden - aber nur für Menschen, die einen "Kiffer-Ausweis" haben - den will die Stadt künftig ganz offiziell ausgeben.

Vor dem Kuriosen zunächst die Fakten: Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen im Düsseldorfer Rathaus will Cannabis legalisieren. Dazu plant FDP-Gesundheitsdezernent Meyer-Falcke bereits konkret an einer medizinischen Studie mit 500 Personen. Die Testpersonen müssen gesund sein, dürfen keine anderen Drogen konsumieren und sollen ihr Cannabis dann in Apotheken offiziell kaufen dürfen. Damit nur die "Berechtigten" sich in den Apotheken melden, plant das Amt ganz offiziell einen "Kiffer-Ausweis", wie der Kölner Express berichtet.

Bessere Qualität - geringere Preise - der Ausweis machts möglich

Cannabis per
Hauptziel der Aktion: Das Cannabis soll aus staatlich kontrollierten Anbaubetrieben kommen, der Wirkungsgrad kann so vom Amt bestimmt werden, "Panschen", wie in der illegalen Szene üblich, soll verhindert werden. Preislich werde das Cannabis sicher günstiger sein als auf dem Schwarzmarkt, so die Düsseldorfer Verwaltung auf Nachfrage. Hintergrund: Der Konsum geringer Mengen von Cannabis wird ohnehin schon heute rechtlich nicht mehr verfolgt.

Studie verursacht Kosten

Die wissenschaftliche Studie wird laut dem Zeitungsbericht rund 20.000 Euro kosten - wobei die Finanzierung noch nicht geklärt ist. Die Studie soll nach jetzigen Plänen spätestens im Frühjahr kommenden Jahres starten. Erst wenn die Ergebnisse der Studie vorliegen, will der Düsseldorfer Rat über eine mögliche komplette Freigabe beraten.

Bund ging beim Thema voran

Cannabis auf Rezept - seit wenigen Wochen können Menschen in Deutschland bereits auf Rezept und auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten. Der Bundestag hatte Anfang des Jahres einstimmig ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Cannabis kommt als Heilmittel zum Einsatz, etwa um Schmerzpatienten zu helfen. Seit März 2017 können Patienten getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin erhalten. Die Regelungen beschränken sich laut Gesetz auf „eng begrenzte Ausnahmefälle“, dazu zählen Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen und ohne Therapiealternativen.