Zentral, groß und hell - die Wohnungen auf Airbnb können sich auch viele Studenten leisten

Airbnb: Kampf gegen illegale Ferienwohnungen

18. Oktober 2017
Wer seine Wohnung privat vermietet, zahlt in der Regel keine Steuern dafür. Die Stadt Berlin hat dagegen mit einem Gesetz reagiert - Homesharer führen sich seither der Willkür der Ämter ausgesetzt. Doch auch andere Kommunen suchen nach Lösungen...

  Auf Online-Plattformen wie Airbnb können Privatleute ihr Zimmer, ihre ganze Wohnung und sogar ihr Haus an andere Menschen vermieten. Das ist über die private Vermittlung häufig preiswerter als ein Ferienhaus oder Hotelzimmer. Doch längst sind es nicht mehr nur Privatleute, die gelegentlich ihr Zimmer anbieten, sondern auch immer mehr Profis, die ihre Wohnung ganzjährig an Touristen vermieten. Und während sich Politiker darüber aufregen, dass  dadurch Wohnraum wegfalle, beschweren sich Hoteliers, dass in jedem Hotel ein Personalausweis vorgelegt werden muss, private Anbieter von Plattformen wie Airbnb aber keinen Wert darauflegen. Sie ärgern sich, dass Hotels Steuern an Staat und Kommunen zahlen, die Online-Anbieter und privaten Vermieter sich aber häufig aus der Verantwortung stehlen. 

Airbnb: unterschiedliche Städte / unterschiedliche Konzepte

Zusätzlich entgehen Kommunen Steuern, weil Kurtaxen nur unregelmäßig erhoben und häufig auch „vergessen“ werden. Viele Städte setzen deshalb auf eigene Vereinbarungen mit den Anbietern. In Dresden beispielsweise müssen die Mieter eine Beherbergungssteuer zahlen. In Berlin und anderen Großstädten haben die Behörden aufgrund des Wohnraummangels ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Dadurch dürfen Vermieter ihre Wohnung nur ein einziges Mal im Leben anbieten, es sei denn sie erhalten eine Genehmigung der Stadt.

Airbnb-Vermieter sind sauer über die Einschränkung

Dagegen hat Sebastian Olenyi bereits einen Verein in Berlin ins Leben gerufen. Er besucht häufig seine Tochter in der Schweiz und ist dann wochenlang nicht Zuhause. In dieser Zeit will er seine Wohnung untervermieten - ohne dabei ein Gesetz zu brechen. Über die Problematik hat Olenyi schon mit vielen Lokalpolitiikern gesprochen, die seine Situation nachvollziehen können, weil sie mit dem Gesetz eigentlich nicht Menschen wie ihn bestrafen wollten. Deshalb empfehlen ihm inzwischen manche Politiker sogar, das Gesetz zu ignorieren, weil es sich ohnehin nicht kontrolliert lasse, wie lange jemand seine Wohnung vermietet. Olenyi versteht nicht, wieso Berlin nicht ähnliche Regelungen wie Hamburg einführt. Denn in der Hansestadt Hamburg dürfen Privatpersonen ihre Wohnung bis zu 180 Tage pro Jahr anbieten. Vorausgesetzt ihr Hauptwohnsitz ist in Hamburg. Während die Lokalpolitiker in Hamburg die Sache nicht ganz so eng sehen wie die Berliner, geht man in München sogar noch einen Schritt weiter. Dort wurde ein illegaler Vermieter schon zu einer Zwangshaft verurteilt...