Generalversammlung der Bürgerwald-Genossenschaft Remscheid
Generalversammlung der Bürgerwald-Genossenschaft Remscheid

Erste Bürgerwald-Genossenschaft - Wald in Bürgerhand

2. Januar 2019
48 % des Waldes ist in privater Hand. Lohnt sich eine Bewirtschaftung für den Besitzer nicht mehr, folgt oft das Aus für den Wald. Ein Forstdirektor in Remscheid wollte das nicht hinnehmen – und gründete die erste Bürgerwald-Genossenschaft Deutschlands.

Legenden, Märchen und Mythen - Nirgendwo sonst auf der Welt wird die Seele eines Volkes so sehr mit dem Wald verortet wie in Deutschland. So lässt sich wohl auch erklären, dass der Hambacher Forst und seine geplante Abholzung für den Braunkohleabbau Naturschützer und Baumfreunde auf die Barrikaden beziehungsweise in die Baumhäuser trieben. Und warum die Bürgerwald-Genossenschaft offene Türen einrennt.

Bürgerwald-Genossenschaft rettet Wald vor Abholzung

Gefährdet sind Eichen, Fichten und Buchen aber auch, wenn sie sich in privatem Besitz befinden. Im Laufe der Jahrhunderte wurden große Waldgrundstücke durch Erbfolgeregelungen immer kleiner. Eine Bewirtschaftung der kleinen Parzellen lohnt sich heute kaum noch. Viele private Besitzer verkaufen deshalb ihr grünes Erbe an Investoren. Deren Ziel: Geld verdienen. Das geht am besten mit diesem Rezept: kaufen, kahlschlagen, abtransportieren, weiterziehen! Solch „marodierende Holzhändler“ hat Markus Wolff in einer seiner Nachbargemeinden bei der Arbeit erlebt. Möglich ist das nur, weil in Nordrhein-Westfalen laut Landesforstgesetz bis zu zwei Hektar zusammenhängender Waldfläche – sofern es sich nicht um ein Naturschutzgebiet handelt – ohne jede Genehmigung kahlgeschlagen werden dürfen. Und schon ein schmaler Waldriegel genügt, um weitere zwei Hektar benachbarten Waldes abholzen zu dürfen. Gefallen hat dem Städtischen Forstdirektor in Remscheid im Bergischen Land diese Entwicklung so wenig wie den Bürgern der Nachbargemeinde. Markus Wolff wollte einen neuen Ansatz in der „Wald-Politik“. Und den hat er nun: In Remscheid hat im Jahr 2013 die erste Waldgenossenschaft Deutschlands ihre Arbeit aufgenommen.

Bürgerwald-Genossenschaften

Dafür kann jede natürliche oder juristische Person Mitglied der Genossenschaft werden. Ab 500 Euro Einlage ist eine Mitgliedschaft möglich, unabhängig davon, ob man selbst Wald einbringt oder nicht. Die Genossenschaft kauft mit den Einlagen Waldanteile oder tauscht Waldflächen gegen Waldgenossenschaftsanteile. Ziel des Projektes ist es, mit privatem Kapital den Ankauf privater oder kommunaler Waldflächen verkaufswilliger Waldeigentümer zu betreiben. [...]

Mehr über die erste Bürgerwald-Genossenschaft Deutschlands lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von KOMMUNAL.

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