Kanzlerin Merkel erklärt um kurz vor 22 Uhr die neuen Corona-Lockdown Ergebnisse
Kanzlerin Merkel erklärt um kurz vor 22 Uhr die neuen Corona-Lockdown Ergebnisse

Bund-Länder-Gipfel

Corona-Lockdown: Das ist im Dezember noch erlaubt

In Berlin sowie in 62 Landkreisen beziehungsweise Städten droht nun ein kompletter Shutdown. Der Grund: Bund und Länder haben einen neuen, zusätzlichen Grenzwert eingeführt. Werden 200 Neuinfektionen pro Woche auf 100.000 Einwohner erreicht, soll es noch härtere Maßnahmen als die bisher bundesweit beschlossenen geben. Gleichzeitig sind Lockerungen in Gebieten mit weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner möglich - die wichtigsten Maßnahmen im Überblick. Am Ende des Textes finden Sie zudem ein PDF mit dem Beschluss im Wortlaut zum Herunterladen.

Der Corona-Lockdown wird verlängert. Und zwar faktisch bis Anfang Januar. Lediglich über die Weihnachtsfeiertage und zu Silvester soll es Lockerungen geben. Das war im Prinzip schon vor dem Treffen klar, weil sich Bund und Länder an dieser Stelle grundsätzlich einig waren. Neu hinzugekommen sind aber einige Details. 

Zunächst wird es weitere Kontakteinschränkungen geben. Maximal fünf Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahren fallen aber nicht unter diese Begrenzung. Darüber hatte es in den vergangenen Tagen Streit gegeben, weil die Kanzlerin eine Art "Elite-Freundschaft" angeregt hatte - Kinder sollten sich nur noch mit einem festen Freund treffen. Das ist aber vom Tisch. Über die Feiertage gilt dann die Regel für Treffen von maximal 10 Personen - auch hier werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. 

Corona-Lockdown: Streit um Fern- und Nahverkehr 

Mit Spannung warteten viele Kommunen auf den Ausgang des Streits zum Thema "Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn". Hier hat sich das Bundeskanzleramt durchgesetzt. Künftig sollen deutlich weniger Plätze reserviert werden können - sprich: Die Zahl der Reisenden im Fernverkehr pro Zug soll reduziert werden. Das hatten die Bundesländer abgelehnt, weil sie Sorge hatten, dass ähnliches dann auch im Regionalverkehr nötig werden könnte oder zumindest Begehrlichkeiten geweckt werden. Denn zumindest der Regionalverkehr wird auch häufig von der Deutschen Bahn im Auftrag der Länder durchgeführt. Spätestens in Bussen wäre das unmöglich geworden. Die Abstandsregelungen hätten dazu geführt, dass erheblich mehr Busse - insbesondere zur Schulzeit - hätten besorgt werden müssen. Sachsens Ministerpräsident Kretschmer hatte damit gedroht, den kompletten Gipfel platzen zu lassen, wenn der Bund dafür nicht die Kosten übernimmt. So berichteten es mehrere Medien mit Verweis auf Teilnehmer der Konferenz. Am Ende kam es aber nicht dazu, die Regelung gilt ausschließlich im Fernverkehr. 

Corona-Lockdown: Maskenpflicht wird ausgeweitet, auch in Schulen und auf Parkplätzen 

Die Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenschutz wird noch einmal intensiviert, zum Beispiel in Innenstädten größerer Städte und auf dem Parkplatz etwa von Supermärkten. 

Mehr als eine Stunde lang diskutierten die Teilnehmer über die Schulpolitik. Ergebnis: Ab der 8. Klasse soll es möglich sein, dass ein hybrider Unterricht oder ein Wechselunterricht in Corona-Hotspots möglich wird - aber hier entscheiden die Länder wieder in einzelnen. Bundesweit einheitlich wird das nicht laufen. 

Mehr zur Schule und wie es dort weitergeht, finden Sie in unserem eigenständigen Bericht zum Thema:

Vor den Supermärkten könnte es vor Weihnachten Schlangen geben. Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung einigten sich, im Einzelhandel ein abgestuftes Verfahren anzuwenden. In Supermärkten und Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche soll nur noch eine Person je 20 Quadratmeter erlaubt sein - bisher sind es 10. Für kleinere  Geschäfte bleibt es bei der 10 Quadratmeter-Regelung. 

Böllerverbot ist vom Tisch 

Ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk wird es nicht geben. Das galt wegen der Hoheit der Kommunen auch als umstritten. Denn die Möglichkeiten zur Einschränkung sind sehr eng geregelt. KOMMUNAL hatte die rechtlichen Hintergründe schon vor einer Woche genauer beleuchtet. Es blieb nun bei einem Appell. Größere Menschenansammlungen sollen verhindert werden - auf belebten Plätzen wird es daher ein Verbot geben, das nähere müssen aber die Kommunen selbst regeln. Das Papier (wir haben es am Ende des Textes im Original verlinkt) bleibt da recht vage. 

Strittig ist auch noch der Beginn der Weihnachtsferien. Erste Bundesländer wie NRW und Bayern haben schon beschlossen, die Ferien auf den 19.12. vorzuziehen, die Kanzlerin empfiehlt den 16.12. Die Details regelt aber jedes Bundesland selbst. 

Kommunenvertreter begrüßen Verlängerung des Corona-Lockdown 

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, zufrieden über die Einigung. Die Verlängerung sei richtig, die Zahl der Neuinfektionen müsse deutlich zurückgehen, sagte er KOMMUNAL. Gleichzeitig betonte er, die Akzeptanz und das Verständnis der Regeln in der Bevölkerung müssten gefördert werden. Wörtlich erklärte der DStGB:

 

"Der Deutsche Städte- und Gemeindebund betrachtet die Verlängerung des „Lockdown light“ als richtige Maßnahme, wenn auch schwere Einschränkung für die Menschen. Der lange Kampf gegen die Pandemie ist noch nicht gewonnen, auch wenn es erste positive Tendenzen gibt... Es ist richtig, dass sich Bund und Länder zusätzlich auf eine Hotspot-Regelung verständigt haben, die ab einem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gelten soll. Wenn die Infektionen extrem und unkontrolliert ansteigen, müssen striktere Maßnahmen greifen, um die Kontrolle wieder zu erlangen.

Die Verlängerung der bereits im November bestehenden Maßnahmen trifft Gaststätten, Hotels und Kulturbetriebe besonders hart. Sie haben zwar viele gute Hygienekonzepte entwickelt, aber es muss weiterhin darum gehen, die Kontakte – dazu gehört auch der Weg zum und zurück von der Gaststätte – deutlich zu reduzieren.

Für die betroffenen Unternehmen und Betriebe müssen jetzt die angekündigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch umgesetzt werden, sonst geht in unseren Innenstädten nach der Corona-Krise das Licht aus.

Bund, Länder und Kommunen müssen immer wieder die Regeln und deren Anpassung je nach Infektionsgeschehen erklären, für Akzeptanz und Verständnis werben. Deswegen ist ein möglichst hohes Maß an Einheitlichkeit innerhalb der Bundesrepublik wichtig. Ohne die Zustimmung der Mehrheit der Menschen verlieren wir den Kampf gegen die Pandemie. Es muss jetzt gelingen, die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren, denn Krankenhäuser, Gesundheitsämter und Ordnungsbehörden sind an der Belastungsgrenze."

Der Beschluss im Original-Wortlaut 

Das komplette Papier mit zahlreichen Fußnoten, in denen Bundesländer Ausnahmen erklären, bieten wir Ihnen gerne als pdf zum Herunterladen an. Darin finden Sie auf 15 Seiten alle Beschlüsse im Wortlaut mit allen Erläuterungen. 

HIER können Sie das PDF herunterladen: