Energieaudit für Kommunen und kommunale Unternehmen
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Energieaudit: Das droht bei Nichtbeachtung

18. Dezember 2018
Bis zum 5. Dezember 2019 müssen sich kommunale Unternehmen und Betriebe mit öffentlicher Beteiligung Energieaudits unterziehen. Doch: Was folgt, wenn das nicht passiert?

Für Kommunen tickt die Zeit. Denn kommunale Unternehmen müssen sich bis Ende nächsten Jahres einem Energieaudit unterziehen. Darunter versteht man, dass Energieverbräuche gründlich unter die Lupe genommen und auditiert werden müssen. Dadurch soll Energie gespart und der Verbrauch reduziert werden. Doch: So sinnvoll die Auditierungen auch sein mögen, für die Unternehmen bedeuten sie vor allem, dass Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen können. Allerdings können die Auditierung auch beim Sparen helfen: "Die Kosten für das Audit können sich schon nach drei bis vier Jahren amortisieren", weiß Tim Oliver Clös, technischer Sachbearbeiter beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der kontrollierenden Behörde für die Durchführung von Auditpflichten.

"Darüber hinaus bringen die Klimaschutzmaßnahmen auch einen Imagegewinn für viele Kommunen, öffentliche Unternehmen kommen ihrer Vorreiterrolle nach, indem sie Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit Energie übernehmen", findet Clös.

Energieaudit: Welche kommunalen Unternehmen sind betroffen?

Deutschlandweit sind Unternehmen mit kommunaler Beteiligung ab 25 Prozent zum Energieaudit verpflichtet - unabhängig von Unternehmensgröße und Umsatz. Beachten Kommunen die Regelung nicht, drohen Bußgeldverfahren in Höhe von 50.000 Euro. Solche Summen können insbesondere für hochverschuldete Kommunen zu einem Problem werden, weshalb die tatsächliche Durchführung von Energieaudits von großer Bedeutung ist.

Mehr zu diesem Thema lesen Sie in den nächsten Tagen auf www.kommunal.de

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