Kommunaler Finanzausgleich: Klage in Hessen gescheitert
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Klage gegen Kommunalen Finanzausgleich gescheitert

18 hessische Städte und Gemeinden haben gegen den Kommunalen Finanzausgleich geklagt. Dieser regelt, dass reiche Kommunen kräftiger zur Kasse gebeten werden. Wohlhabende Städte hatten sich dadurch benachteiligt gefühlt. Gestern hat der Staatsgerichtshof nun über den Finanzausgleich entschieden

Der Kommunale Finanzausgleich verstößt nicht gegen die hessische Verfassung oder kommunale Selbstverwaltung!

Das hat der Staatsgerichtshof gestern entschieden. Zuvor hatten 18 hessische Städte und Gemeinden gegen den Kommunalen Finanzausgleich geklagt. Die Grundrechtsklagen richteten sich formal gegen das Land Hessen und gegen die Neuregelungen des KFA, der seit Anfang 2016 gilt.

Der Kommunale Finanzausgleich sieht vor, dass Städte mit besonders hohen Steuereinnahmen eine Solidaritätsumlage zahlen - von der finanzschwache Kommunen profitieren. Die Verfassung schreibt vor, dass dadurch teilweise die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen ausgeglichen werden soll.
 

Kommunaler Finanzausgleich: Klagen sind unzulässig

Laut Staatsgerichtshof sind die Klagen der 17 kreisangehörigen Kommunen unzulässig. Die Klage der Stadt Frankfurt hingegen sei zwar zulässig, aber unbegründet. Für Frankfurt ging es auch um den sogenannten "Metropolenzuschlag": Die Stadt bekommt mehr Geld pro Einwohner aus dem Finanzausgleich als andere Kommunen, weil sie als Metropole besondere Aufgaben wahrnimmt (Verkehr, Wohnungsbau, Kultur und Sozialleistungen). Dieser Metropolenzuschlag beträgt zehn Prozent.

Das Urteil sorgte nun für gemischte Reaktionen:

- Der Präsident des obersten hessischen Gerichts betonte, dass der Gesetzgeber den Kommunen „nicht das beste und gerechteste Finanzausgleichssystem, sondern nur eines, das sich innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen bewegt“ schulde. Und das sei gewährleistet. Zudem erklärte er, dass sich der Gesetzgeber nicht zurücklehnen solle und die kommunale Finanzausstattung weiter genau beobachtet werden müsse.

- Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) bezeichnet das Urteil als "Bestätigung erster Klasse" für den Gesetzgeber. Laut ihm habe nun die interkommunale Solidarität gesiegt. Schäfer hatte die Klage der reicheren Gemeinden schon im Vorfeld als unsolidarisch kritisiert.

- Peter Freier, Kämmerer von Offenbach erklärte: „Wir wissen die Solidarität der wohlhabenderen Städte zu schätzen und sehen das Urteil ohne Häme."

-  Kritik kam unter anderem von Neu-Isenbergs Bürgermeister Herbert Hunkel sowie von Uwe Becker, dem Stadtkämmerer und Bürgermeister der Stadt Frankfurt. Der KFA soll der Stadt zwar Geld zur Finanzierung der Ausgaben sichern, doch genau das tue er nicht: "Frankfurt ist in seiner Einwohnerzahl so groß wie alle anderen kreisfreien Städte Hessens zusammen und übernimmt zentrale Funktionen für die gesamte Region. Und dennoch wird alles in einen Topf geworfen - statt einer Berücksichtigung unserer Bedarfe findet eine Nivellierung zu unseren Lasten statt." Weil die Bevölkerung von Frankfurt stark wachse, wachsen auch die Ausgaben, weshalb neue Betreuungsplätze sowie Schulen geschaffen werden müssen. Auch deshalb gehen Einnahmen und Ausgaben wie eine Schere auseinander, erklärt Becker. Die Stadt möchte deshalb weitere Gespräche mit der Landesregierung führen.

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