Die Kirmes ist eins der beliebtesten Volksfeste in Deutschland. Kann aber auch für Unmut sorgen. © Thaut Images/fotolia

Kirmes soll Hotelbesuch bezahlen

Ein Hotelbesuch auf Kosten der Stadt. So hat es sich ein Bonner Bürger vorgestellt, als er sich über die Lärmbelästigung durch eine angrenzende Kirmes beschwerte.

Alle Jahre wieder flattern zur Kirmessaison bei Städten und Gemeinden die Beschwerden ein. Darunter fand sich in Bonn nun eine kuriose Forderung. Ein Lengsdorfer verlangt über die Dauer der kommenden Kirmes mit samt seiner Familie auf Kosten der Stadt in einem Hotel einquartiert zu werden. Seine Straße sei während der Kirmes unbewohnbar. Wer nun annimmt, es handle sich um einen Bürger, der von einer großes Kirmes wie dem Bonner Pützchens Markt betroffen ist, der irrt. Es handelt sich um die beschauliche Lengsdorfer Kirmes bestehend aus einem Kinderkarussel und vier Buden.

Beschwerden über Lärmbelästigung während Kirmes Standard

Kommt es durch Kirmes oder andere Volksfeste zu Ruhestörungen nach 22 Uhr und oberhalb der Richtlinien für Freizeitlärm, haben Städte und Gemeinden gewöhnlich schnell ein Einsehen. So auch in den letzten Jahren bei der Rheinkirmes in Düsseldorf geschehen. Der Beschwerde des Anwohnerschutzvereins Oberkassel kam das Ordnungsamt der Stadt mit der Festlegung eines maximal zulässigen Lärmpegels nach. Auf die Forderung nach einem städtisch bezahlten Hotelbesuch will in Bonn jedoch niemand eingehen. Die Lärmbelästigung ist nicht gegeben und die Vorgehensweise der Stadt im Zweifel nicht Anwohner in Hotels einzumieten.