Wifi4EU nächste Runde
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Nächste Runde Wifi4EU: Bewerbung für kostenloses WLAN

18. September 2019
Die EU will kostenlose WLAN-Spots auf dem Land fördern und vergibt dafür Gutscheine im Wert von jeweils 15.000 Euro. Kommunen können sich jetzt dafür bewerben. Allerdings sollten sie schnell sein.

Es ist wieder soweit: Die EU fördert im Rahmen der „WiFi4EU“-Aktion wieder WLAN-Hotspots auf dem Land und in Kleinstädten.

Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände aus der EU können sich für kostenlose WiFi-Hotspots in öffentlichen Räumen wie etwa Parks, Bibliotheken, Museen, Verwaltungen oder Krankenhäusern bewerben. Damit will die EU schnelles und kostenloses Surfen in kleinen Dörfern ermöglichen. Versorgungslücken sollen mit WiFi4EU geschlossen werden und so viele Bürger wie möglich einen Internetzugang erhalten – unabhängig vom Wohnort und Gehalt.

Rund 26,7 Millionen Euro will die EU für die Ausrüstung und Installation der WiFi-Hotspots zur Verfügung stellen. Die Gemeinden, die einen Gutschein gewinnen, müssen im Gegenzug sicherstellen, dass die Internet-Hotspots für mindestens drei Jahre in Betrieb bleiben.

Die Bewerbungsfrist für die nächste WiFi4EU-Förderung startet diesen Donnerstag

Gemeinden können sich ab morgen, also dem 19. September, um eine Förderung in Höhe von 15.000 Euro bewerben. Antragsberechtigt sind die Kommunen, die bisher leer ausgegangen sind. Die Bewerbungsfrist für den dritten Förder-Call beginnt um 13 Uhr und endet am Freitag um 17 Uhr. Bereits die ersten beiden WiFi4EU-Aufrufe waren sehr erfolgreich. Über 23.000 Gemeinden haben sich im Portal registriert und bisher wurden bereits 6.200 Gutscheine vergeben.

Allerdings gilt: Wer wirklich einen Gutschein gewinnen will, sollte SEHR schnell sein. Denn es gilt das Prinzip „First come, first served“. Und: bei der zweiten Förderung waren die meisten der 3.400 Gutscheine innerhalb einer Minute vergeben.

Kommunen sollten aber nicht zu viel erwarten

Da die Kommission nicht nur nach dem Windhundverfahren entscheidet, sondern auch auf ein ausgewogenes geografisches Gleichgewicht achtet, werden es nicht viele deutsche Kommunen sein, die berücksichtigt werden können.

Bekommt eine Kommune tatsächlich den Gutschein, kann sie diesen nach erfolgreicher Vergabe an ein Unternehmen geben, das dann wiederum den WLAN-Hotspot einrichtet. Allerdings sollten Kommunen beachten, dass in den 15.000 Euro keine Planungskosten und andere Vorbereitungen enthalten sind.

Zudem werden in den seltensten Fällen 15.000 Euro für eine wirkliche gemeindeweite Abdeckung genügen.