Premiere: Kommt das Darlehen zwischen Städten?

Es ist eine Premiere in deutschen Kommunen: Die Stadt Neuss will ihrer Nachbarkommune Grevenbroich 30 Millionen Euro leihen. Neuss' Kämmerer Frank Gensler spricht von einer Win-Win-Situation.

Die Stadt Neuss hat im letzten Jahr geschafft, wovon viele Kommunen träumen: Mit der Gewerbesteuernachzahlung eines ansässigen Pharmaunternehmens konnte die Stadt all ihre Schulden tilgen und sogar beträchtliche Rücklagen behalten. Etwa die Hälfte der 152 Millionen Euro hohen Rückzahlung blieb nach dem Begleichen aller Schulden übrig. Nun wird das finanzielle Glück jedoch teuer für die Stadt. Wegen des aktuell sehr niedrigen Zinsniveaus nimmt die Sparkasse Negativzinsen von der Stadt. Die belaufen sich auf etwa 1.000 Euro täglich.

Darlehen statt Negativzinsen

Nach Abwägung aller Optionen hatte der Neusser Kämmerer nun eine Idee: Warum nicht einen Teil des Geldes als Darlehen an die verschuldete Nachbarkommune verleihen? Denn während in Neuss im letzten Jahr der Geldsegen anklopfte, ist die Nachbarstadt Grevenbroich in der Haushaltssicherung. So könnten beide Kommunen profitieren. Neuss zahlt weniger Zinsen auf seine Rücklagen und Grevenbroich bekommt seine Handlungsfähigkeit zurück. Etwa 30 Millionen Euro möchte Frank Gensler den Nachbarn als zinsfreies Darlehen geben. Dabei stellt er sich eine kurze Kündigungsfrist von vier Wochen vor.

Dürfen Kommunen einander Darlehen geben?

Ganz so einfach gestaltet sich das Vorhaben dann aber doch nicht. In der Theorie ist es nicht Aufgabe einer Stadt einer anderen Stadt Geld zu leihen. Deshalb hat Neuss bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angefragt, ob sich die Städte mit der Aktion auf rechtlich abgesichertem Boden bewegen. Die BaFin macht ihre Zustimmung währenddessen von einer Stellungnahme des Landrats als Kommunalaufsicht abhängig, die in Neuss und Grevenbroich nun gespannt erwartet wird. Eine Unwegsamkeit könnte sein, dass die Stadt Grevenbroich sich in der Haushaltssicherung befindet und somit keine eigenen Finanzentscheidungen treffen kann. Ungeklärt ist bisher zudem, ob es öffentlich-rechtliche Bestimmungen gibt, die derartige Kreditvergaben betreffen.

Kritik aus der Politik

Im Neusser Rat ist der Vorschlag des Kämmerers stark umstritten. Es gebe keine Sicherheiten kritisiert der Finanzausschuss. Die wären allerdings auch nicht zielführend, da Kommunen per Gesetz nicht insolvenzfähig sind. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Jörg Geerlings, fordert währenddessen einen Wechsel zur Deutschen Bank, die bei aktiv genutzten Zahlungsverkehrskonten kein Verwahrentgelt verlangt. Eine Privatbank komme nicht in Frage, kontert der Kämmerer. Hier pflichtet ihm auch der Städtetag NRW bei: Kommunen bedürfen nach Auffassung des Bundesverbandes deutscher Banken keines besonderen Schutzes. Eine Einlagensicherung wäre bei der Deutschen Bank also vom Tisch.