Sperrklausel: Minderheiten blockieren Mehrheit

Deutschlands Gemeindeparlamente orientieren sich immer häufiger an lautstarken Minderheiten. Durch den Wegfall der Sperrklauseln wird die Arbeit immer häufiger lahmgelegt, meint Forsa-Chef Manfred Güllner.

Seit einer Reihe von Jahren ist das Phänomen zu beobachten, dass das Vertrauen zur kommunalen Politikebene und zu ihren verschiedenen Institutionen größer ist als das zu den Institutionen der „großen“ Politik auf Landes- bzw. Bundesebene. Dennoch ist die Beteiligung der Bürger an kommunalen Wahlen noch viel drastischer gesunken als die Beteiligung an Landtags- bzw. Bundestagswahlen. Zu der stark gesunkenen Bereitschaft der Bürger, sich an Wahlen zur politischen Vertretung ihrer Gemeinde bzw. Stadt zu beteiligen, dürfte neben anderen hier in KOMMUNAL schon mehrfach erörterten Gründen auch in hohem Maße beigetragen haben, dass das lokale Parteiengefüge durch die inzwischen flächendeckende Abschaffung jedweder Sperrklauseln stark zerklüftet wurde und sich in den Räten und Stadtverordnetenversammlungen ein bunt zusammengewürfelter Haufen politischer Akteure tummelt.

Ohne Sperrklausel finden sich viele Splitterparteien in den Parlamenten.

Während in den drei urbanen Metropolen mit Länderstatus – Berlin, Hamburg und Bremen – noch die 5-Prozent-Klausel gilt und deshalb im Berliner Abgeordnetenhaus bzw. in der Hamburger Bürgerschaft und der Bremer Stadt-Bürgerschaft nur 6 Parteien vertreten sind, sind in den anderen 12 urbanen Metropolen der Republik bis zu 15 politische Parteien und Grüppchen vertreten. In den drei Stadtstaaten hatten bei den letzten Wahlen vor Ort – die von den Bürgern der drei Städte eher als Kommunal- denn als Landtagswahl gewertet werden – zwar auch 10 Parteien – wie in Bremen- bzw. gar 21 Parteien – wie in Berlin - kandidiert. Doch die 5-Prozent-Hürde wirkte so wie bei ihrer Einführung im nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus sich etablierenden neuen demokratischen politischen System geplant als Filter, um eine Zersplitterung der Parteienlandschaft in den Parlamenten zu verhindern. Angesichts der Erfahrungen der Weimarer Republik, die nicht zuletzt durch die Zersplitterung des Parteiensystems in der Katastrophe der Nazi-Diktatur mündete, eine weise Entscheidung, die ja auch eine langwährende politische Stabilität der neuen Republik garantierte.

6,1 Prozent der Deutschen wählen Splitterparteien.

Doch in dem Maße, wie das historische Bewusstsein des Wertes der Stabilität eines politischen Systems für den Bestand der Demokratie schwand, konnten sich Interessen von kleinen Partikular-Gruppen durchsetzen, die bei den rein formalen, aber nicht in historischen Dimensionen denkenden Verfassungsgerichten der Länder und des Bundes Gehör fanden. In der Summe der letzten Kommunalwahlen in den 12 deutschen Großstädten hatten über 60 Parteien und Wählergruppen kandidiert – neben bundesweit agierenden Parteien wie die Piraten, die Tierschutzpartei, die NPD, die ÖDP oder die Freien Wähler so exotische Gruppen wie eine Gruppe namens ÖkoLinX ARL, eine Gruppe IBF „Ich bin ein Frankfurter“, eine Gruppe POP „Politik ohne Partei“ oder Gruppen wie die „StadtTistiker“, die „die Guten“, die „Rosa Liste“ oder die Wählergruppe „HUT e.V.“.

Splitterparteien in urbanen Metropolen

Diese mehr oder weniger exotischen Gruppen und Grüppchen wurden jeweils nur von einer kleinen Minderheit der Wahlberechtigten in den Städten gewählt. So wurden die 10 im Stadtrat von München vertretenen Splittergruppen von 8,3 Prozent, oder die 9 Grüppchen in Frankfurt von nur 3,9 Prozent aller Wahlberechtigten gewählt. In Frankfurt am Main wurde mithin jede der 9 in der Stadtverordnetensammlung vertretene Splittergruppe im Durchschnitt von 0,3 Prozent  aller wahlberechtigten Frankfurter gewählt. Das alles macht recht deutlich, welche absurden Folgen die Aufhebung der Sperrklausel bei kommunalen Wahlen hatte. Die Arbeit der Gemeindevertretungen wird durch solche Gruppen mit ausgeprägten Partikularinteressen oder eher querulatorischen Absichten behindert oder lahmgelegt. Dem Allgemeinwohl einer Stadt fühlen sich die Gruppen im allgemeinen kaum verpflichtet.

Splitterparteien bekommen ohne Sperrklausel großes Forum

Doch da diese Gruppen in den Gemeindeparlamenten bis zu 20 Prozent der Sitze okkupieren konnten, haben sie ein Artikulationsforum, das ihrer eigentlichen Verankerung in der Wählerschaft eigentlich nicht zukommt. Entsprechend wird der Unmut der großen Mehrheit der Bürger weiter provoziert, die ja ohnehin darüber klagt, dass die Politik vor Ort sich nicht mehr an den Interessen und Bedürfnissen der Bürger insgesamt, sondern zu häufig an den sich lautstark – inzwischen auch in den Gemeindeparlamenten - artikulierenden Minoritäten orientiert. Solange es durch die Abschaffung der Sperrklausel bei kommunalen Wahlen bei dieser Zersplitterung und Zerklüftung des Parteiengefüges vor Ort bleibt, werden immer mehr Bürger aus Zorn und Wut über die Pervertierung der Kommunalpolitik von ihrem Stimmrecht bei kommunalen Wahlen keinen Gebrauch machen. Eine Wiedereinführung der Sperrklausel bei lokalen Wahlen wäre von daher dringend vonnöten. Allerdings ist eine Renaissance einer sich an den Bedürfnissen der Mehrheit der Bürger orientierenden Kommunalpolitik nicht allein durch die Wiedereinführung einer Sperrklausel gewährleistet. Dazu müssten sich die etablierten Parteien wieder im von den Bürgern erwarteten Maß um die Kommunalpolitik kümmern und nicht wie bislang oft „große“ Politik in den Rathäusern spielen.