Das Zuwanderungsgesetz soll kommen - doch wird es die Erwartungen erfüllen?
Das Zuwanderungsgesetz soll kommen - doch wird es die Erwartungen erfüllen?
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Zuwanderungsgesetz behebt Fachkräftemangel nicht

Schon heute gibt es aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zahlreiche Möglichkeiten der Fachkräftezuwanderung. Das geplante Einwanderungsgesetz wird daher aus Sicht von Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg das Problem nicht lösen. Ein Kommentar.

Es wird übersehen, dass es in Deutschland bereits eine gesetzliche Regelung für die Zuwanderung von Nicht-EU-Ausländern gibt. Es existieren rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der Arbeitsmigration, die in den letzten Jahren deutlich liberalisiert wurden. Darüber hinaus gilt innerhalb der EU der freie Zugang zum Arbeitsmarkt. Personen mit einer (als gleichwertig anerkannten) Berufsausbildung können nach Deutschland kommen, wenn sie besonders gut qualifiziert sind und nur für einen der 61 sogenannten Mangelberufe in Frage kommen, wie zum Beispiel für Gesundheits- und Pflegeberufe. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen für den erleichterten Zuzug von Hochschulabsolventen, ausländischen Auszubildenden und Studenten sowie Spitzenkräfte von Wissenschaft und Wirtschaft. Auch ausländische Studenten mit deutschem Hochschulabschluss sind privilegiert. Natürlich kann man diese Regelungen entbürokratisieren, die Verfahren vereinfachen, auf die Liste der Mangelberufe verzichten und dem Ganzen politische Attraktivität verleihen. Den Fachkräftemangel in Deutschland wird das neue Gesetz nicht beheben, sondern allenfalls leicht abmildern können. Zurzeit verlassen pro Jahr 700 000 Schüler die Schule und ca. 1 Million Menschen gehen in Rente. In zwei Jahren gehen 1,2 Millionen pro Jahr in Rente und die Schülerzahl bleibt weitgehend gleich. Das heißt im Umkehrschluss: Selbst eine Verdopplung der Anzahl von Erwerbstätigen aus Drittstaaten könnte unseren Fachkräftebedarf nicht annähernd befriedigen. 

Bei Flüchtlingen sollten Spracherwerb und Berufsqualifikation nicht aufeinander folgen, sondern zeitgleich absolviert werden.“

Gerd Landsberg

Zuwanderungsgesetz: Wir brauchen ein abgestuftes Vorgehen 

Die Qualifizierung von Fachkräften in Deutschland, der Spracherwerb von Flüchtlingen mit Bleiberecht sowie die Gewinnung von Arbeitskräften innerhalb der EU sollten in einem ersten Schritt erfolgen. Richtiger und wichtiger wäre es für die Wirtschaft, die Möglichkeit der Gewinnung von Fachkräften in Deutschland selbst massiv auszubauen. Es gibt rund 232 600 erwerbslose Personen unter 25 Jahre in Deutschland. Die Ausbildungsquoten müssen erhöht werden. Vor allem gilt es aber auch, die Anstrengungen bei der Vermittlung zwischen Erwerbslosen sowie Ausbildungssuchenden und offenen Stellen deutlich zu intensivieren. Es wäre sicher auch hilfreich, alles zu unternehmen, dass Flüchtlinge qualifiziert werden und einen Arbeitsplatz finden. Der Spracherwerb ist die größte Hürde bei der Arbeitsplatzsuche. Hier sollten – entsprechend der Ansätze aus den skandinavischen Ländern – Spracherwerb und Berufsqualifikation nicht aufeinander folgen, sondern zeitgleich absolviert werden. Auch im EU-Ausland wie Spanien und Griechenland, mit hoher Jugendarbeitslosigkeit, gibt es viele, die schon eine Ausbildung haben oder in Deutschland ausgebildet werden könnten. Diese Potenziale sind bei weitem nicht ausgeschöpft. 

Bundesregierung vermischt verschiedene Ziele 

Ein genereller sogenannter „Spurwechsel“ von Asylverfahren hin zu einer Erwerbsmigration für Geflüchtete und Asylbewerber würde die unterschiedlichen Ziele vermischen und die Akzeptanz eines Fachkräftezuwanderungsgesetzes infrage stellen. Vorstellbar ist allenfalls, Personen, die seit vielen Jahren in Deutschland als Geduldete leben, integriert sind und arbeiten, ab einem bestimmten Stichtag einen dauerhaften Aufenthalt zu gewähren.­ Es ist wichtig, die Zuwanderungsregelungen einfacher, praktikabler und weniger bürokratisch zu gestalten. Die Erwartungen an die Wirkung eines neuen Fachkräftezuwanderungsgesetzes sollten jedoch nicht überschätzt werden. Vor diesem Hintergrund sollten vielmehr die bestehenden Möglichkeiten der Ausbildung und Weiterqualifikation von Arbeitssuchenden in Deutschland und Europa genutzt und ausgebaut werden.

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