Rathaus Neustrelitz
Die Rathauschefs und Rathauschefinnen sollen besser abgesichert werden. Hier ist das Rathaus von Neustrelitz zu sehen.
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Kommunalverfassung

Pension für Bürgermeister nach nur einer Amtsperiode

Um das kommunalpolitische Amt attraktiver zu machen, will Mecklenburg-Vorpommern im Falle einer Nicht-Wiederwahl hauptamtlichen Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen sowie Landräten bereits nach einer Amtsperiode eine Pension zahlen. Von dieser Absicherung würden bereits 40-Jährige profitieren. KOMMUNAL fragte in weiteren Bundesländern nach.

Die rot-rote Regierungskoalition unter Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Mecklenburg-Vorpommern will das Amt des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin und der Landräte attraktiver machen. Denn es wird immer schwieriger, Kandidaten zu finden, die bereit sind, ganz vorne zu stehen. Geplant ist, dass die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte bereits nach einer ersten Amtsperiode eine Alters-Pension beziehen können. Der Gesetzesentwurf wird in dieser Woche noch nicht im Landtag abschließend behandelt.

Pension für Bürgermeister nach nur einer Amtsperiode

Bisher erhielten Bürgermeister und Landräte in Mecklenburg-Vorpommern frühestens nach zwei Amtszeiten ein Ruhegehalt, also nach 14 Jahren. Vorausgesetzt, sie sind mindestens 40 Jahre alt. Weitere Bedingung: Die Amtsinhaber müssen erneut angetreten sein. Sie bekommen das Ruhegehalt dann, wenn sie nicht mehr wiedergewählt werden. Sie sollen so abgesichert werden.

Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts

Im Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts heißt es: "Kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte treten mit Ablauf ihrer Amtszeit in den Ruhestand, wenn sie im Anschluss an ihre Amtszeit nicht für eine weitere Amtszeit erneut in dasselbe Amt berufen werden, mindestens eine siebenjährige ruhegehaltsfähige Dienstzeit im Beamtenverhältnis auf Zeit erreicht und das 40. Lebensjahr vollendet haben; anderenfalls werden sie entlassen. Dafür soll der Artikel 5 Landesbeamtengesetz geändert werden. Bisher mussten Bürgermeister zwei Amtsperioden hinter sich haben und mindestens 45 Jahre alt sein, um eine Pension zu erhalten.

Kommunaler Spitzenverband für Neuregelung

Der Städte- und Gemeindebund in Mecklenburg-Vorpommern erhofft sich von der neuen, geplanten Regelung im neuen Gesetz zur Modernisierung der Kommunalverwaltung“, dass sich so mehr Interessenten finden, das Amt des Bürgermeisters zu übernehmen.

Welche Pension für welche Bürgermeister?

Ein nicht gewählter Bürgermeister einer Stadt mit 20.000 bis 40.000 Einwohnern bekäme nach einer siebenjährigen Amtsperiode 35 Prozent seines bisherigen Grundgehalts in der Besoldungsgruppe B 3. Das entspricht rund 3000 Euro im Monat.  In die Gruppe dieser Ortsgröße fallen die Städte Waren, Güstrow und Neustrelitz. Für die Oberbürgermeisterin in Rostock läge laut dieser Berechnung das Ruhegehalt bei rund 3700 Euro nach einer Amtsperiode.

Von der neuen Regelung würden laut NDR sechs Landräte und 67 hauptamtliche Bürgermeister profitieren, als Absicherung, wenn sie nach einer Amtsperiode bereits abgewählt werden.

Baden-Württemberg: Wann Pension für Bürgermeister?

Die Pensionsansprüche von hauptamtlichen Bürgermeistern sind in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg erhalten Bürgermeister und Landräte (Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte) eine Pension, wenn sie eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von 18 Jahren erreicht haben und das 47. Lebensjahr vollendet haben. Oder auf Antrag, wenn sie als Beamtin und Beamter auf Zeit eine Gesamtdienstzeit von 12 Jahren erreicht haben oder das 60. Lebensjahr überschritten und eine Gesamtdienstzeit von 6 Jahren erreicht haben. 

Während einer laufenden Amtszeit können Bürgermeister und Landräte von der Rechtsaufsichtsbehörde in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben, schwerbehindert sind und mindestens 60 Jahre und 8 Monate alt sind und dienstunfähig sind. Wie ein Sprecher des Innenministeriums in Baden-Württemberg auf Anfrage von KOMMUNAL sagte, können Pensionsansprüche nach nur einer Amtsperiode möglich sein. "Maßgeblich sind dabei eventuelle Vordienstzeiten als Beamter und Beamtin oder andere Faktoren." In Baden-Württemberg dauert die reguläre Amtsperiode acht Jahre.

Bayern: Pensionsanspruch nach zwei Amtszeiten

In Bayern werden die berufsmäßigen ersten Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie die Landrätinnen und Landräte für sechs Jahre gewählt. "Hauptamtliche erste Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte haben in der Regel nach zwei Amtszeiten einen Pensionsanspruch", sagte eine Sprecherin des Bayerischen Staatsministerium des Innern auf Anfrage von KOMMUNAL. "In Anbetracht der in Bayern in Vergleich zu anderen Bundesländern kürzeren Amtszeit ist derzeit nicht geplant, einen Pensionsanspruch bereits grundsätzlich nach einer Amtszeit zu gewähren", betonte die Sprecherin.

Brandenburg: Pension für Bürgermeister schon nach einer Amtszeit

In Brandenburg, wo die hauptamtlichen Bürgermeister für acht Jahre gewählt werden, können Wahlbeamte - also hauptamtliche Bürgermeister, Amtsdirektoren und Landräte - mit Ablauf der Amtszeit in den Ruhestand treten, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und nicht wiedergewählt werden, so ein Sprecher des Innenministeriums in Potsdam. Kommunale Wahlbeamte können auch Pensionsansprüche geltend machen, wenn sie mindestens zwei Amtszeiten oder Amtszeiten von insgesamt 16 Jahren hinter sich haben und abgewählt wurden. Sie müssen auch in diesem Fall das 45. Lebensjahr vollendet haben.

Der Gesetzesentwurf als PDF: