Die Coronaregeln sollen weiter verschärft werden fordert Kanzlerin Angela Merkel in einem Beschlusspapier, das heute verabschiedet werden soll
Die Coronaregeln sollen weiter verschärft werden fordert Kanzlerin Angela Merkel in einem Beschlusspapier, das heute verabschiedet werden soll

Pläne der Kanzlerin

Lockdown: Diese Coronaregeln sollen heute verschärft werden

Österreich hat am Wochenende den Hammer-Lockdown beschlossen - in Deutschland sieht die neue Vorlage der Kanzlerin nicht ganz so harte Maßnahmen vor. Doch auch bei uns sollen die Regeln noch einmal verschärft werden. Auf die heftigsten Verschärfungen müssen sich Schüler und Lehrer einstellen - aber auch bei den Kontaktbeschränkungen will die Kanzlerin noch einmal deutlich nachlegen. Wir haben den Beschluss-Vorschlag im Original-Wortlaut!

Der Artikel gibt den Stand vom 16. November, vormittags wieder. Viele der hier beschriebenen Maßnahmen wurden jedoch nicht beschlossen. Den Beschluss finden Sie HIER:

Die Coronaregeln werden wohl weiter verschärft. Das zumindest will Kanzlerin Angela Merkel erreichen. Heute berät sie per Video erneut mit Bund und Ländern und will eine Zwischenbilanz nach zwei Wochen Lockdown-Light ziehen. Dazu hat die Kanzlerin am späten Abend ein Papier vorgelegt, das sie heute beschließen lassen will. Darin steht, dass die Regeln weiter deutlich verschärft werden sollen. Allerdings ist darin noch keine Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Nächste Woche Montag, am 23. November soll es nämlich noch ein Treffen geben, um dann eine mögliche Verlängerung zu beschließen. 

Doch auch das jetzt geplante Paket hat eine Reihe von Verschärfungen der Coronaregeln im Gepäck. Die wichtigsten Punkte darin betreffen vor allem Schüler und Lehrer. Die Schulen sollen demnach zwar nicht komplett geschlossen werden, das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schüler und Lehrer in allen Jahrgängen soll aber auch während des Unterrichts überall zur Pflicht werden. Die Zahl der Schüler soll zudem pro Klasse halbiert werden - allerdings bleibt das Papier hier vage, wie das in der Praxis funktionieren soll. Zwar ist von der Suche nach möglichen größeren Räumen die Rede, konkrete Ideen liefert das Papier aber nicht. Wörtlich heißt es:

"Eine räumliche Distanz zwischen den einzelnen Gruppen, etwa durch Verlegung der Schulaktivitäten in andere Räume und entsprechende Pausenregelungen zu gewährleisten oder eine räumliche Distanz innerhalb des Klassen- oder Kursverbandes sicherzustellen durch einen Mindestabstand von 1,5 m und eine angemessene Lüftungsfrequenz, die bezogen auf die Raumgröße Ansteckungen unwahrscheinlich macht."

Für Diskussionen sorgen könnte auch, dass sich JEDER Bürger, der eine Erkältung hat, vorsorglich in häusliche Quarantäne begeben soll, unabhängig von einem Corona-Kontakt. zu Hause soll dann selbst der Kontakt zu anderen Familienmitgliedern gemieden werden. 

Die Coronaregeln für das Privatleben werden weiter verschärft 

In der Beschlussvorlage zur Verschärfung der Coronaregeln steht auch, dass in Deutschland die Bürger auf private Feiern "zunächst bis zum Weihnachtsfest" gänzlich verzichten müssen. Kinder und Jugendliche sollen sich nur noch mit einem festen Freund oder einer festen Freundin in der Freizeit treffen dürfen. Private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten sollen zudem auf einen weiteren festen Hausstand beschränkt sein. Auch hier beschreibt das Papier zwar Forderungen, nennt aber keine Sanktionen oder Regeln, wie das überprüft und durchgesetzt werden soll. 

Auch in Sachen Tourismus gibt das Papier mit den geplanten neuen Coronaregeln der Kanzlerin noch einmal Verschärfungen vor. Auf alle Freizeitaktivitäten und Aktivitäten mit Publikumsverkehr und private Reisen - auch touristische Tagestouren - soll gänzlich verzichtet werden. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll ab sofort nur noch mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstands gestattet sein. Streng genommen heißt das, dass die Familie mit Kind keine andere Familie mit Kind besuchen dürfte. Die Ordnungsbehörden der Kommunen sollen das laut dem Papier auch streng überwachen. 

Nicht zuletzt soll es auch finanzielle Hilfen für gefährdete Personen wie Alte und Kranke geben - sie sollen vergünstigte medizinische Masken bekommen dürfen. Der Bund will pro Woche die Kosten für eine Maske übernehmen. 

Hier ist das Beschlusspapier der Kanzlerin zu den Coronaregeln im Original-Wortlaut:



 

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Mit Beginn der Herbst- und Wintermonate ist die Zahl der COVID-19-Infektionsfälle in ganz Europa exponentiell angestiegen. In manchen Nachbarstaaten ist die Inzidenz der Neuinfektionen bis zu vier Mal höher als in Deutschland. Mit Betroffenheit verfolgen Bund und Länder, wie dies mit erheblichen Engpässen im Gesundheitswesen, bei Tests und Medikamenten und auch mit einem Anstieg schwer und tödlich verlaufender Fälle verbunden ist. Praktisch alle Staaten haben darauf mit erheblichen, meist im Vergleich zu Deutschland weitergehenden Beschränkungen reagiert. Deutschland unterstützt besonders betroffene Staaten in dem Rahmen, wie es die augenblicklich ebenfalls sehr begrenzten Ressourcen in Deutschland zulassen.

Auch in Deutschland ist die Zahl der COVID-19-Fälle, die von Beginn der Pandemie bis Ende Oktober bei 520.000 Fällen lag, in nur zwei Wochen im November um rund 50% auf 780.000 Fälle angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat die Zahl der COVID-19- Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern um 70% zugenommen und hat bereits zu regionalen Engpässen im Gesundheitswesen mit der Notwendigkeit von Verlegungen geführt.

Die Priorität von Bund und Ländern bei der Bekämpfung der Pandemie besteht darin, die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung zu schützen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgeschäden zu minimieren.

Der Anstieg der letzten Wochen hat gezeigt, dass höhere Infektionszahlen trotz des erheblich ausgeweiteten Schutzes von vulnerablen Gruppen zu einer Zunahme der schweren Verläufe und der Todesfälle führen. Darüber hinaus gibt es immer wieder Erkenntnisse, die auch bei genesenen COVID-19-Fällen auf mögliche langfristige Folgeschäden hindeuten. Deshalb ist eine möglichst geringe Neuinfiziertenzahl aus gesundheitlichen Gründen dringend anzustreben.

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Bisher ist die Sterberate durch COVID-19 in Deutschland sehr niedrig. Damit dies so bleibt, ist jedoch eine Verfügbarkeit von speziellen Medikamenten und Schutzausrüstung, genügend Ärzten und Pflegepersonal sowie intensivmedizinischen Infrastrukturen für die uneingeschränkt gute Versorgung aller schweren Fälle erforderlich. Deshalb ist ausweißlich der Warnungen aus zahlreichen Kliniken, gemessen am heutigen Stand, eine weitere Steigerung der Neuinfiziertenzahlen nicht hinnehmbar.

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen haben Bund und Länder zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft ergriffen und mit den Sozialschutzpaketen die Sozialleistungen deutlich erhöht. Hohe Infektionszahlen führen zu hohem Krankenstand und vielen Quarantänefällen, das beeinträchtigt die Wirtschaft und gefährdet die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Die Verunsicherung von Unternehmen und Verbrauchern in einem nicht kontrollierten Infektionsgeschehen dämpft Konsum und Investitionen. Auch der internationale Vergleich macht derzeit deutlich, dass die Staaten wirtschaftlich besonders gut durch die Krise kommen, die ein besonders niedriges Infektionsgeschehen haben. Insofern ist ein Konzept, das notwendige Beschränkungen von Teilen der Wirtschaft mit Hilfen unterstützt und auf ein kontrolliertes, niedriges Infektionsgeschehen setzt, auch gesamtwirtschaftlich und im Hinblick auf die sozialen Folgen am erfolgversprechensten.

Hinzu kommt, dass ein hohes Infektionsgeschehen nur noch durch erhebliche Beschränkungen kontrolliert werden kann. Ausreichende Testkapazitäten und die vollständige Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter sind wesentliche Faktoren für die Kontrolle des Infektionsgeschehens. Steigt die Zahl der Neuinfektionen über die Schwelle, bei der eine Kontaktnachverfolgung möglich ist, beschleunigt sich das Infektionsgeschehen, da Ansteckungsverdächtige nicht mehr informiert und isoliert werden können. Fehlende Testkapazitäten führen ebenso zu nicht erkannten Infektionen. Beides führt zu einer erhöhten Dunkelziffer an Infektionen und in der Folge zu einer Beschleunigung der Infektionsdynamik, die anschließend nur noch durch zunehmende Beschränkungen durchbrochen werden kann. Deshalb ist eine Kontrolle des Infektionsgeschehens unterhalb einer Größenordnung, in der Kontaktnachverfolgung und Testkapazitäten überfordert werden, das wesentliche Ziel der Strategie von Bund und Ländern. Das Maß für die Überforderung von Kontaktnachverfolgung und Testkapazitäten lässt sich aus der Inzidenz der Neuinfektionen ableiten. Bund und Länder haben vereinbart, dass die Gesundheitsämter personell so aufgestockt werden, dass genügend Kontaktnachverfolgungspersonal bereitsteht, um täglich die Kontakte von 5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nachvollziehen zu können, das entspricht 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche. Dies ist gegenüber der

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vorpandemischen Zeit bereits eine Kraftanstrengung. Mit erheblicher Unterstützung von Landes- und Bundesbehörden sowie der Bundeswehr wird daran gearbeitet, dass auch bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche die Kontaktverfolgung noch vollständig erfolgen kann. Ist dieser Wert bundesweit erreicht, treten auch Engpässe bei den Testkapazitäten auf. Nehmen die Infektionszahlen weiter zu, folgen mit zeitlicher Verzögerung die Überforderung von Medikamentenversorgung und Verfügbarkeit von Schutzausrüstung, Mangel an Ärzten und Pflegepersonal sowie intensivmedizinischen Infrastrukturen. Insofern lassen sich die verschiedenen Stufen der Überforderung alle aus der Inzidenz der Neuinfektionen und deren Dynamik ableiten. Ist die Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten, lässt sich eine das Gesundheitswesen überfordernde Dynamik nur noch durch Beschränkungen vermeiden, die, je später sie erfolgen, umso einschneidender und länger erfolgen müssen.

Zur Überwindung der Pandemie und für eine Rückkehr zum normalen Leben ist es erforderlich, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung über eine Immunität gegen das SARS-CoV2-Virus verfügt. Diese entsteht in Folge durchgemachter Infektionen oder durch eine effektive Impfung. Es ist erfreulich, dass es bereits zahlreiche Impfstoffe in der klinischen Erprobung gibt und dass ein in Deutschland entwickelter Impfstoff bereits unter den strengen europäischen und amerikanischen Voraussetzungen eine Zulassung beantragt und erfreuliche Daten hinsichtlich der Wirksamkeit veröffentlicht hat. Dazu hat auch die erhebliche Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beigetragen. Angesichts dieser Entwicklung und den oben genannten Risiken hoher Infektionszahlen ist es ethisch nicht vertretbar, hohe Infektionszahlen hinzunehmen, statt den erhofften Erfolg einer möglichst breiten Impfung der Bevölkerung bereits im nächsten Jahr durch diesen oder einen anderen erfolgreichen Impfstoff abzuwarten. Deshalb bereiten sich Bund und Länder bereits intensiv darauf vor, möglichst kurzfristig in der Lage zu sein, je nach Verfügbarkeit von Impfstoffen möglichst breite Teile der Bevölkerung zu impfen. Solange nicht genügend Impfstoff für alle Impfwilligen in Deutschland verfügbar ist, werden die ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut zusammen mit dem Deutschen Ethikrat und der Nationalen Akademie der Lebenswissenschaften Leopoldina Empfehlungen für Prioritäten bei der Impfung herausgeben. Eine Impfpflicht gegen SARS-CoV2 ist nicht sinnvoll und wird von Bund und Ländern abgelehnt.

Aus allen oben dargelegten Erwägungen folgt, dass es ethisch, medizinisch, politisch und rechtlich erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, die Zahl der Neuinfektionen unterhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche zu stabilisieren. Jedes akzeptierte Risiko darüber hinaus führt zum Kontrollverlust und

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zu zusätzlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Sterbefällen und wirtschaftlichen sowie sozialen Folgeschäden.

Inwieweit die Maßnahmen, die am 2. November in Kraft getreten sind, ausreichen, um die Zahl der Neuinfektionen zügig wieder zu senken, lässt sich derzeit nicht präzise vorhersagen. Der Verlauf der letzten Tage lässt hoffen, dass die hohe exponentielle Infektionsdynamik gestoppt werden konnte, ein Sinken der Neuinfektionszahlen ist jedoch noch nicht absehbar. Deshalb sind weitere Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erforderlich. Das macht deutlich, wie groß die gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist, über die Wintermonate das Infektionsgeschehen zu kontrollieren.

Die Lage ist nach wie vor sehr ernst. Vor uns liegen vier schwere Wintermonate, bevor hoffentlich saisonale Effekte und der Beginn der Impfungen dazu führen, dass wir die Pandemie schrittweise überwinden. Das Durchhalten und verantwortungsvolle Mitwirken lohnt sich aber für Alle in Deutschland – gesundheitlich, wirtschaftlich und sozial.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. In Zeiten hoher Infektionszahlen besteht ein Infektionsrisiko überall dort, wo Menschen sich begegnen. Deshalb ist es notwendig, alle nicht erforderlichen Kontakte unbedingt zu vermeiden und dort, wo Begegnungen erforderlich sind, die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) stets einzuhalten. Die seit Beginn der Pandemie und insbesondere seit dem 2. November erlassenen Beschränkungen insbesondere im Freizeit- und Tourismusbereich dienen genau dieser Reduzierung von Kontakten. Darüber hinaus haben Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Ein großer Teil von Infektionen findet jedoch weiterhin im privaten Umfeld und außerhalb des öffentlichen Raumes statt, einem Bereich, in dem für staatlichen Eingriffe besondere Zurückhaltung angezeigt ist. Deshalb kommt es in dieser Phase der Pandemie darauf an, dass Bürgerinnen und Bürger tatsächlich auch im privaten Bereich jenseits von Ge- und Verboten ihre privaten Kontakte in den kommenden Wochen noch einmal deutlich reduzieren, indem sie

a) sich bei jedem Erkältungssymptom und insbesondere Krankheitssymptomen der Atemwege, zum Beispiel bei Husten oder Schnupfen unmittelbar nach Hause in Quarantäne begeben und auch dort Distanz zu anderen Mitgliedern des Hausstandes und insbesondere

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zu Risikogruppen im Haushalt wahren. Dort sollen sie fünf bis sieben Tage bis zum Abklingen der Symptome verbleiben. Die Krankschreibung soll telefonisch durch den Hausarzt erfolgen zunächst ohne Präsenzbesuch in der Praxis. Dieser bespricht mit Betroffenen auch, ob die Krankheitszeichen, insbesondere bei Fieber oder der Beeinträchtigung von Geruchs- oder Geschmackssinn, so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Telefonnummer 116117 immer erreichbar. In Notfällen, zum Beispiel bei Auftreten von Atemnot, ist unverzüglich die Notfallnummer 112 anzurufen.

b) auf private Feiern zunächst bis zum Weihnachtsfest gänzlich verzichten.

c) KinderundJugendlichedazuanhalten,sichnurnochmiteinemfesten Freund oder einer festen Freundin in der Freizeit zu treffen.

d) private Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand beschränken.

  1. e)  auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren gänzlich verzichten.

  2. f)  auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln verzichten.

g) Besuche insbesondere bei älteren und vulnerablen Personen nur dann unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich seit mindesten einer Woche in keine Risikosituationen ohne Einhaltung der AHA+AL Regeln oder mit größerer Personenzahl begeben haben.

2. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes gestattet. Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

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  1. Bund und Länder betonen auch in dieser Phase der Pandemie die große Bedeutung der Hotspot-Strategie. Während der aktuellen Beschränkungsmaßnahmen zeigt sich in den unterschiedlichen Regionen in Deutschland, dass die Maßnahmen dort, wo das Infektionsgeschehen vergleichsweise gering ist, schnell zu einer Abschwächung des Infektionsgeschehens führen, während in Regionen mit hohen Inzidenzen die Infektionszahlen teilweise weiter steigen. Gerade vor dem Hintergrund, dass derzeit 94 Landkreise eine Inzidenz von über 50 und 278 Landkreise sogar eine Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche aufweisen, ist es weiter wesentlich, dass in den Hotspots über die bundesweiten Maßnahmen hinaus zügig weitergehende Schritte bezogen auf das jeweilige Infektionsgeschehen eingeleitet werden, um dieses wirksam zu reduzieren.

  2. Gerade angesichts des Umstandes, dass eine vollständige Kontaktnachverfolgung in zahlreichen Hotspots nicht mehr vollständig möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen, die in einem bestimmten Cluster (z.B. Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier) auftreten, die bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung in Bezug auf das Kontakt- bzw. Ausbruchscluster ergriffen werden. Insbesondere sollen Quarantäneanordnungen für das betroffene Cluster (wie Arbeitsplatz-Um- gebung, Freizeitgruppen etc.) rasch ergriffen werden; das Vorliegen eines positi- ven Testergebnisses ist dazu nicht zwingend erforderlich. Mit Blick auf die Ver- hältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw. Ausbruchsclustern im Ver- gleich zu Beschränkungsmaßnahmen ein milderes Mittel.

  3. Bund und Länder haben am 28. Oktober beschlossen, trotz des dynamischen Infektionsgeschehens Schulen und Betreuungseinrichtungen nicht zu schließen. Verlässliche Betreuung dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bildung ist essenziell für die Zukunftschancen der jungen Generation. Deshalb genießt die Offenhaltung von Einrichtungen in diesem Bereich eine politische Priorität. Dennoch ist festzustellen, dass jedenfalls Jugendliche über 12 Jahren ein mit Erwachsenen vergleichbares Infektions- und Übertragungsrisiko haben während es erste aber noch keine gesicherten wissenschaftliche Hinweise darauf gibt, dass Kinder unterhalb dieses Alters im Infektionsgeschehen keine Infektionstreiber sind. Deshalb ist es angesichts des derzeit schwer einzudämmenden Infektionsgeschehens notwendig, auch die Ansteckungsrisiken im Schulbereich weiter zu reduzieren und die Empfehlungen des Robert-Koch- Instituts und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina umzusetzen. Deshalb ist es insbesondere geboten,

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  1. a)  das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge sowie Lehrerinnen und Lehrer auf dem Schulgelände und während des Unterrichts vorzusehen. Das Tragen eines adäquaten Mund-Nasen-Schutzes muss die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht darstellen, es sei denn, im Einzelfall sprechen medizinische Gründe gegen das durchgängige Maskentragen.

  2. b)  ausnahmslosfestenGruppen(Kohorten)zubilden,wobeidieGrößevon Gruppen in Klassenräumen gegenüber dem Regelbetrieb zu halbieren ist. Alternativ sind größere Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu nutzen.

  3. c)  eine räumliche Distanz zwischen den einzelnen Gruppen, etwa durch Verlegung der Schulaktivitäten in andere Räume und entsprechende Pausenregelungen zu gewährleisten oder eine räumliche Distanz innerhalb des Klassen- oder Kursverbandes sicherzustellen durch einen Mindestabstand von 1,5 m und eine angemessene Lüftungsfrequenz, die bezogen auf die Raumgröße Ansteckungen unwahrscheinlich macht.

  4. d)  zur Vermeidung von Ansteckungen während der Schülerbeförderung durch ein erhöhtes Angebot auf Basis der bereits erhöhten GVFG-Mittel des Bundes an die Länder einen Mindestabstand von 1,5 m sicherzustellen.

  5. e)  im Falle von Quarantänemaßnahmen für alle betroffenen Schüler Distanzlernen während der Quarantäne zu ermöglichen.

6. Wirksame Impfstoffe sind für die Bewältigung der Pandemie ein zentraler Baustein. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird es im 1. Quartal 2021 mindestens einen wirksamen zugelassenen Impfstoff geben. Bei bestmöglichem Verlauf der Studien und der Zulassung kann zeitnah zu ersten Lieferungen von Impfstoffen an die Länder kommen. Um darauf vorbereitet zu sein, werden die Länder die geplanten Impfzentren und -strukturen ab dem 15.12.2020 so vorhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist. Zur besseren Koordinierung melden die Länder dem Bund bis Ende November, mit wie viel durchführbaren Impfungen pro Tag sie jeweils aufs Bundesland bezogen planen. Basis für die beständige Weiterentwicklung der Nationalen Impfstrategie ist der von der GMK im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit gefasste Beschluss vom 6. November 2020, der die jeweilige Verantwortlichkeit von Bund und Ländern zur Umsetzung der Strategie definiert.

7. Die gestiegenen Infektionszahlen haben leider auch zu einem Anstieg der

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Infektionen und Infektionsrisiken bei den über 65-Jährigen und bei wegen bestimmter Vorerkrankungen besondersvulnerablen Gruppen geführt. Deren Schutz ist seit Beginn der Pandemie eines der Kernanliegen unserer Politik. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime und -dienste, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen jeweils entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass dieKosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten,deren Besucher und das Personal übernommen werden. Mit Beginn des Winters im Dezember werden sich die Bürgerinnen und Bürger noch mehr zunehmend in geschlossenen Räumen aufhalten. Um das Risiko einer Ansteckung für die besonders vulnerablen Gruppen zu reduzieren, wird der Bund auf Basis einer vom Bundesminister für Gesundheit zu erlassenen Rechtsverordnung ab Anfang Dezember für diese vulnerablen Gruppen eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken (rechnerisch eine pro Winterwoche) gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Zur Definition der besonders vulnerablen Gruppen wird der Gemeinsame Bundesausschuss durch Stellungnahme einbezogen; für einen bestmöglichen Alltagsgebrauch werden praktische Hinweise des RKI unter Beteiligung des BfArM entwickelt. Die Kosten für diese einmalige Abgabe von FFP2-Masken übernimmt der Bund.

8. Aufgrund der gestiegenen Neuinfektionszahlen ist zeitversetzt, aber erwartbar auch der intensivmedizinische Behandlungsbedarfs enorm gestiegen. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung: Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30.04.2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder. Da es regional zunehmend notwendig wird, planbare Operationen und Behandlungen zu verschieben, um ausreichendPersonal-, Betten- und Intensivkapazitäten für COVID-19-Patienten bereit zu halten, ist für die beteiligten Krankenhäuser in diesen Regionen eine finanzielle Absicherung notwendig. Denn verschobene Operationen bedeuten immer auch betriebswirtschaftliche Mindereinnahmen. Der nach § 24 KHG gebildete Beirat hat vor diesem Hintergrund unter Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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am 12.11.2020 einstimmig Empfehlungen für erforderlicheMaßnahmen zur Stärkung der Krankenhäuser in dieser Pandemielage gegeben. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben sich diese Vorschläge zu eigen gemacht und diese gesetzgeberisch durch Änderungsanträge zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz umgesetzt. Falls Bundestag und Bundesrat am 18.11.2020 zustimmen, gibt dies den besonders geforderten Krankenhäusern sehr zeitnah die erforderliche finanzielle Sicherheit.

9. Um die engagierten Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort bei ihrer wichtigen Arbeit in dieser Pandemie von unnötigem Aufwand zu entlasten, hat der Bund mit Partnern digitale Werkzeuge für die tägliche Arbeit (weiter-)entwickelt, auch in Umsetzung der geltenden Datensicherheits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dies sind insbesondere

  1. a)  SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten (aktuell bei 71 Gesundheitsämtern eingerichtet)

  2. b)  eindigitalesSymptomtagebuchzurvielwenigerarbeitsaufwendigenund ressourcenschonenden Betreuung und Verwaltung der isolierten und quarantänisierten Personen; es soll nun Zug um Zug in SORMAS integriert werden (aktuell bei 17 Gesundheitsämtern eingerichtet)

  3. c)  CovBotalsKI-gestützterTelefonassistentzueinerrelevantenEntlastung

der Telefonleitungen der Gesundheitsämter (aktuell bei drei Gesundheitsämtern eingerichtet) sowie

d) die stark beschleunigte Umsetzung von DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) zur sicheren, schnellen und bundeseinheitlichen digitalen Meldung und Informationsverarbeitung positiver SARS-CoV-2-Errergernachweise (aktuell bei 347 Gesundheitsämtern eingerichtet, von 148 aktiv genutzt in den letzten sieben Tagen).

Der Bund hat diese digitalen Angebote den Gesundheitsämtern bereits über verschiedene Wege vorgestellt, zuletztdurch eine Videokonferenz des Bundesministers für Gesundheit mit allen interessierten Gesundheitsämtern. Gleichwohl besteht in der Nutzung der digitalen Angebote noch Luft nach oben. Ziel von Bund und Ländern ist es, dass bis Ende des Jahres 2020 zumindest bei SORMAS und DEMIS eine Nutzerrate von über 90 Prozent erreicht wird. Die GMK soll der MPK bis zum 15.01.2021 über den jeweils in den Bundesländern erreichten Umsetzungsgrad berichten.

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10. Die Corona-Warn-App (CWA) hilft Infektionsketten schneller und umfassender zu erkennen und zu unterbrechen. Sie ist, geradein der zweiten Welle des Infektionsgeschehens, eine wertvolle Ergänzung zur Arbeit der Gesundheitsämter. Fast alle Labore und über 90 Prozent der Sars-CoV-2-Laborkapazitäten sind an die CWA angeschlossen. Über 500.000 Testergebnisse wurdenso in der vergangenen Woche über die CWA digital und somit signifikant beschleunigt zur Verfügung gestellt. Jeden Tag warnen aktuell bis zu 3.000 Nutzer der CWA, die ein positives Testergebnis bekommen haben, andere Nutzer und helfen soInfektionsketten zu durchbrechen. Mit diesen Funktionen und rund 22,5 Millionen Downloads ist die CWA eine der erfolgreichsten Warn-Apps europaweit.

Seit Beginn wird die CWA, wie üblich bei softwarebasierten Technologien, kontinuierlich weiterentwickelt. Zuletzt mit der optionalen Symptomerfassung und der europäischen Interoperabilität. In den kommenden sechs Wochen wird die CWA drei weitere Updates erhalten. Dadurch wird der Warnprozess vereinfacht sowie automatische Erinnerungen nach Positivtestung an eine noch nicht erfolgte Warnung der eigenen Kontaktpersonen implementiert, ein Mini-Dashboard mit aktuellen Informationen zum Infektionsverlauf integriert, die Messgenauigkeit durch die Umstellung auf die neue Schnittstelle von google/apple verbessert sowie die Intervalle für die Benachrichtigung über eine Warnung erheblich reduziert. Weitere Umsetzungen, wie die Einbindung eines Kontakttagebuchs werden aktuell geprüft und wenn möglich zeitnah in 2021 umgesetzt. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen dazu auf, die CWA gerade in diesen Zeiten runterzuladen und aktiv zu nutzen. Alle Nutzerinnen und Nutzer, die positiv auf Corona getestet werden, können durch das Absetzen einer anonymen Warnung via CWA helfen diese Pandemie kontrollierbarer zu machen.

11.Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 23. November erneut beraten und über die Maßnahmen ab Dezember 2020 beschließen.