Hohenlohekreis streicht Beauftragtenstellen – Kommunen diskutieren Gender-Sprache und Bürokratieabbau
Hohenlohekreis streicht Beauftragtenstellen – Kommunen diskutieren Gender-Sprache und Bürokratieabbau
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Teuer und bürokratisch

Landkreis macht Schluss mit "Woke-Beauftragten" - immer mehr Kommunen bremsen Beauftragten-Bürokratie

Im Hohenlohekreis reicht es vielen Kreisräten: Gleichstellungs-, Integrations- und andere Beauftragtenstellen stehen auf der Streichliste. Der Streit zeigt, wie Haushaltsnot und Überdruss an immer neuen Sonderstrukturen zusammenprallen. Und Hohenlohe ist kein Einzelfall: Auch andere Kommunen ziehen bei Gender-Sprache und Beauftragten die Bremse.

Es ist eine jener Geschichten, bei denen man in deutschen Rathäusern zweimal hinschaut. Der Kreistag des Hohenlohekreises hat bereits im Juli diesen Jahres im Zuge seiner Haushaltskonsolidierung eine ganze Reihe von Beauftragten-, Koordinierungs- und Beratungsstellen auf die Streichliste gesetzt. Betroffen waren unter anderem der Gleichstellungsbeauftragte, der Integrationsbeauftragte, der kommunale Behindertenbeauftragte, der Biodiversitätsberater, der Mobilitätsmanager und weitere Funktionen. BILD machte daraus die zugespitzte Botschaft: Ein Landkreis macht Schluss mit 17 „woken“ Beauftragten.

Ganz so einfach ist die Sache allerdings nicht. Landrat Ian Schölzel legte gegen mehrere Entscheidungen des Kreistags Widerspruch ein. Seine Begründung: Ein Teil der Beschlüsse sei rechtswidrig, andere könnten dem Landkreis finanzielle oder strukturelle Nachteile bringen. Deshalb musste der Kreistag am 3. August erneut ran – diesmal einzeln an die umstrittenen Stellen.

Und siehe da: Der große Befreiungsschlag wurde zum kommunalpolitischen Ringen um jede einzelne Stelle. Bei Gleichstellungsbeauftragtem, Datenschutzbeauftragtem, Biodiversitätsberater, Ehrenamtsbeauftragtem, Integrationsbeauftragtem, Mobilitätsmanager und mehreren weiteren Funktionen hielt die Mehrheit im Ergebnis an der ursprünglichen Streichungsentscheidung fest. Bei anderen Aufgaben, darunter Bildungskoordination, Integrationsmanagement, Natura-2000-Beauftragter und Wildtierbeauftragter, folgte der Kreistag dagegen dem Widerspruch des Landrats.

Damit ist Hohenlohe interessanter als die reine Schlagzeile. Denn hier geht es längst nicht mehr nur um die Frage, ob ein Landkreis ein paar Stellen spart. Es geht um eine viel grundsätzlichere kommunalpolitische Frage: Braucht jede gesellschaftliche, ökologische oder politische Querschnittsaufgabe tatsächlich einen eigenen Beauftragten?

Wenn aus Aufgaben Apparate werden

Über Jahre war die politische Richtung meist eindeutig: Neue Probleme führten zu neuen Programmen, neue Programme zu neuen Koordinierungsstellen und neue Koordinierungsstellen irgendwann zu eigenen Beauftragten. Jede einzelne Stelle ließ sich für sich genommen begründen. Nur stellte kaum jemand die Rechnung für das Gesamtkunstwerk aus.

Genau diese Rechnung landet jetzt auf den Tischen der Kämmerer.

Deutschlands Kommunen schlossen das Jahr 2025 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mit einem Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro ab – dem höchsten jemals gemessenen kommunalen Defizit. Gleichzeitig beziffert das KfW-Kommunalpanel den wahrgenommenen Investitionsrückstand auf rund 231 Milliarden Euro. Allein bei Schulen fehlen demnach Investitionen von 68,9 Milliarden Euro, bei Straßen von 53,7 Milliarden Euro.

Spätestens da wird aus der ideologischen eine ziemlich handfeste Frage: Was muss eine Kommune leisten – und was will sie sich zusätzlich leisten?

Ein Bürgermeister, der das Dach der Grundschule nicht mehr bezahlen kann, wird seinen Bürgern nur schwer erklären können, warum ausgerechnet jede politische Spezialaufgabe weiterhin eine eigene Stabs-, Koordinierungs- oder Beauftragtenstruktur braucht. Das bedeutet nicht, dass Gleichstellung, Integration, Naturschutz oder die Belange Behinderter unwichtig wären. Es bedeutet lediglich: Auch eine gute Aufgabe besitzt keinen eingebauten Anspruch auf einen eigenen Verwaltungsapparat.

Pflichtaufgabe bleibt Pflichtaufgabe

Allerdings lauert genau hier die Falle für allzu beherzte Rotstift-Schwinger. Kommunen können nicht jede Stelle allein deshalb streichen, weil eine politische Mehrheit sie für entbehrlich hält.

In Baden-Württemberg und den meisten anderen Bundesländern sind beispielsweise Stadt- und Landkreise gesetzlich verpflichtet, einen kommunalen Behindertenbeauftragten zu bestellen. Genau solche rechtlichen Bindungen gehörten zu den Gründen für den Widerspruch des Hohenloher Landrats.

Wer Bürokratie abbauen will, muss deshalb genauer arbeiten als jene, die sie aufgebaut haben. Die entscheidende Frage lautet nicht: „Gefällt uns diese Aufgabe?“ Sondern: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben? Muss sie organisatorisch tatsächlich eine eigene Stelle sein? Kann sie in der regulären Verwaltung erledigt werden? Und welchen messbaren Nutzen erhalten Bürger und Kommunen für das eingesetzte Geld?

Das ist weniger spektakulär als ein Kulturkampf. Aber deutlich wirksamer.

Teltow-Fläming sagt Genderzeichen Ade

Dass die Stimmung gegenüber bestimmten Ausprägungen des angeblichen gesellschaftspolitischen Zeitgeists auch anderswo kippt, zeigt der Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg.

Dort beschloss der Kreistag bereits Ende 2024, im öffentlichen Schriftverkehr der Kreisverwaltung auf Genderformen zu verzichten. Die Befürworter begründeten ihren Vorstoß vor allem mit einer verständlichen und bürgerfreundlichen Verwaltungssprache. Rechtlich sind Kommunen ohnehin dazu verpflichtet, sich an die Regeln der deutschen Rechtschreibung zu halten. Genderzeichen verstoßen Gegen die international ausgehandelten Regeln.

Das ist politisch bemerkenswert. Denn die Debatte verschiebt sich damit weg von der Frage, welche Schreibweise moralisch besonders fortschrittlich erscheint, hin zu einer sehr kommunalen Frage: Versteht der Bürger eigentlich noch, was seine Verwaltung ihm schreibt?

Verwaltungssprache war schließlich schon kompliziert genug, bevor jemand auf die Idee kam, Doppelpunkte und Sternchen hineinzubauen.

Cottbus will das generische Maskulinum

Noch deutlicher wurde die Auseinandersetzung in diesem Jahr in Cottbus. Die Stadtverordnetenversammlung sprach sich dafür aus, Sonderzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt und Unterstrich in der Verwaltungssprache nicht zu verwenden und stattdessen das generische Maskulinum zu nutzen. Oberbürgermeister Tobias Schick widersprach dem Beschluss im Juli allerdings aus rechtlichen Gründen. Unter anderem verwies die Stadt auf ihre Hauptsatzung. Wobei auch hier Bundesrecht eine Hauptsatzung schlägt. 

Der Fall zeigt exemplarisch, wo die nächste politische Konfliktlinie verläuft. Es geht längst nicht mehr nur darum, ob Bürger gendern wollen. Das dürfen sie selbstverständlich. Auch wenn in allen Umfragen nur ein Bruchteil der Bevölkerung das für sinnvoll hält  - weit über 90 Prozent der Deutschen sehen darin keinen Sinn, sagen Umfragen. Es geht darum, ob eine öffentliche Verwaltung ihren Bürgern bestimmte sprachpolitische Vorstellungen vorgeben sollte – oder ob sie sich auf klare, verständliche und allgemein akzeptierte Sprache beschränkt.

Gerade auf der kommunalen Ebene spricht viel für Letzteres. Nicht nur, weil das Rathaus zur Neutralität verpflichtet ist und keine "Sprachpolizei" sein darf. Ein Gebührenbescheid muss verstanden werden. Er muss keine gesellschaftspolitische Haltung demonstrieren.

Bad Kreuznach weist Gender-Vorstoß zurück

Auch im Landkreis Bad Kreuznach bekam ein Vorstoß für stärker gegenderte Verwaltungssprache bereits 2023 keine Mehrheit. Die Grünen hatten beantragt, Schriftstücke der Kreisverwaltung künftig, wie sie es nannten, "geschlechtersensibel" zu formulieren. Der Kreistag lehnte das ab.

Auch die Länder drehen bei der Sprache zurück

Der kommunale Widerstand steht zudem nicht völlig allein. Bayern untersagt seit 2024 in staatlichen Behörden, Schulen und Hochschulen Schreibweisen mit Sonderzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich. Auch Hessen hat für seine Landesverwaltung entsprechende Vorgaben beschlossen.

Selbst Baden-Württemberg orientiert sich in der amtlichen Kommunikation seit 2024 an den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung und verzichtet in Landesbehörden auf entsprechende Sonderzeichen.

Das ist noch keine bundesweite Revolte gegen den „woken Zeitgeist“. Aber es ist ein bemerkenswerter Richtungswechsel: Was vor wenigen Jahren vielerorts als zwingender Ausdruck moderner Verwaltung verkauft wurde, muss sich plötzlich wieder Fragen nach Verständlichkeit, Kosten, Rechtsgrundlage und Nutzen gefallen lassen.

Und das ist gesund.

Die Haushaltskrise verändert die politische Debatte

Der eigentliche Treiber dieser Entwicklung dürfte ohnehin weniger der Kulturkampf als die kommunale Finanzkrise sein.

Solange ausreichend Geld vorhanden ist, lässt sich über die hundertste Koordinierungsstelle erstaunlich entspannt abstimmen. Sobald Schwimmbäder schließen, Straßen zerbröseln, Schulen saniert werden müssen und selbst Pflichtaufgaben kaum noch finanziert werden können, verändert sich die Reihenfolge der Fragen.

Dann heißt es nicht mehr: „Wäre diese Stelle gesellschaftspolitisch wünschenswert?“

Dann heißt es: „Brauchen wir sie wirklich?“

Genau darin steckt die größere Bedeutung des Hohenlohekreises. Sein Kreistag hat eine Debatte eröffnet, die in vielen Kommunen erst noch bevorsteht.

Was Bürgermeister und Kreisräte jetzt prüfen sollten

Kommunen sollten ihre freiwilligen Beauftragten-, Stabs- und Koordinierungsstellen einem nüchternen Aufgabencheck unterziehen: Welche gesetzliche Verpflichtung besteht? Welche konkreten Leistungen werden erbracht? Welche Ergebnisse sind messbar? Könnte dieselbe Aufgabe innerhalb eines bestehenden Fachamtes erledigt werden? Und was kostet die Struktur einschließlich Personal, Verwaltung und Folgekosten tatsächlich?

Das ist kein Angriff auf Minderheiten, Frauen, Migranten oder Naturschutz. Es ist schlicht Haushaltsführung.

Wer von jeder Kommune verlangt, sich auf ihre Pflichtaufgaben und ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu besinnen, betreibt keinen Rückschritt. Er erinnert den Staat an eine alte Tugend, die zwischen Förderprogrammen, Modellprojekten und immer neuen Koordinierungsstellen ein wenig aus der Mode gekommen ist: Prioritäten setzen.

Der Hohenlohekreis könnte deshalb zum Vorbild für eine sehr viel größere Debatte werden. Nicht, weil dort nun angeblich „alles Woke“ abgeschafft wird. Das stimmt schlicht nicht.

Sondern weil dort erstmals ziemlich laut eine Frage gestellt wird, die in deutschen Rathäusern täglich neu gestellt werden muss:

Brauchen unsere Bürger diese Struktur wirklich – oder braucht vor allem die Struktur sich selbst?