Hundehalter mit Hund vor einem Rathaus – NRW diskutiert über einen verpflichtenden Hundeführerschein
Kontrolle vor dem Rathaus: Nordrhein-Westfalen diskutiert über einen verpflichtenden Hundeführerschein. Für Städte und Gemeinden stellt sich dabei auch die Frage nach zusätzlichem Verwaltungs- und Kontrollaufwand.
© Grok / xAI

Gesetzentwurf

Hundeführerschein NRW: Was die Pflicht wirklich bringen soll

Nordrhein-Westfalen diskutiert über einen verpflichtenden Hundeführerschein. Die SPD will neue Hundehalter vor der Anschaffung zur Sachkunde verpflichten, Hundetrainer Martin Rütter unterstützt den Vorstoß. Doch während neue Prüfungen, Nachweise und Kontrollen drohen, bleibt ausgerechnet eine entscheidende Frage offen: Gibt es überhaupt belastbare Belege dafür, dass verpflichtende Hundeführerscheine die Zahl der Beißvorfälle senken? Der Blick nach Niedersachsen ist ernüchternd.

Nordrhein-Westfalen hat ein neues politisches Streitthema – und diesmal hängt es buchstäblich am anderen Ende der Leine. Die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag will einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Hundehalter einführen. Am 21. September 2026 beschäftigt sich der zuständige Umweltausschuss in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung mit dem Antrag. Unter den geladenen Experten befinden sich Hundetrainer Martin Rütter sowie mehrere Juristen und Vertreter aus Tierschutz und Hundewesen. 

Die Idee klingt zunächst eingängig: Wer sich einen Hund anschafft, soll vorher wissen, worauf er sich einlässt. Was kostet das Tier? Wie erkennt man seriöse Züchter? Wie verhält sich ein Hund? Welche Bedürfnisse hat er? Wann wird eine Situation gefährlich?

Die SPD verbindet mit dem Sachkundenachweis allerdings deutlich größere Erwartungen. Er soll nicht nur das Wissen der Halter verbessern, sondern nach dem Antrag auch illegalen Welpenhandel und Qualzuchten eindämmen, Tierheimabgaben reduzieren sowie die Zahl der Beißvorfälle und gefährlichen Situationen verringern. 

Spätestens hier wird aus einer sympathisch klingenden Bildungsmaßnahme eine politische Frage: Kann der Staat diese Wirkungen auch belegen?

Die Antwort ist bislang erstaunlich dünn.

Hundeführerschein NRW: Was die SPD konkret plant

Der Antrag fordert die Landesregierung zunächst auf, gemeinsam mit relevanten Akteuren Konzepte für einen verpflichtenden Sachkundenachweis zu entwickeln und dem Landtag einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Ein fertiger Gesetzentwurf liegt also noch nicht vor. 

Vorgesehen ist nach den bisher veröffentlichten Vorstellungen ein etwa zweitägiger Kurs. Vermittelt werden sollen unter anderem Kenntnisse über Verhalten, Ernährung, Kosten, seriöse Züchter, Qualzuchten und illegalen Welpenhandel. Ott nannte dafür Kosten von ungefähr 100 bis 150 Euro. Tierheime sollen nach Möglichkeit Kurse anbieten und von den Gebühren profitieren. 

Rütter hält den bestehenden Sachkundenachweis in Nordrhein-Westfalen für zu niedrigschwellig. Denn ganz neu ist die Idee eines Hundeführerscheins im Land keineswegs.

Sachkundenachweis NRW: Viele Hundehalter brauchen ihn längst

Das nordrhein-westfälische Landeshundegesetz kennt bereits heute umfangreiche Pflichten. Halter sogenannter großer Hunde müssen ihre Sachkunde nachweisen. Als großer Hund gilt ein Tier mit mindestens 40 Zentimetern Widerristhöhe oder mindestens 20 Kilogramm Gewicht. Hinzu kommen Anforderungen an Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung und Zuverlässigkeit. Für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen gelten weitere Vorschriften. 

Die staatliche Grundidee lautet also bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten: Wer bestimmte Hunde hält, muss Wissen über Haltung, Verhalten und Gefahren nachweisen.

Das müsste Nordrhein-Westfalen eigentlich zu einem hervorragenden Forschungsfeld machen. Schließlich könnte man untersuchen, ob Hundehalter mit Sachkundenachweis tatsächlich seltener auffallen als andere.

Nur wurde genau das offenbar nicht getan.

Ausgerechnet Dr. Barbara Felde von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, die einen allgemeinen Sachkundenachweis ausdrücklich befürwortet, weist in ihrer Stellungnahme für den Landtag auf die Forschungslücke hin: Soweit ersichtlich, gebe es bislang keine veröffentlichte wissenschaftliche Evaluation der bestehenden Sachkunderegelungen in Nordrhein-Westfalen. Sie empfiehlt deshalb, eine Ausweitung unbedingt mit einer Evaluationsklausel zu verbinden und anschließend unter anderem Beißvorfälle, behördliche Maßnahmen und Tierheimabgaben zu untersuchen. 

Das ist bemerkenswert. NRW diskutiert über die Ausweitung einer staatlichen Pflicht, deren bisherige Wirkung im eigenen Land wissenschaftlich offenbar gar nicht sauber gemessen wurde.

Wo gibt es den Hundeführerschein bereits?

Der wichtigste Vergleich führt nach Niedersachsen. Dort müssen Erst-Hundehalter grundsätzlich seit dem 1. Juli 2013 ihre Sachkunde nachweisen. Vorgesehen sind eine theoretische Prüfung vor Aufnahme der Hundehaltung und eine praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres. Wer innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, gilt unter bestimmten Voraussetzungen bereits als sachkundig. Gleichzeitig müssen Hunde gekennzeichnet und in einem zentralen Hunderegister erfasst werden. 

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es eine ähnliche allgemeine Regelung auch in Bremen. Dort müssen neue Hundehalter eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung bestehen. Bemerkenswert: Die praktische Prüfung muss grundsätzlich mit jedem neu aufgenommenen Hund erneut abgelegt werden. 

Berlin kennt ebenfalls einen sogenannten Hundeführerschein. Dort ist er allerdings freiwillig und vor allem interessant, weil mit entsprechender Sachkunde eine Befreiung von Teilen der allgemeinen Leinenpflicht beantragt werden kann. 

In Nordrhein-Westfalen wiederum besteht die beschriebene 20/40-Regelung. Andere Länder kennen Sachkundenachweise insbesondere für gefährliche Hunde oder bestimmte Kategorien. Ein allgemeiner Führerschein für praktisch jeden neuen Hundehalter ist also keineswegs bundesweiter Standard.

Niedersachsen hat den Hundeführerschein seit 2013 – aber wo ist der Erfolg?

Niedersachsen ist für die aktuelle NRW-Debatte besonders interessant. Mehr als 13 Jahre nach Einführung müsste inzwischen eigentlich erkennbar sein, ob die Maßnahme ihr zentrales Ziel erreicht hat.

Das Land selbst beschreibt das Hundegesetz als Instrument zur besseren Prävention von Beißattacken. Sachkunde, Chip, Haftpflichtversicherung und Hunderegister bilden gemeinsam das Regelwerk. 

Doch wer nach einem klaren Vorher-Nachher-Beleg für den Hundeführerschein sucht, stößt schnell auf ein Problem: Die Daten erlauben kaum einen solchen Nachweis.

Eine Antwort der niedersächsischen Landesregierung aus dem Jahr 2018 enthält immerhin eine interessante Zahlenreihe. Erfasst wurden Angriffe auf Menschen, die zur behördlichen Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes geführt hatten.

2012 – also vor Inkrafttreten der allgemeinen Sachkundepflicht – waren es 71 Fälle. 2013 waren es 116, 2014 sogar 161, 2015 dann 118, 2016 insgesamt 139 und 2017 noch 136 Fälle. 

Wer nun erwartet hätte, dass der Hundeführerschein ab 2013 einen deutlich sichtbaren Absturz dieser Zahlen verursacht, wird jedenfalls in dieser Statistik nicht fündig.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass der Hundeführerschein unwirksam ist. Diese Zahlen erfassen nur einen Teil des Geschehens. Veränderte Meldepraxis, steigende Hundezahlen und andere Faktoren können das Ergebnis beeinflussen.

Aber genauso wichtig ist die umgekehrte Aussage: Diese Daten liefern eben auch keinen Beleg dafür, dass der Sachkundenachweis die Beißvorfälle deutlich reduziert hat.

Niedersachsen kann selbst viele Hundevorfälle nicht vollständig auswerten

Noch deutlicher wird die Datenlücke in einer Landtagsantwort aus dem Jahr 2023. Die Landesregierung erklärte zwar, die Regelungen des Hundegesetzes hätten sich grundsätzlich bewährt und das Gesetz sei evaluiert worden. Gleichzeitig lagen für die vorausgegangenen fünf Jahre keine statistischen Auswertungen darüber vor, wie viele Hinweise auf gesteigerte Aggressivität von Hunden bei den Fachbehörden eingegangen waren. 

Für 2022 meldeten die Behörden 273 Fälle erheblicher Verletzungen von Menschen durch aggressives Hundeverhalten. Hinzu kamen 269 erhebliche Verletzungen anderer Tiere und 61 getötete Tiere. Drei Landkreise meldeten weitere 95 Verletzungsfälle, ohne zwischen Menschen und Tieren unterscheiden zu können. Die Landesregierung wies selbst auf Dunkelziffern und Datenlücken hin, weil einzelne kommunale Behörden wegen Personalengpässen keine vollständigen Zahlen geliefert hatten. 

Das ist für die Wirkungsdebatte zentral.

Wer behaupten will, eine allgemeine Prüfungspflicht senke Beißvorfälle, braucht verlässliche Daten vor und nach der Einführung, möglichst unter Berücksichtigung der Zahl der gehaltenen Hunde und weiterer Einflussfaktoren.

Genau dieser eindeutige Wirkungsnachweis lässt sich aus den veröffentlichten niedersächsischen Daten bisher nicht ableiten.

Was Studien über Hundeführerschein und Hundebisse herausgefunden haben

Ganz ohne wissenschaftliche Erkenntnisse ist die Debatte allerdings nicht.

Eine 2022 veröffentlichte systematische Übersichtsarbeit wertete 43 Untersuchungen zu Strategien gegen Hundebisse und Aggression aus. Das Ergebnis ist differenzierter, als es beiden politischen Lagern lieb sein dürfte.

Für bestimmte gesetzliche Hundekontrollmaßnahmen – etwa Leinenvorschriften, Kontrolle streunender Hunde und konsequente Ahndung von Verstößen – fanden die Autoren Hinweise auf sinkende Beißraten. Auch intensive Bildungsprogramme für Erwachsene könnten helfen. Bei Studien zum Hundetraining war die Qualität dagegen häufig gering; die Ergebnisse blieben uneindeutig. 

Was die Übersicht gerade nicht liefert, ist der klare Nachweis: Ein verpflichtender Hundeführerschein nach deutschem Muster führt zu einer bestimmten Verringerung von Beißvorfällen.

Das ist ein erheblicher Unterschied.

Dass Wissen über Hunde sinnvoll ist, dürfte kaum jemand ernsthaft bestreiten. Dass ein Mensch, der Körpersprache und Stresssignale seines Hundes erkennt, gefährliche Situationen möglicherweise früher entschärft, ist plausibel.

Aber die politische Frage lautet nicht, ob Wissen grundsätzlich nützlich ist. Sie lautet: Rechtfertigt der messbare zusätzliche Nutzen eine allgemeine staatliche Prüfungs-, Nachweis- und Kontrollpflicht?

Für diese Frage ist die Beweislage bislang deutlich schwächer.

Hundeführerschein bedeutet auch neue Aufgaben für die Ordnungsämter

Damit landet die Debatte direkt bei den Kommunen.

Professor Susanne Benöhr-Laqueur von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW warnt in ihrer Stellungnahme vor erheblichen praktischen Schwierigkeiten. Einen allgemeinen Sachkundenachweis könne das Land grundsätzlich gesetzlich regeln. Die praktische Umsetzung aber – Anerkennung von Prüfstellen, Erfassung der Nachweise und mögliche Bußgeldverfahren – werde bei den kommunalen Ordnungsämtern liegen. Der derzeitige Antrag führe deshalb zu einer zusätzlichen Belastung der Kommunen. 

Auch die Idee, Tierheime besonders stark einzubinden, ist keineswegs so unkompliziert, wie es zunächst klingt. Selbst eine grundsätzlich befürwortende Sachverständigenstellungnahme weist darauf hin, dass viele Tierheime personell und finanziell bereits am Limit arbeiten. Eine flächendeckende Durchführung von Kursen und Prüfungen durch Tierheime sei derzeit kaum leistbar und würde erheblichen zusätzlichen Personalaufwand verursachen. 

Damit bekommt der vermeintlich einfache Hundeführerschein ziemlich schnell einen kommunalen Unterbau: Prüfer müssen anerkannt, Bescheinigungen kontrolliert, Verstöße verfolgt, Daten verarbeitet und Zweifelsfälle entschieden werden.

Ein Häkchen im Rathaus allein wird es kaum richten.

Wie viel Registrierung und Kontrolle braucht der Hundeführerschein?

Ein verpflichtender Führerschein funktioniert nur, wenn nachvollziehbar sei, wer wann welchen Hund erworben hat. Daraus kann ein Geflecht aus Meldungen, Registrierung und Kontrolle entstehen. Es bleibt also die Frage, wie viel staatliche Überwachung für einen Hund noch verhältnismäßig ist. 

Ein Blick nach Niedersachsen zeigt: Dort besteht neben der Sachkundepflicht ein zentrales Hunderegister. Jeder Halter muss seinen Hund anmelden. Das Land begründet das unter anderem damit, den Halter beispielsweise nach einem Beißvorfall schnell ermitteln zu können. 

Noch interessanter ist Bremen. Dort müssen Hunde seit Juli 2026 gekennzeichnet und registriert werden. Wer gewerblich einen Hund verkauft oder abgibt, muss sich vom Käufer den theoretischen Sachkundenachweis zeigen lassen, den Vorgang dokumentieren und den Nachweis ein Jahr aufbewahren. Die Behörde kann die Unterlagen verlangen. 

Das zeigt: Eine allgemeine Sachkundepflicht kann sehr viel weitere Kontroll- und Dokumentationspflichten nach sich ziehen.

Hundeführerschein NRW: Die entscheidende Frage ist noch unbeantwortet

Die Befürworter haben nachvollziehbare Argumente. Unüberlegte Hundekäufe gibt es. Tierheime kämpfen mit Überforderung und Abgaben. Fehlendes Wissen kann zu Problemen führen. Und selbstverständlich ist es sinnvoll, wenn Menschen wissen, welches Tier sie sich ins Haus holen.

Aber das reicht für eine staatliche Pflicht allein noch nicht als Wirkungsnachweis.

Nordrhein-Westfalen verlangt schon seit Jahrzehnten von einem großen Teil der Hundehalter Sachkunde – ohne bislang eine veröffentlichte wissenschaftliche Evaluation dieses Instruments vorlegen zu können. Niedersachsen besitzt mehr als 13 Jahre Erfahrung mit einem allgemeinen Hundeführerschein, kann anhand der veröffentlichten Statistiken aber ebenfalls keinen einfachen kausalen Beweis präsentieren, dass gerade die Prüfungspflicht die Beißvorfälle deutlich gesenkt hat. Bremen hat sein System erst seit wenigen Monaten und kann folglich noch gar keine belastbare Bilanz ziehen.

Was dagegen schon jetzt sicher ist: Ein verpflichtender Hundeführerschein produziert Prüfungen, Nachweise, Kontrollen und Verwaltungsverfahren.

Ob er zusätzlich auch messbar mehr Sicherheit produziert, wäre genau jene Frage, die beantwortet werden sollte, bevor aus einer plausiblen Idee die nächste dauerhafte Pflicht für Bürger und Kommunen wird.

Denn einen Hundeführerschein kann der Gesetzgeber mit wenigen Paragraphen einführen.

Der Beweis, dass er etwas bringt, lässt sich nicht per Gesetz beschließen.

FAQ zum Hundeführerschein in NRW

Ist der Hundeführerschein in Nordrhein-Westfalen bereits beschlossen?

Nein. Es handelt sich derzeit um einen Antrag der SPD-Landtagsfraktion. Am 21. September 2026 findet dazu eine Sachverständigenanhörung im Landtag statt. Ein fertiger Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. 

Wer braucht in NRW bereits heute einen Sachkundenachweis?

Unter anderem Halter großer Hunde ab 40 Zentimetern Widerristhöhe oder 20 Kilogramm Gewicht sowie Halter gefährlicher Hunde und bestimmter Rassen. 

Wo ist ein allgemeiner Hundeführerschein Pflicht?

Niedersachsen verlangt grundsätzlich seit 2013 einen Sachkundenachweis von neuen beziehungsweise nicht bereits als sachkundig geltenden Hundehaltern. Bremen hat zum 1. Juli 2026 eine allgemeine theoretische und praktische Sachkundepflicht für neu aufgenommene Hunde eingeführt. 

Ist der Hundeführerschein in Berlin Pflicht?

Nein. Der Sachkundenachweis ist grundsätzlich freiwillig. Er ermöglicht unter anderem die Beantragung einer Befreiung von Teilen der allgemeinen Leinenpflicht. 

Ist bewiesen, dass der Hundeführerschein Beißvorfälle reduziert?

Für einen allgemeinen deutschen Sachkundenachweis lässt sich aus den bisher veröffentlichten Daten kein eindeutiger kausaler Wirkungsnachweis ableiten. Internationale Forschung liefert Hinweise, dass bestimmte gesetzliche Kontrollmaßnahmen und intensive Erwachsenenbildung Hundebisse reduzieren können; das ist jedoch nicht identisch mit dem Nachweis der Wirksamkeit eines verpflichtenden Hundeführerscheins. 

Welche Folgen hätte ein Hundeführerschein für Kommunen?

Je nach Ausgestaltung müssten unter anderem Sachkundenachweise erfasst und kontrolliert, Prüfstellen anerkannt beziehungsweise eingebunden und Verstöße verfolgt werden. Eine Sachverständige warnt ausdrücklich vor zusätzlicher Belastung der kommunalen Ordnungsämter. 

Müssen Verkäufer in anderen Ländern bereits den Hundeführerschein kontrollieren?

In Bremen müssen gewerbliche Verkäufer und Abgeber seit Juli 2026 den theoretischen Sachkundenachweis des Erwerbers kontrollieren und den Nachweis ein Jahr aufbewahren. Eine entsprechende allgemeine Pflicht für private Verkäufer in NRW enthält der derzeitige SPD-Antrag dagegen nicht.