Bleibt Gerstungen thüringisch? Die Gemeinde im Wartburgkreis erwägt einen Wechsel nach Hessen. Bürgermeister Daniel Steffan will prüfen lassen, ob die Kommune jenseits der Landesgrenze bessere Entwicklungschancen hätte.
Bleibt Gerstungen thüringisch? Die Gemeinde im Wartburgkreis erwägt einen Wechsel nach Hessen. Bürgermeister Daniel Steffan will prüfen lassen, ob die Kommune jenseits der Landesgrenze bessere Entwicklungschancen hätte.
© grok / xAI

Antrag im Gemeinderat

Genug von Thüringen: Diese Gemeinde prüft den Wechsel nach Hessen

Eine ganze Gemeinde wechselt einfach das Bundesland? Was zunächst nach politischem Theater klingt, wird in Gerstungen plötzlich ernsthaft geprüft. Die Thüringer Kommune an der Grenze zu Hessen fühlt sich bei Straßen, Schulen, Wirtschaft und Behörden benachteiligt. Bürgermeister Daniel Steffan bringt deshalb einen Wechsel nach Hessen ins Spiel. Und tatsächlich: Das Grundgesetz sieht dafür einen Weg vor. KOMMUNAL erklärt, wie Gerstungen Thüringen verlassen könnte – und warum ausgerechnet die Einwohnerzahl dabei entscheidend ist.

Es ist wohl die kommunalpolitische Variante von: Wenn es einem beim Vermieter nicht mehr gefällt, zieht man eben um.

Nur dass Gerstungen nicht die Wohnung, sondern gleich das Bundesland wechseln müsste.

Die rund 8.700 Einwohner große Gemeinde im Wartburgkreis liegt unmittelbar an der Grenze zu Hessen. Bürgermeister Daniel Steffan hat nun eine Frage auf den Tisch gelegt, die in deutschen Rathäusern äußerst selten gestellt wird: Wäre Gerstungen in Hessen eigentlich besser aufgehoben als in Thüringen?

„Das Thema Wechsel des Bundeslandes ist von mir ins Gespräch gebracht worden“, sagte Daniel Steffan gegenüber BILD. Am 15. September soll sich der Hauptausschuss mit dem Vorstoß beschäftigen. Dort will der Bürgermeister vorschlagen, dass der Gemeinderat einen entsprechenden Prüfauftrag beschließt.

Noch packt im Rathaus also niemand Umzugskartons. Gerstungen hat weder den Austritt aus Thüringen beschlossen noch einen formellen Antrag auf einen Länderwechsel gestellt.

Aber die Sache ist mehr als ein launiger Satz am Stammtisch: Die Kommune soll tatsächlich prüfen, ob ein Wechsel nach Hessen möglich und sinnvoll wäre.

Gerstungen nach Hessen: Warum der Bürgermeister Thüringen verlassen will

Hinter dem ungewöhnlichen Vorstoß steckt offenbar eine ganze Liste kommunaler Frusterlebnisse.

Steffan sieht Gerstungen und die Region westlich von Eisenach insbesondere bei der Infrastruktur benachteiligt. Straßen seien teilweise in „desolatem Zustand“. Auch bei der Entwicklung der Bahnstrecke Bebra–Erfurt sieht er Nachteile für die Region.

Hinzu kommen die Schulen.

Personalmangel und Unterrichtsausfall seien ein wachsendes Problem. Nach Angaben des Bürgermeisters schicken bereits immer mehr Gerstunger Eltern ihre Kinder auf Schulen im benachbarten Hessen, weil dort der Lehrermangel geringer sei.

Das ist politisch weit mehr als eine Randnotiz.

Denn wenn Bürger öffentliche Leistungen im Nachbarland als besser wahrnehmen und deshalb schon heute mit den Füßen abstimmen, wird aus einer Landesgrenze plötzlich eine ziemlich anschauliche Vergleichslinie.

Warum Gerstungen mit Thüringen unzufrieden ist

Auch bei der wirtschaftlichen Entwicklung sieht der Bürgermeister Nachteile.

Handelsunternehmen fänden auf hessischer Seite teilweise bessere Bedingungen vor, bauten dort neu oder siedelten sich an. Gleichzeitig kämpfe Gerstungen in Thüringen mit langwierigen Verwaltungsverfahren.

Ein Beispiel dafür ist der Flächennutzungsplan.

Seit 2018 arbeitet die Gemeinde daran. Nach Angaben Steffans verlangt das Thüringer Landesverwaltungsamt immer wieder Änderungen.

Acht Jahre für einen Flächennutzungsplan sind jedenfalls eine ziemlich eindrucksvolle Methode, um Bürgern und Investoren deutsche Planungsgeschwindigkeit praktisch vorzuführen.

Besonders verärgert ist der Bürgermeister offenbar auch über den Umgang mit der Insolvenz der AE Group. Rund 550 Arbeitsplätze waren davon betroffen. Nach Steffans Darstellung habe sich damals weder ein Vertreter der Thüringer Landesregierung noch die Wirtschaftsförderung des Wartburgkreises vor Ort blicken lassen.

Steffan versteht seinen Vorstoß deshalb ausdrücklich auch als Weckruf nach Erfurt.

Seine Forderung ist unmissverständlich: Thüringen müsse sich stärker um die Gemeinde kümmern, sie unterstützen und weniger blockieren.

Kann eine Gemeinde wirklich das Bundesland wechseln?

Damit zur entscheidenden Frage: Kann eine Gemeinde tatsächlich ihr Bundesland wechseln?

Die Antwort lautet: Ja, grundsätzlich schon.

Aber natürlich kann ein Gemeinderat nicht einfach am Dienstagabend beschließen: Ab Mittwoch sind wir Hessen.

Die rechtliche Grundlage findet sich in Artikel 29 des Grundgesetzes. Dort ist die Neugliederung des Bundesgebietes geregelt.

Besonders interessant für Gerstungen ist Artikel 29 Absatz 7 GG.

Danach können kleinere Änderungen des Gebietsbestandes der Bundesländer durch einen Staatsvertrag der beteiligten Länder oder durch ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates vorgenommen werden, wenn das betroffene Gebiet höchstens 50.000 Einwohner hat. Die betroffenen Gemeinden und Kreise müssen angehört werden.

Gerstungen liegt mit seinen rund 8.700 Einwohnern deutlich unter dieser Grenze.

Doch damit wird die Sache noch interessanter.

Artikel 29 Grundgesetz: Warum 10.000 Einwohner für Gerstungen entscheidend sind

Für das Verfahren nach Artikel 29 Absatz 7 GG existiert ein eigenes Bundesgesetz mit dem eher wenig klickverdächtigen Namen „Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes“.

Dieses Gesetz enthält eine zusätzliche Grenze.

Danach können Ländergrenzen nach diesem Verfahren verändert werden, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, von nicht mehr als 10.000 Einwohnern bewohnt wird.

Und genau deshalb ist Gerstungen ein besonders interessanter Fall.

Die Gemeinde hat rund 8.700 Einwohner.

Sie liegt damit unter der 10.000-Einwohner-Schwelle.

Mit anderen Worten: Der Vorschlag des Bürgermeisters ist rechtlich keineswegs reine politische Folklore. Für einen kleinen Grenzwechsel zwischen Thüringen und Hessen existiert tatsächlich ein konkretes gesetzliches Verfahren.

So könnte Gerstungen von Thüringen nach Hessen wechseln

Der naheliegendste Weg wäre ein Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Hessen.

Vor dessen Unterzeichnung müssten die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände informiert werden und Gelegenheit bekommen, ihre Auffassung darzulegen.

Vereinfacht könnte das Verfahren so aussehen:

Zunächst lässt Gerstungen prüfen, welche rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Folgen ein Wechsel hätte.

Anschließend müsste sich der Gemeinderat politisch positionieren.

Danach müssten Thüringen und Hessen überhaupt bereit sein, über eine Verschiebung ihrer Landesgrenze zu verhandeln.

Die betroffenen kommunalen Körperschaften müssten beteiligt werden.

Thüringen und Hessen müssten einen Grenzänderungsvertrag vereinbaren.

Die erforderlichen parlamentarischen Zustimmungen müssten erfolgen.

Und anschließend wären zahlreiche Verwaltungs-, Vermögens- und Zuständigkeitsfragen zu klären.

Der Bürgermeister kann die Debatte also eröffnen. Der Gemeinderat kann politischen Druck erzeugen.

Die Landesgrenze selbst kann Gerstungen aber nicht verschieben.

Dafür braucht die Gemeinde Erfurt und Wiesbaden.

Braucht Gerstungen für den Wechsel nach Hessen einen Volksentscheid?

Hier wird es juristisch interessant.

Ein Volksentscheid ist bei dem für Gerstungen naheliegenden Verfahren nach Artikel 29 Absatz 7 GG nicht automatisch vorgeschrieben.

Das Grundgesetz kennt unterschiedliche Verfahren zur Änderung von Ländergrenzen.

Artikel 29 Absatz 8 ermöglicht ebenfalls eine Neugliederung durch Staatsvertrag. Dieses Verfahren sieht ausdrücklich Volksentscheide vor.

Das vereinfachte Verfahren für kleinere Grenzänderungen nach Absatz 7 sieht dagegen insbesondere die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vor.

Politisch wäre es allerdings kaum vorstellbar, dass eine komplette Gemeinde gegen den klar erkennbaren Willen ihrer Einwohner das Bundesland wechselt.

Ob Gerstungen deshalb im Laufe eines solchen Verfahrens zusätzlich eine Bürgerbefragung oder ein anderes Beteiligungsinstrument einsetzen würde, wäre eine der spannenden Fragen eines Prüfauftrags.

Denn eine neue Landeszugehörigkeit ist dann doch etwas größer als die übliche Entscheidung zwischen Parkplatzsatzung, Haushaltsplan und neuem Feuerwehrgerätehaus.

Was würde sich für Gerstungen bei einem Wechsel nach Hessen ändern?

Ein Wechsel nach Hessen wäre kein bloßer Austausch des Landeswappens am Rathaus.

Mit dem Wechsel würde grundsätzlich das Recht des aufnehmenden Bundeslandes gelten. Damit würden sich für Gerstungen zahlreiche Zuständigkeiten verändern.

Betroffen wären beispielsweise:

  • Schulverwaltung und Schulrecht,
  • Kommunalaufsicht,
  • Landesplanung,
  • Polizei,
  • Gerichte,
  • Finanzverwaltung,
  • Straßenbau,
  • Förderprogramme,
  • kommunaler Finanzausgleich,
  • Landesbehörden

und möglicherweise die Zugehörigkeit zu einem neuen Landkreis.

Auch Vermögens-, Personal- und Verwaltungsfragen müssten geregelt werden.

Aus dem vermeintlich simplen Satz „Wir gehen nach Hessen“ würde deshalb sehr schnell ein ziemlich eindrucksvolles Aktenregal.

Bundesland gewechselt: Thüringen hat dafür sogar ein historisches Beispiel

Ganz exotisch wäre ein solcher Länderwechsel übrigens nicht.

Ausgerechnet Thüringen kennt einen vergleichbaren Vorgang aus seiner jüngeren Geschichte.

1992 schlossen Sachsen und Thüringen einen Staatsvertrag über die Änderung ihrer gemeinsamen Landesgrenze.

Dabei wurden unter anderem die Städte Elsterberg, Mühltroff und Pausa sowie mehrere weitere Gemeinden aus Thüringen ausgegliedert und nach Sachsen eingegliedert. Der Staatsvertrag trat am 1. April 1992 in Kraft.

Der Vertrag zeigt zugleich, wie aufwendig ein Länderwechsel tatsächlich ist.

Damals mussten beispielsweise die Anwendung des neuen Landesrechts, Verwaltungszuständigkeiten, Personalfragen, Schulen und Schülerbeförderung geregelt werden.

Die Landesgrenze lässt sich auf einer Karte mit einem Strich verschieben.

Die Verwaltung dahinter leider nicht.

Warum der Gerstungen-Vorstoß für alle Kommunen interessant ist

Der eigentlich spannende Teil der Geschichte liegt deshalb möglicherweise gar nicht in der juristischen Frage eines Länderwechsels.

Sondern in der Frage, warum ein Bürgermeister überhaupt öffentlich darüber nachdenkt.

Wenn eine Gemeinde zu dem Ergebnis kommt, dass Schulen wenige Kilometer weiter besser funktionieren, Unternehmen auf der anderen Seite der Landesgrenze bessere Rahmenbedingungen finden und gleichzeitig eigene Projekte an Landesbehörden hängen bleiben, entsteht ein bemerkenswerter Wettbewerb.

Wird Gerstungen wirklich Hessen?

Davon ist die Gemeinde noch weit entfernt.

Bislang geht es um einen Prüfauftrag. Am 15. September soll zunächst der Hauptausschuss beraten, ob sich anschließend der Gemeinderat intensiver mit einem möglichen Länderwechsel beschäftigen soll.

Auch ein öffentlich zugänglicher vollständiger Wortlaut des angekündigten Prüfauftrags beziehungsweise der Beschlussvorlage war zunächst nicht auffindbar.

Deshalb wäre es falsch, bereits von einem beschlossenen „Austritt aus Thüringen“ zu sprechen.

Aber Steffan hat mit seinem Vorstoß schon jetzt etwas erreicht.

Plötzlich wird bundesweit über die Frage gesprochen, ob Gerstungen in Hessen bessere Entwicklungsmöglichkeiten hätte.

Damit steht die Thüringer Landespolitik vor einer bemerkenswerten Frage.

Nicht nur: Was können wir für diese Gemeinde tun?

Sondern vielmehr: Wie unzufrieden muss eine Kommune sein, wenn sie ernsthaft prüfen möchte, ob sie nicht besser zu einem anderen Bundesland gehören sollte?

Deutschland ist zwar kein Mobilfunktarif, bei dem eine Gemeinde mit drei Klicks den Anbieter wechselt.

Aber das Grundgesetz erlaubt Änderungen der Landesgrenzen ausdrücklich.

Und ausgerechnet Gerstungen ist klein genug, um unter die gesetzliche 10.000-Einwohner-Grenze für das vereinfachte Verfahren zu fallen.

Der Bürgermeister hat Erfurt damit einen ziemlich ungewöhnlichen Weckruf geschickt.

Ob Gerstungen irgendwann tatsächlich hessisch wird, ist offen.

Aber möglicherweise reicht bereits die Aussicht darauf, dass in Erfurt manches plötzlich ein wenig schneller geprüft wird.

FAQ: Gerstungen, Hessen und der Wechsel des Bundeslandes

Kann eine Gemeinde einfach das Bundesland wechseln?

Nein. Eine Gemeinde kann ihre Landeszugehörigkeit nicht allein durch einen Gemeinderatsbeschluss ändern. Für kleinere Grenzänderungen sieht Artikel 29 Absatz 7 des Grundgesetzes insbesondere einen Staatsvertrag zwischen den beteiligten Bundesländern oder ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates vor.

Kann Gerstungen von Thüringen nach Hessen wechseln?

Grundsätzlich ja. Gerstungen liegt direkt an Hessen und hat rund 8.700 Einwohner. Damit liegt die Gemeinde unter der 10.000-Einwohner-Grenze des Bundesgesetzes, das das Verfahren für kleinere Änderungen von Ländergrenzen regelt.

Wer entscheidet über einen Wechsel von Gerstungen nach Hessen?

Der Gemeinderat kann den Wechsel nicht allein beschließen. Thüringen und Hessen müssten sich auf eine Änderung der Landesgrenze einigen. Die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände müssten beteiligt werden.

Braucht Gerstungen einen Volksentscheid?

Beim vereinfachten Verfahren nach Artikel 29 Absatz 7 GG ist ein Volksentscheid nicht automatisch vorgeschrieben. Andere Verfahren nach Artikel 29 sehen dagegen Volksentscheide ausdrücklich vor.

Warum möchte Gerstungen nach Hessen wechseln?

Bürgermeister Daniel Steffan nennt unter anderem Probleme bei Infrastruktur und Schulen, wirtschaftliche Nachteile, langwierige Verwaltungsverfahren sowie aus seiner Sicht mangelnde Unterstützung durch Thüringer Stellen. Den Vorstoß versteht er zugleich als Weckruf an die Landespolitik.

Hat Gerstungen den Wechsel nach Hessen bereits beschlossen?

Nein. Bislang geht es lediglich darum, einen möglichen Länderwechsel prüfen zu lassen. Ein förmlicher Beschluss, Thüringen zu verlassen, existiert nicht.

Gab es schon einmal Gemeinden, die ihr Bundesland gewechselt haben?

Ja. 1992 wechselten unter anderem Elsterberg, Mühltroff und Pausa sowie weitere Gemeinden von Thüringen nach Sachsen. Grundlage war ein Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze.