Wohnungsbau-Beschleunigung
Bauturbo: So unterschiedlich gehen Kommunen jetzt vor
Wie entscheidet eine Kommune, wann sie den Bauturbo einsetzt? Wer darf zustimmen? Welche Kriterien müssen für ein Projekt gelten? Und wie verhindert eine Stadt, dass schnellere Verfahren zulasten einer geordneten Stadtentwicklung gehen?
Mit solchen Fragen beschäftigen sich derzeit viele Rathäuser. Denn die Regelung im Baugesetzbuch eröffnet den Kommunen neue Möglichkeiten, Wohnungsbau auch dort zu ermöglichen, wo bisherige planungsrechtliche Vorgaben entgegenstehen. Dass dabei noch erheblicher Klärungs- und Beratungsbedarf besteht, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Nordrhein-Westfalen.
Bauturbo in Monschau noch nicht angewendet
Monschau in der Eifel hat entschieden, den Bauturbo zunächst gar nicht anzuwenden. Bis zur Ratssitzung am 1. Dezember 2026 bleibt das Instrument ausgesetzt. Dabei hat die Stadt bereits einen eigenen „Arbeitskreis Bauturbo“ eingerichtet. Zwei Sitzungen haben stattgefunden, zusätzlich wurden die Ortsvorsteher einbezogen. Trotzdem sieht die Kommune weiteren Abstimmungsbedarf.
Noch offen ist, ob künftig der Bauausschuss, der Rat oder beide über konkrete Bauturbo-Vorhaben entscheiden sollen. Auch die Kriterien für die Anwendung sind noch nicht abschließend festgelegt. Bis Dezember sollen deshalb präzise und rechtssichere Leitlinien entstehen.
KOMMUNAL-Webinar: Wie lässt sich der Bauturbo sinnvoll nutzen?
Der Informationsbedarf ist zuweilen noch groß Welche Leitplanken sind sinnvoll? Wer sollte über die Zustimmung entscheiden? Wo liegen rechtliche und städtebauliche Grenzen? Und wann ist der Bauturbo überhaupt das geeignete Instrument?
KOMMUNAL bietet dazu am 26. November ein Webinar mit Jenas Dezernent für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, Dirk Lange, an. Die Stadtverwaltung und die Kommunalpolitiker in Jena haben sich früh mit dem Bauturbo beschäftigt und eigene Leitlinien und Entscheidungswege für die Anwendung entwickelt.
Lange zeigt am Beispiel der thüringischen Stadt, wie eine Kommune die neuen Regelungen vor Ort interpretieren und in ihre Verwaltungsstrukturen überführen kann. Neben der rechtlichen Einordnung geht es um die kommunalen Leitlinien, den Weg der Entscheidungsfindung und zahlreiche Beispiele aus der Praxis.
Das Webinar „Bauturbo – zwischen kommunaler Verantwortung und ‚Spielwiese‘“ findet am 26. November 2026 von 9.30 bis 11 Uhr statt und richtet sich ausdrücklich auch an Teilnehmer aus kleinen Kommunen.
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier.
Jena hat die Vorarbeit bereits hinter sich
Inzwischen ist Jena einen Schritt weiter: Im Frühjahr hat der Stadtrat die kommunalen Leitlinien und Entscheidungskriterien mit breiter Mehrheit verabschiedet. Vorausgegangen waren drei Lesungen im Stadtentwicklungsausschuss. Damit beginnt nun die praktische Phase. Denn jetzt müssen sich die Regeln im kommunalen Alltag bewähren.
Für Stadtentwicklungsdezernent Dirk Lange geht es dabei um mehr als Tempo. Jena wolle die neuen Möglichkeiten für den Wohnungsbau nutzen, ohne die Ziele der Stadtentwicklung aus dem Blick zu verlieren. Die Leitlinien sollen Bauwilligen zugleich frühzeitig Klarheit darüber verschaffen, welche Projekte für die neuen Möglichkeiten infrage kommen. Am 1. Juli beschloss der Stadtrat die Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Er bildet den strategischen Rahmen für die künftige Entwicklung von Wohnen, Wirtschaft, Freiräumen und Infrastruktur.
Warendorf hat bereits konkrete Projekte
Wie es aussehen kann, wenn die grundsätzlichen Fragen geklärt sind, zeigt Warendorf. Der Rat hat am 19. Februar einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des Bauturbos gefasst. Inzwischen liegen konkrete Vorhaben auf dem Tisch.
Am Eichenweg sollen drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 33 Wohnungen entstehen. Sämtliche Wohnungen sollen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert und anschließend an entsprechend wohnberechtigte Haushalte vermietet werden. Nach dem bestehenden Bebauungsplan wäre das Projekt in dieser Form nicht zulässig. Auch über die regulären Befreiungsmöglichkeiten lässt es sich nicht ermöglichen. Nun prüft die Stadt eine Zulassung mit Hilfe der neuen Möglichkeiten des Bauturbos.
Warendorf hat folgendes Verfahren gewählt: Weil mehr als zehn Wohnungen entstehen sollen, entscheidet der Stadtentwicklungsausschuss über die Zustimmung. Zuvor beteiligt die Stadt die Öffentlichkeit. Die Entscheidung ist für den 15. Oktober vorgesehen.
Zudem soll an der Milter Straße soll ein Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen neu gebaut werden. Auch dieses Vorhaben widerspricht dem bestehenden Bebauungsplan und lässt sich nicht über eine reguläre Befreiung ermöglichen. Weil weniger als zehn Wohnungen entstehen sollen, liegt die Entscheidung über die Zustimmung nach dem Warendorfer Grundsatzbeschluss beim Bürgermeister. Aktuell läuft auch für dieses Projekt die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Auch kleine Gemeinden geben sich eigene Regeln
Böhmenkirch im Landkreis Göttingen in Baden-Württemberg hat bereits Ende April eigene Leitlinien beschlossen. Darin legt der Gemeinderat fest, in welchen Fällen der Bauturbo zur Anwendung kommen soll. Die Leitlinien berücksichtigen dabei nicht nur den neuen § 246e BauGB, sondern auch die erweiterten Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 und die Abweichungsmöglichkeiten nach § 34 BauGB.
Ballrechten-Dottingen im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat inzwischen Leitlinien erarbeitet. Die Gemeinde will damit eine einheitliche, transparente und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage schaffen. Zugleich sollen eine einheitliche Verwaltungspraxis sichergestellt und die städtebaulichen Ziele der Gemeinde gewahrt werden.
Die Beispiele zeigen eine Entwicklung, die sich inzwischen vielerorts beobachten lässt: Der Bauturbo beschleunigt nicht einfach per Gesetz das Bauen. Er gibt den Kommunen zusätzliche Entscheidungsspielräume – und damit auch zusätzliche Verantwortung.
München: Zustimmung für rund 2.100 Wohnungen
Welche Dimension der Bauturbo in einer Großstadt erreichen kann, zeigt München. Dort hat die Stadt nach eigenen Angaben allein im ersten Halbjahr 2026 für rund 2.100 Wohnungen die Zustimmung zur Anwendung des Bauturbos gegeben. Das bedeutet noch nicht, dass diese Wohnungen bereits genehmigt oder gebaut sind – nach Angaben der Stadt können die entsprechenden Baugenehmigungen nun aber in Kürze erteilt werden.
Das Beispiel zeigt die Größenordnung, die das Instrument erreichen kann. Gleichzeitig gilt auch hier: Die neuen gesetzlichen Spielräume allein machen noch kein schnelles Verfahren. Entscheidend ist, wie eine Kommune die Anwendung organisiert.
Dortmund organisiert ein eigenes Bauturbo-Team
Einen anderen Weg geht Dortmund. Der Rat hat Ende März einen Grundsatzbeschluss gefasst, anschließend richtete die Stadt ein eigenes Bauturbo-Team ein.
Bauwillige können ihre Projektidee vorab an die Stadt schicken. Eine erste inhaltliche Rückmeldung soll nach vier bis sechs Wochen erfolgen. Zusätzlich stellt Dortmund eine Checkliste bereit, mit der Interessenten zunächst selbst prüfen können, ob ein Grundstück grundsätzlich für die Anwendung infrage kommen könnte.
Inzwischen gibt es auch konkrete größere Vorhaben. So soll das ehemalige Verwaltungsgebäude der Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen (VEW) am Rheinlanddamm“ zu einem gemischt genutzten Gebäude mit rund 200 Wohnungen umgebaut werden. Im Quartier Kronenburg sind bis zu 150 Wohnungen geplant. Bei beiden Projekten setzt Dortmund auf die neuen Möglichkeiten des Bauturbos.


