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Bauturbo: So nutzen Kommunen die neue Freiheit beim Wohnungsbau
Ein neuer praxisorientierte Leitfaden zeigt sehr konkret, wo der Bauturbo helfen kann, wo seine Grenzen liegen und welche Entscheidungen Gemeinden jetzt sauber vorbereiten sollten. Die wichtigste Botschaft: Der Bauturbo ist kein Freifahrtschein, aber ein starkes Werkzeug. Wer ihn klug nutzt, kann in bestehenden Baugebieten, im unbeplanten Innenbereich und in bestimmten Randlagen deutlich schneller zusätzlichen Wohnraum ermöglichen. Erstellt hat ihn der Baudirektor aD, Dr. Michael Büssenmaker im Auftrag der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker. Die Vereinigung stellt uns das komplette PDF freundlicherweise zum Herunterladen zur Verfügung, Sie finden die Handreichung am Ende dieses Artikels mit den wichtigsten Tipps aus dem Papier.
Was ist der Bauturbo?
Der Bauturbo ist Teil des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 9. Oktober 2025, der Bundesrat stimmte wenige Tage später zu. In Kraft getreten ist es am 27. Oktober 2025. Die Anwendung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Das bedeutet: Kommunen haben jetzt ein Zeitfenster von gut fünf Jahren, um die neuen Möglichkeiten praktisch zu nutzen.
Ziel des Gesetzes ist es, Wohnungsbau schneller und einfacher zu ermöglichen. Das gilt vor allem dort, wo bisher starre Bebauungspläne, enge Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch oder langwierige Planverfahren zusätzliche Wohnungen verhindert haben. Der Bauturbo soll also nicht irgendwo auf der grünen Wiese neue Großsiedlungen aus dem Boden stampfen. Er setzt vor allem dort an, wo bereits Siedlungsstrukturen vorhanden sind.
Genau das macht ihn für Städte und Gemeinden interessant. Denn viele Orte haben keine riesigen Neubauflächen mehr. Sie haben aber Baulücken, alte Hofstellen, leerstehende Gebäude, Flachdachbauten, rückwärtige Grundstücksbereiche, überholte Bebauungspläne und ehemalige Gewerbeflächen. Dort liegt oft mehr Wohnraumpotenzial, als manche Verwaltung bisher in ihren Aktenordnern vermutet hat.
Der Bauturbo stärkt die Gemeinde – er ersetzt sie nicht
Ein Missverständnis wäre gefährlich: Der Bauturbo nimmt der Gemeinde nicht die Planungshoheit. Im Gegenteil. Die Gemeinde bleibt der zentrale Akteur. Sie entscheidet, ob der Bauturbo angewendet wird, für welches Grundstück oder Gebiet er gelten soll und ob die Öffentlichkeit beteiligt wird.
Der Leitfaden beschreibt dafür drei wichtige Entscheidungsschritte. Erstens muss der Gemeinderat beschließen, ob der Bauturbo überhaupt für ein Einzelgrundstück, mehrere Grundstücke, ein ganzes Baugebiet oder bestimmte Außenbereichsteile angewendet werden soll. Zweitens entscheidet die Gemeinde über das konkrete Bauvorhaben. Drittens entscheidet sie, ob eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet.
Diese Schritte können zwar in einer Vorlage gebündelt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten sie aber getrennt und nachvollziehbar beschlossen werden. Sonst wird aus dem Bauturbo schnell ein Klage-Turbo. Und den braucht nun wirklich niemand.
Wichtig ist außerdem: Die Anwendung des Bauturbos für ein ganzes Baugebiet oder einzelne Grundstücke bedarf grundsätzlich der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde. Kommunen sollten also frühzeitig klären, wie die Abstimmung mit Landkreis, Bezirksregierung oder zuständiger Genehmigungsbehörde organisiert wird.
Die drei Monate sind Chance und Stresstest zugleich
Ein Kernpunkt des Bauturbos ist die Drei-Monats-Frist. Innerhalb dieser Zeit sollen Gemeinden die Antragsunterlagen prüfen, sich mit der Baugenehmigungsbehörde abstimmen, gegebenenfalls die Öffentlichkeit beteiligen, über die Anwendung des Bauturbos entscheiden, die höhere Verwaltungsbehörde einbinden, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilen und das Projektpaket weiterleiten.
Das ist sportlich. Für manche Verwaltungen klingt das vermutlich wie „mal eben den Mount Everest in Halbschuhen hoch“. Aber genau darin liegt der politische Sinn: Verfahren sollen nicht mehr jahrelang in der kommunalen Waschmaschine kreisen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist beim Bauturbo keine Pflicht, sondern eine Kann-Vorschrift. Der Gesetzgeber lässt den Gemeinden Spielraum. Bei kleineren, unkritischen Vorhaben kann auf eine Beteiligung verzichtet werden. Bei größeren oder konfliktträchtigen Projekten empfiehlt der Leitfaden eine Beteiligung ausdrücklich. Die maximale Dauer beträgt einen Monat, kürzere Fristen – etwa 14 Tage – sind möglich. Diese Zeit wird der Drei-Monats-Frist hinzugerechnet.
Für die Praxis heißt das: Wer den Bauturbo nutzen will, braucht gute Vorlagen, klare Zuständigkeiten, feste Zeitpläne und eine saubere Kommunikation. Sonst bleibt der Turbo im Leerlauf.
Die vier Säulen des Bauturbos
Der Leitfaden beschreibt den Bauturbo anhand von vier zentralen Säulen. Sie zeigen, wo die neuen Spielräume für Kommunen besonders relevant werden.
Die erste Säule betrifft Abweichungen von Bebauungsplänen. Viele Bebauungspläne sind Kinder ihrer Zeit. Sie stammen aus den 1960er, 1980er oder 1990er Jahren und enthalten Festsetzungen, die heute kaum noch zur Wirklichkeit passen. Mal sind nur zwei Wohnungen je Gebäude erlaubt, mal verhindern alte Baugrenzen die Nutzung rückwärtiger Grundstücksteile, mal ist nur ein Flachdach zulässig, obwohl ein Satteldach zusätzlichen Wohnraum schaffen könnte.
Bisher mussten Gemeinden solche Festsetzungen häufig über langwierige Änderungsverfahren anfassen oder mit Befreiungen arbeiten. Der Bauturbo eröffnet hier neue Flexibilität. Gemeinden können veraltete Festsetzungen großzügiger auslegen und zusätzlichen Wohnraum ermöglichen. Beispiele aus der Broschüre zeigen etwa, wie aus zwei zulässigen Wohnungen drei werden können oder wie das Bauen in zweiter Reihe trotz bisheriger Baugrenzen ermöglicht wird.
Die zweite Säule betrifft den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Dort galt bisher der Grundsatz: Ein Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. In der Praxis wurde oft ein Umfeld von etwa 120 bis 150 Metern betrachtet. Wer höher, tiefer oder dichter bauen wollte als die Umgebung, hatte schlechte Karten.
Der Bauturbo erweitert hier den Spielraum. Wenn Wohnraum geschaffen wird, kann deutlicher von bisherigen Maßstäben des Einfügens abgewichen werden. Das betrifft insbesondere Aufstockungen, größere Baukörper, Wohnungsbau in zweiter Reihe oder die Nachverdichtung in bestehenden Quartieren.
Die dritte Säule betrifft die Einbindung von Teilen des Außenbereichs. Das ist besonders sensibel. Der Bauturbo erlaubt keine neuen Wohnsiedlungen irgendwo draußen auf der Wiese. Er kann aber in bestimmten Fällen helfen, ortsnahe Außenbereichsflächen einzubeziehen, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit bestehender Bebauung stehen. Typische Fälle sind Ortsrandlagen, alte Hofstellen oder Grundstücke, die teilweise dem Innenbereich und teilweise dem Außenbereich zugeordnet werden.
Die vierte Säule betrifft geringere Abstände zwischen Wohnbebauung und Gewerbe. Das ist der heikelste Bereich. Der Leitfaden weist selbst auf offene Fragen hin. Abstände schützen nicht nur Bewohner vor Lärm, Geruch und anderen Immissionen. Sie schützen auch Gewerbebetriebe vor späteren Nachbarklagen. Wer hier zu forsch vorgeht, baut sich womöglich nicht Wohnungen, sondern Prozesse. Deshalb empfiehlt der Leitfaden Zurückhaltung, bis Gerichte mehr Klarheit geschaffen haben.
Was der Bauturbo nicht kann
Der Bauturbo ist kein Zauberstab. Er löst nicht alle Probleme des Wohnungsbaus. Vor allem senkt er keine Baustandards. Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz und andere technische Anforderungen bleiben bestehen. Wer also glaubt, der Bauturbo mache Bauen automatisch billiger, sollte die Euphorie kurz an der Garderobe abgeben.
Auch große Neubaugebiete ohne Zusammenhang mit bestehender Bebauung lassen sich nicht über den Bauturbo abwickeln. Dafür bleibt die klassische Bauleitplanung erforderlich – mit Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Umweltprüfung, Beteiligung und allem, was der deutsche Planungsstaat so liebevoll in seine Paragrafen gegossen hat.
Ebenfalls nicht möglich ist die isolierte Nutzung kleinteiliger Außenbereichsflächen ohne Bezug zu bestehender Bebauung. Der Bauturbo ist ein Instrument der Ergänzung, Nachverdichtung und Beschleunigung – nicht der Zersiedelung.
Nachbarrechte bleiben der harte Prüfstein
Ein Punkt zieht sich durch die gesamte Broschüre: Nachbarrechte bleiben unangetastet. Das ist wichtig. Der Bauturbo darf nicht so verstanden werden, dass Gemeinden künftig nach Lust und Laune höhere, tiefere oder dichtere Bebauung erlauben können, ohne Rücksicht auf die Menschen nebenan.
Im Regelfall sind Nachbarrechte gewahrt, wenn die Abstandsflächen nach der jeweiligen Landesbauordnung eingehalten werden. Auch Grundbuch- oder Baulasteintragungen können weiter eine Rolle spielen. Für die kommunale Praxis heißt das: Jede Vorlage zum Bauturbo sollte eine klare Aussage zu Abstandsflächen, Belichtung, Erschließung, Stellplätzen, Immissionen und nachbarlichen Belangen enthalten.
Denn nichts beschädigt ein gutes Instrument schneller als schlampige Anwendung. Der Bauturbo soll Wohnungen ermöglichen, nicht Nachbarschaftskriege mit amtlicher Beglaubigung.
Öffentlichkeitsbeteiligung: weniger Pflicht, mehr Verantwortung
Der Bauturbo reduziert in vielen Fällen die formelle Bürgerbeteiligung. Das ist politisch gewollt, weil Wohnraummangel schnelle Lösungen verlangt. Der Gesetzgeber nimmt damit bewusst in Kauf, dass Bürger weniger Einfluss auf bestimmte Vorhaben nehmen können als in klassischen Bebauungsplanverfahren.
Das ist einerseits konsequent. Wer mehr Wohnungen will, kann nicht bei jeder Dachaufstockung ein Beteiligungsverfahren veranstalten, als würde ein Flughafen geplant. Andererseits sollten Gemeinden sensibel bleiben. Gerade bei größeren Vorhaben, massiver Nachverdichtung oder Eingriffen am Ortsrand kann eine kurze Öffentlichkeitsbeteiligung sinnvoll sein.
Der Leitfaden nennt mehrfach 14 Tage als praktikable Frist. Das ist ein guter Mittelweg: schnell genug, um Verfahren nicht auszubremsen, aber offen genug, um Einwände sichtbar zu machen. Gemeinden sollten diese Beteiligung nicht als lästige Pflicht verstehen, sondern als Frühwarnsystem. Wer Konflikte rechtzeitig erkennt, kann besser steuern.
Praxisbeispiele zeigen den Wert für kleine und mittlere Kommunen
Besonders hilfreich sind die Praxisbeispiele der Broschüre. Sie zeigen, dass der Bauturbo nicht nur für Großstädte mit Wohnungsnot taugt. Gerade kleinere Städte und Gemeinden können profitieren.
Ein Beispiel betrifft einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1996, der je Gebäude maximal zwei Wohnungen erlaubt. Mit dem Bauturbo könnte die Gemeinde diese Zahl auf drei Wohnungen erhöhen oder sogar ganz freigeben. Das schafft mit überschaubarem Aufwand zusätzlichen Wohnraum – häufig innerhalb bestehender Gebäude. Voraussetzung bleiben Stellplätze und Nachbarrechte.
Ein anderes Beispiel zeigt das Bauen in zweiter Reihe. Viele ältere Wohngebiete haben große Grundstücke, deren hintere Bereiche bisher nicht genutzt werden konnten. Wenn Erschließung über private Wohnwege möglich ist und die Nachbarschaftsbelange gewahrt bleiben, kann der Bauturbo hier schnell zusätzliche Wohneinheiten ermöglichen.
Auch Aufstockungen sind ein klassischer Fall. Gerade in zentralen Lagen können bestehende Gebäude erweitert werden. Das ist oft sinnvoller als neue Baugebiete am Ortsrand. Die Infrastruktur ist vorhanden, die Wege sind kurz, die Flächen werden effizienter genutzt. Die Gemeinde muss allerdings prüfen, ob Schulen, Kindergärten, Verkehr und technische Infrastruktur die zusätzlichen Bewohner aufnehmen können.
Spannend sind auch alte landwirtschaftliche Gebäude oder ungenutzte Hofstellen am Ortsrand. Der Leitfaden beschreibt, wie solche Bereiche unter bestimmten Bedingungen in ein Wohnbauvorhaben integriert werden können. Für viele Dörfer ist das ein wichtiger Ansatz: Statt immer neue Flächen zu suchen, können Schandflecken beseitigt und Ortsränder aufgewertet werden.
Erste Schritte für Verwaltung und Gemeinderat
Kommunen sollten den Bauturbo nicht erst dann anschauen, wenn der erste Bauträger mit einem dicken Ordner im Rathaus steht. Besser ist eine aktive Vorbereitung.
Zunächst sollte die Verwaltung eine Übersicht erstellen: Welche Bebauungspläne enthalten überholte Festsetzungen? Wo sind Wohnungszahlen künstlich begrenzt? Wo verhindern alte Baugrenzen sinnvolle Erweiterungen? Wo gibt es große Grundstücke mit Potenzial für eine zweite Reihe? Welche laufenden Bebauungsplanverfahren könnten durch den Bauturbo ganz oder teilweise entbehrlich werden?
Danach sollte der Gemeinderat grundsätzlich informiert werden. Nicht jeder Ratsherr muss über Nacht zum Baujuristen werden – auch wenn manche das nach drei Wortmeldungen ohnehin von sich glauben. Aber die Grundlogik muss sitzen: Der Bauturbo ist eine Einzelfallentscheidung mit politischer Verantwortung.
Sinnvoll ist außerdem eine Musterbeschlussvorlage. Sie sollte mindestens enthalten: Beschreibung des Vorhabens, betroffene Grundstücke, bisherige planungsrechtliche Lage, Ziel der Anwendung des Bauturbos, Prüfung der Nachbarrechte, Erschließung, Stellplätze, Infrastrukturfolgen, Beteiligung der Öffentlichkeit, Abstimmung mit höherer Verwaltungsbehörde und Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen.
Auch die Dokumentation ist wichtig. Der Leitfaden empfiehlt, alle Entscheidungen zum Bauturbo öffentlich nachvollziehbar festzuhalten. Das betrifft den Anwendungsbereich, die inhaltlichen Festlegungen und den zeitlichen Ablauf. Gerade weil offene Rechtsfragen bestehen, ist eine saubere Aktenlage Gold wert.
Die heikelsten Fälle: Gewerbe, Außenbereich und große Projekte
Nicht jeder mögliche Fall ist auch ein guter Fall. Besonders vorsichtig sollten Gemeinden bei Wohnungsbau in unmittelbarer Nähe zu Gewerbebetrieben sein. Die Broschüre nennt ein Beispiel mit 65 Wohnungen auf aufgegebenen Gewerbegrundstücken in Randlage zu Gewerbegebieten. Der wohnungspolitische Nutzen ist groß, die rechtlichen Zweifel aber ebenfalls.
Hier geht es nicht nur um die Frage, ob künftige Bewohner ausreichend geschützt sind. Es geht auch um die Zukunft der Gewerbebetriebe. Wenn neue Wohnungen zu nah an bestehende Betriebe rücken, drohen später Beschwerden, Auflagen und Einschränkungen. Dann wird aus Wohnungsbau schnell Wirtschaftsförderung rückwärts.
Auch beim Außenbereich gilt: Finger weg von isolierten Flächen ohne Siedlungszusammenhang. Der Bauturbo hilft bei Ergänzungen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bebauung, nicht bei beliebiger Flächeninanspruchnahme. Eingriffe in Natur und Landschaft müssen weiterhin geprüft und ausgeglichen werden. Geschützte Landschaftsteile, Alternativenprüfung und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung bleiben auf dem Tisch.
Bei großen Projekten empfiehlt sich fast immer eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Nicht, weil der Staat noch ein Schleifchen um jedes Verfahren binden muss, sondern weil Akzeptanz bei größeren Eingriffen praktisch zählt. Wer 30, 40 oder 60 Wohnungen in ein bestehendes Quartier setzen will, sollte erklären können, warum das sinnvoll ist.
Der Bauturbo als Freiheitsinstrument
Der Bauturbo ist mehr als ein technisches Baugesetz-Thema. Er ist ein politisches Signal. Über Jahrzehnte wurde Bauen in Deutschland immer komplizierter, kleinteiliger und risikoscheuer. Jeder wollte Wohnungen, aber bitte nicht zu hoch, nicht zu dicht, nicht zu nah, nicht hier, nicht jetzt und am liebsten ohne Veränderung. Das Ergebnis sieht man auf dem Wohnungsmarkt.
Der Bauturbo dreht diese Logik ein Stück weit um. Er sagt: Wenn Wohnraum gebraucht wird, dürfen Kommunen mutiger entscheiden. Sie müssen nicht immer den langen Weg über vollständige Planverfahren gehen. Sie können vorhandene Potenziale heben, alte Bebauungspläne pragmatischer behandeln und Nachverdichtung erleichtern.
Das passt besonders gut zu liberaler Kommunalpolitik. Eigentümer erhalten mehr Möglichkeiten, Gemeinden mehr Handlungsspielraum und Bürger am Ende hoffentlich mehr Wohnungen. Der Staat muss nicht immer alles neu planen. Manchmal reicht es, alte Fesseln zu lösen.
Natürlich bleibt Verantwortung. Wer den Bauturbo nutzt, muss Nachbarrechte achten, Infrastruktur mitdenken und rechtliche Grenzen respektieren. Aber Verantwortung ist kein Argument gegen Freiheit. Sie ist ihr Preis.
Jetzt vorbereiten, nicht abwarten
Der Bauturbo wird nicht automatisch Wohnungen schaffen. Er wirkt nur dort, wo Gemeinden ihn aktiv anwenden. Das ist die wichtigste Lehre aus dem Leitfaden. Kommunen sollten jetzt ihre Potenziale prüfen, Beschlussvorlagen vorbereiten, Zuständigkeiten klären und mit den Genehmigungsbehörden feste Abläufe vereinbaren.
Besonders vielversprechend sind ältere Bebauungspläne mit starren Festsetzungen, Grundstücke mit Potenzial für zweite Reihen, Aufstockungen im Innenbereich, alte Hofstellen am Ortsrand und ungenutzte Bestandsgebäude. Vorsicht ist geboten bei Gewerbenähe, Außenbereichsflächen und großen konfliktträchtigen Vorhaben.
Der Bauturbo ist kein Allheilmittel. Aber er ist ein Werkzeug, auf das viele Kommunen lange gewartet haben. Wer ihn mutig, sauber und bürgernah einsetzt, kann Wohnraum schaffen, ohne jahrelang neue Pläne zu malen. Und das wäre im deutschen Baurecht schon fast revolutionär – jedenfalls schneller als der übliche Marsch durch die Paragrafenwüste.
Hier finden Sie die Broschüre der Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker zum Herunterladen: