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PV-Dächer in der Gemeinde Bakum können bald fürs Energy Sharing genutzt werden
© Gemeinde Bakum

Energy Sharing ab Juni erlaubt

Bald können Kommune Strom mit Bürgern und Unternehmen teilen

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
20. Mai 2026
Ab dem 1. Juni 2026 wird Energy Sharing in Deutschland legal. Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere Unternehmen dürfen dann gemeinsam Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Die niedersächsische Gemeinde Bakum erprobt das Modell bereits seit 2024. Bürgermeister Tobias Averbeck zeigt, was möglich ist und wo die Hürden liegen.

Kostenloser Strom in der niedersächsischen Gemeinde Bakum – den gab es an einem besonders sonnigen Wochenende an der Ladesäule am Rathaus. Der Grund: Die Photovoltaik-Anlagen auf den kommunalen Dächern lieferten so viel Sonnenstrom, dass Bürgermeister Tobias Averbeck den dynamischen Preis kurzerhand auf null senkte. Was nach einem PR-Coup klingt, ist in Wahrheit Teil eines bundesweit beachteten Pilotprojekts. Die rund 7.000 Einwohnerinnen und Einwohner zählende Gemeinde erprobt seit April 2024 das sogenannte Energy Sharing – ein Modell, das ab dem 1. Juni 2026 für alle Kommunen rechtlich möglich wird.

Mit dem neuen § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird das lokale Teilen von Energie in Deutschland erstmals gesetzlich verankert. Kommunen, Bürgerinnen, Bürger und kleinere Unternehmen können dann gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz teilen. Bakum gilt mit seinem Pilotprojekt als bundesweit beachteter Vorreiter – und zeigt zugleich, woran gearbeitet werden muss, damit der Hochlauf in der Breite gelingt.

Was ist Energy Sharing? Definition und Abgrenzung zum Mieterstrom

Energy Sharing meint die gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen. Mehrere Parteien schließen sich zusammen und teilen den lokal erzeugten Strom bilanziell über das öffentliche Verteilnetz. Anders als beim Mieterstrom, der auf ein einzelnes Gebäude beschränkt ist, ermöglicht Energy Sharing das Teilen innerhalb eines Bilanzierungsgebiets. Ab Juni 2028 sollen auch direkt angrenzende Bilanzierungsgebiete derselben Regelzone einbezogen werden.

Das Pilotprojekt Bakum: 35 Parteien teilen sich den Strom

Bakum erprobt das Modell gemeinsam mit einem österreichischen Unternehmen, das im Nachbarland schon einige dieser Projekte betreut. Zwischenzeitlich teilten sich 35 Parteien ihren Strom. In einer App konnten sie in Echtzeit nachsehen, was sie ins gemeinsame Netz einspeisen und was sie entnehmen. Nur eine Abrechnung gab es nicht. „Das wäre rechtlich noch gar nicht zulässig gewesen", erzählt Averbeck.

Fünf kommunale Liegenschaften an einem Hausanschluss

Ein kleineres Projekt ist bereits verstetigt: Fünf kommunale Liegenschaften – Sporthalle, Schwimmhalle, Oberschule, Kita und Rathaus – wurden über einen gebündelten Hausanschluss zusammengeführt. Photovoltaik-Anlagen auf drei der Gebäude sowie ein Batteriespeicher mit 300 Kilowatt Leistung bilden das Herzstück. Eine über den selbst erzeugten Strom versorgte Ladesäule ergänzt das System. Möglich war diese Bündelung nur, weil die Grundstücke der Gebäude direkt aneinandergrenzen und im Eigentum der Gemeinde stehen.

Bakum ist im Bereich der erneuerbaren Energien gut aufgestellt: Seit 25 Jahren erzeugt die Gemeinde Strom aus Wind- und Bioenergie. Für die kommunalen Liegenschaften stammen rund 92 Prozent der Wärme aus Biogas-Abwärme. Insgesamt produzierte Bakum im Jahr 2024 mehr als das Doppelte der Strommenge, die im Gemeindegebiet durchgeleitet wurde. „Wir sind sehr pragmatisch in der Herangehensweise. Wir fragen uns: Wie können wir das tun, was im Interesse der Bürger und der Kommune ist?", so Averbeck.

Wirtschaftlichkeit: Amortisation in acht Jahren

Die Zahlen aus Bakum belegen den wirtschaftlichen Erfolg der Anschlussbündelung: Mussten die fünf Liegenschaften 2022 noch 338.746 Kilowattstunden Strom hinzukaufen, waren es 2025 nur noch 179.700 Kilowattstunden – eine Reduktion um knapp die Hälfte. Insgesamt investierte die Gemeinde rund 524.000 Euro in PV-Anlagen, Batteriespeicher, Ladesäule und Anschlussbündelung; nach Abzug der Fördermittel verblieben rund 411.000 Euro Eigenanteil. Bei einer jährlichen Einsparung von 53.000 bis 58.000 Euro – inklusive Einspeisevergütung und Ladesäulen-Erlös – liegt die Amortisationszeit bei rund acht Jahren. Das Projekt mache nicht nur dem Bürgermeister Freude.

Das Projekt macht auch unserem Kämmerer richtig Spaß.

Tobias Averbeck, Bürgermeister der Gemeinde Bakum

Bürgermeister Tobias Averbeck spricht über Energy Sharing in Bakum

§ 42c EnWG: Wer ab Juni 2026 mitmachen darf

Die Verteilnetzbetreiber sind ab dem 1. Juni 2026 verpflichtet, Energy Sharing in ihrem Netzgebiet zu ermöglichen. Teilnehmen dürfen natürliche Personen, Energiegenossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Großunternehmen sind ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso professionelle Stromversorger. Stadtwerke dürfen nicht selbst als Anlagenbetreiber auftreten, können aber als Dienstleister für Energiegemeinschaften agieren.

Technische Voraussetzung: Smart Meter und zentrale Plattform

Voraussetzung ist eine Zählerstandsgangmessung in 15-Minuten-Intervallen – also der Einbau intelligenter Messsysteme oder auch Smart Meter. Nach § 20b EnWG müssen Netzbetreiber zudem eine zentrale Internetplattform für die Abwicklung des Netzzugangs errichten. Den genauen Zeitpunkt dafür wird die Bundesnetzagentur festlegen.

Diese Hürden bremsen den Hochlauf

Trotz des neuen Rahmens gibt es noch Hürden. Die Smart-Meter-Abdeckung in Deutschland liegt bei rund drei Prozent – in Österreich nahezu bei 100 Prozent. „Energy Sharing geht nur mit Smart Meter. Da braucht es mehr Schwung, um das in die breite Masse zu bringen", mahnt auch Averbeck. Auch die Mobilfunkabdeckung sei kritisch. In einem Fall habe es im Bakumer Pilotprojekt genau dadurch Probleme gegeben.

Bürokratisch belastet eine doppelte Vertragsstruktur das Modell: Zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbrauchern müssen sowohl ein Liefervertrag als auch ein Vertrag zur gemeinsamen Nutzung geschlossen werden. Der Bundesrat hatte diese Konstruktion in seiner Stellungnahme im September 2025 ausdrücklich kritisiert. Anders als in Österreich, Italien oder Spanien sieht das deutsche Gesetz zudem weder reduzierte Netzentgelte noch Prämien vor. Damit fehlt ein wesentlicher finanzieller Anreiz, der die Marktdurchdringung in den Vorreiterländern beschleunigt hat.

Auch die zentrale Austauschplattform fehlt bislang. „In Österreich gibt es die bereits. In Deutschland aber nicht. Und wie diese aussehen soll, ist noch nicht klar", sagt Bakums Bürgermeister. Er hofft, dass nicht jeder der über 1.000 Stromanbieter in Deutschland eigene Lösungen entwickelt.

Energy Sharing als neue kommunale Daseinsvorsorge

Mit § 42c eröffnet sich für Kommunen ein neues Feld der Daseinsvorsorge: die lokale Energieversorgung als Bürgerservice. Kommunale Erzeugungsüberschüsse aus PV-Anlagen können künftig nicht nur eigene Liegenschaften versorgen, sondern auch an Bürger und kleinere Unternehmen weitergegeben werden.

Bakum plant als nächsten Schritt ein Bilanzkreismodell, in dem alle rund 30 gemeindeeigenen Stromanschlüsse zusammengeführt werden. Liegenschaften ohne eigene PV-Anlage könnten dann mit Überschussstrom anderer Gebäude versorgt werden, ein Zentralspeicher übernähme die Verteilung. Die Bakumer Erfahrung zeigt allerdings: Es braucht eine zentrale Person, die das Thema vorantreibt. „Ohne Leidenschaft geht das nicht", so Averbeck.

Mit dem Energy Sharing ist Bakum nach Aussage des Bürgermeisters „noch lange nicht fertig". Der lokale Energieversorger will das Projekt nach der Pilotphase zunächst nicht weiterführen. Strategische Fragen sind offen: Tritt die Kommune künftig als Vollversorger oder als Parallelversorger auf? „Unsere Bürgerenergiegenossenschaft stellt sich diese Fragen ebenfalls. Auch sie will das. Und am Ende denke ich, werden wir ein Produkt wie ‚Bakum Strom' anbieten können", sagt Averbeck.

Wie es jetzt weitergeht

Für andere Kommunen mit hohem Erzeugungspotenzial aus erneuerbaren Energien dürfte das Bakumer Modell zur Vorlage werden. Bevor der Regelbetrieb starten kann, muss die Bundesnetzagentur jedoch zunächst die Prozesse für die Marktkommunikation festlegen. Erst dann lässt sich die rechtliche Möglichkeit auch flächendeckend in die Praxis übersetzen.

Checkliste: So bereiten sich Kommunen auf Energy Sharing vor

Vor dem Start ins Energy Sharing sollten Kommunen folgende Punkte prüfen:

  • Bestandsaufnahme der eigenen Erzeugungsanlagen (PV, Wind, Bioenergie) und Liegenschaften
  • Klärung der Eigentums- und Anschlussverhältnisse benachbarter Liegenschaften
  • Prüfung des Smart-Meter-Rollouts im Gemeindegebiet in Abstimmung mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber
  • Abstimmung mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber zur technischen Anschluss- und Bilanzierungsfrage
  • Klärung der Rolle der Stadtwerke (Dienstleister oder Vollversorger)
  • Einbindung bestehender Bürgerenergiegenossenschaften
  • Identifikation einer verantwortlichen Person, die das Projekt vorantreibt
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung inklusive Fördermöglichkeiten

FAQ: Häufige Fragen zu Energy Sharing in Kommunen

Ab wann ist Energy Sharing in Deutschland erlaubt?

Ab dem 1. Juni 2026. Mit § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird das lokale Teilen von Strom aus erneuerbaren Energien erstmals rechtlich verankert. Verteilnetzbetreiber sind dann verpflichtet, Energy Sharing in ihrem Netzgebiet zu ermöglichen.

Wer darf an Energy Sharing teilnehmen?

Natürliche Personen, Energiegenossenschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kommunen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Großunternehmen und professionelle Stromversorger sind ausgeschlossen.

Welche technischen Voraussetzungen gelten?

Erforderlich ist eine Zählerstandsgangmessung in 15-Minuten-Intervallen, also der Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Zudem müssen Netzbetreiber nach § 20b EnWG eine zentrale Internetplattform zur Abwicklung des Netzzugangs einrichten.

Worin unterscheidet sich Energy Sharing vom Mieterstrom?

Mieterstrom ist auf ein einzelnes Gebäude beschränkt. Energy Sharing ermöglicht das Teilen von Strom innerhalb eines gesamten Bilanzierungsgebiets über das öffentliche Verteilnetz.

Welche Rolle können Stadtwerke einnehmen?

Stadtwerke dürfen nicht selbst als Anlagenbetreiber innerhalb einer Energiegemeinschaft auftreten. Sie können jedoch als Dienstleister für die Gemeinschaften agieren – etwa bei Abrechnung, Plattformbetrieb oder Betriebsführung.

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