Sachbeschädigungen
Der Kampf der Kommunen gegen Vandalismus
Vor Bürgermeister Heinz Pollak sitzen zwei Jungs und ein Mädchen, um die 13 Jahre alt. Neben ihnen ihre Eltern. Sie sind gemeinsam ins Rathaus gekommen, um sich zu entschuldigen. Einige Tage zuvor hatten die drei Jugendlichen das „Grüne Klassenzimmer“ im Wald Kirchner Stadtpark demoliert. Das Trio warf Steine gegen die Schultafel und beschmierte und zerkratzte Holzbänke. Das Projekt, in das Schülerinnen und Schüler zuvor viel Arbeit gesteckt hatten, war innerhalb weniger Minuten zerstört. Nachdem die Sache in der Familie aufgeflogen war, meldeten sich die Eltern bei der Polizei und erstatteten Selbstanzeige. „Die beiden Buben und das Mädchen saßen mit gesenktem Kopf vor mir und beteuerten, dass es ihnen leidtut", erzählt Pollak.
Zerstörungswut und Vandalismus als Dauer-Problem
Dass die Verursacher ihm in die Augen schauen und sich persönlich entschuldigen, hatte er so zuvor noch nicht erlebt. Selbst in kleinen Kommunen – Waldkirchen hat rund 11.000 Einwohner – bleiben die Täter oft unerkannt. „Meistens bekommen wir nicht heraus, wer die Schäden verursacht hat“, bedauert Pollak. Dies bestätigen auch die Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Höchstens ein Viertel der registrierten Fälle kann aufgeklärt werden. Vandalismus ist eines der hartnäckigsten Dauerprobleme deutscher Städte und Gemeinden. Zerstörte Spielgeräte, mit Graffiti beschmierte Fassaden, demolierte Wartehäuschen, eingeschlagene Scheiben – jedes Jahr entstehen hohe Schäden. Die Folgen gehen weit über die finanziellen Auswirkungen hinaus. Im schlimmsten Fall fühlen sich Bürgerinnen und Bürger an bestimmten Orten nicht mehr sicher.

Ungewöhnliche Maßnahmen stoßen dabei schnell an Grenzen. Im niedersächsischen Adelebsen ließ Bürgermeister Holger Frase jüngst unter dem Vordach des Rathauses zwei Hochfrequenzgeräte anbringen. Sie erzeugen unangenehme Pieptöne in einem Frequenzbereich, die in der Regel nur junge Menschen unter 25 Jahren hören können. Eingesetzt werden sie sonst gegen Marder. Doch in diesem Fall sollten sie die Jugendlichen vertreiben, die sich dort häufig trafen und laute Musik hörten. Bücher seien angezündet worden, Schmierereien kamen dazu. Doch nach nur einer Woche einigte sich Bürgermeister Holger Frase mit dem Gemeinderat darauf, die Geräte wieder vom Strom zu nehmen. Er reagierte damit auf Kritik vor allem in den sozialen Medien.
Videoüberwachung und Alkoholverbote gegen Vandalismus
Auch Videoüberwachung bleibt umstritten, häufig wegen rechtlicher Hürden. Baden-Württemberg hat die Grundlagen zwar ausgeweitet, doch die Reaktionen der Städte und Gemeinden bleiben verhalten. Waiblingen will Videoüberwachung an einigen Container-Standorten testen. Das bayerische Nürnberg setzt bereits an zwei Orten, an denen zuletzt besonders viel Abfall abgelagert wurde, auf Kameras. In Hattingen in Nordrhein-Westfalen will die Stadt nach Vorfällen Kameras in einer Schule und einer Kita anbringen, eingeschaltet sollen sie nur in den Zeiten ohne regulären Betrieb werden. In Waldkirchen brachte der Einsatz von Kameras im Stadtpark keinen durchschlagenden Erfolg. „Das ist mit so vielen Auflagen verbunden, dass man die Videoüberwachung im Grunde nicht richtig nutzen kann“, sagt Bürgermeister Pollak. Auch Alkoholverbote in Innenstädten und auf Plätzen scheiterten mehrfach bereits vor deutschen Gerichten.
Eine Ursache für den Vandalismus sieht Pollak in fehlenden Freizeitangeboten. „Jugendliche kommen auf den Unsinn, weil ihnen langweilig ist“, sagt er und fügt hinzu: „Wir müssen in den Kommunen Orte schaffen, wo sie sich treffen können.“ Die Gastronomie, so beklagt er, sei auf dem Land weitgehend weggebrochen, Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb von Vereinen rar. Gleichzeitig verweist er auf rechtliche Grenzen: Jüngere Täter sind strafunmündig, Verfahren gegen ältere Täter werden teilweise eingestellt. Dabei droht nach dem Strafgesetzbuch bei Sachbeschädigung neben Geldstrafen sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Pollak plädiert dafür, Verursacher stärker in die Wiedergutmachung einzubeziehen: „Wenn einer was kaputt machen kann, dann kann er es auch wieder herrichten.“

Wenn einer was kaputt machen kann, dann kann er
es auch wieder herrichten.“
Kontrollen scheinen zu wirken: In der oberbayerischen Gemeinde Hohenbrunn ging der Vandalismus an einem Spielplatz zurück, seit dort abends regelmäßig ein Wachdienst kontrollierte. Kommunen setzen zudem auf Prävention, oft in Zusammenarbeit mit Polizei und Schulen. In vielen Städten werden legale Graffiti-Flächen erprobt. Im nordrhein-westfälischen Iserlohn startete die Stadt 2023 eine Plakataktion gegen Vandalismus. Das Siegerbild der damaligen Schülerin Amelie Wicher zeigt ein Wildschwein, das an eine mit Graffiti besprühte Wand pinkelt. Bürgermeister Michael Joithe sagt: „Es ist wichtig, dass junge Menschen in Iserlohn mit Kreativität und klaren Botschaften Haltung gegen Vandalismus zeigen."

Ein boomender Markt bietet Kommunen technische Lösungen im Umgang mit Vandalismus an: Anti-Graffiti-Beschichtungen. „Inzwischen gibt es hunderte Verfahren, um Oberflächen vor Graffiti zu schützen und sie zu reinigen“, erläutert Bernd Tank, Geschäftsführer eines spezialisierten Unternehmens. Einige Beschichtigungen halten permanent, andere müssen erneuert werden. Sein Ansatz setzt auf eine dauerhafte Schutzschicht. Graffiti hafte darauf weniger stark und könne ohne aggressive Chemie nur mit Wasser entfernt werden. Zudem halten Aufkleber damit nicht. Kommunen schaffen auch immer häufiger sogenannte vandalismussichere Spielgeräte an. Sie sind besonders robust und bestehen meist aus stabilen Materialien wie Stahl oder Edelstahl.
Schäden digital melden, Spielplatzpaten einsetzen
Damit Vandalismusschäden rasch beseitigt werden können, sind digitale Meldesysteme sinnvoll. So können etwa Bürger in den sächsischen Gemeinden Jesewitz und Elsterheide entdeckte Schäden oder Vermüllung direkt an die Verwaltung weitergeben. Wie viel Aufmerksamkeit aus der Nachbarschaft bewirken kann, wird am Beispiel Neu Wulmstorf im Landkreis Harburg deutlich. Nachdem ein Spielplatz mutwillig schwer beschädigt worden war, begannen Anwohner als Spielplatzpaten regelmäßig nach dem Rechten zu sehen. Die Schäden gingen zurück.Der Gemeinderat in Dörpen im Landkreis Emsland lobte auf Vorschlag von Bürgermeister Manfred Gerdes bis zu 5.000 Euro Belohnung für Hinweise aus. In Waldkirchen wird nach jedem Vorfall die Öffentlichkeit einbezogen.
Bürgermeister: "Ihr wollt doch auch, dass wir es schön haben"
Der Bürgermeister schilderte in seinem Büro den drei Jugendlichen eindringlich, was sie im „Grünen Klassenzimmer“ angerichtet haben. Wie groß die Enttäuschung bei den Schülern war und wie viel Aufwand nötig war, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die Eltern sagten sofort zu, für den angerichteten Schaden von über 1.000 Euro aufzukommen. „Ich erwarte, dass ihr künftig nichts mehr anstellt, aber auch nicht wegschaut“, appellierte er an die drei. „Ihr wollt doch auch, dass wir es schön haben bei uns.“ Ihm war wichtig: Die drei Jugendlichen sollten ab jetzt schätzen, was in ihrem Heimatort geschaffen wurde.
So wird Sachbeschädigung in Deutschland bestraft
Strafgesetzbuch: § 303 Sachbeschädigung
- Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
- Der Versuch ist strafbar.
