Stadtbild-Debatte
Alkoholverbotszonen: Pro & Contra
Brauchen Städte Alkoholverbotszonen, um Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zu verbessern? Seit Jahren wird diese Diskussion kontrovers geführt. KOMMUNAL fragte in zwei Städten nach.
Pro Alkoholverbot in bestimmten Bereichen

"In Nürnberg hat sich die Alkoholverbotszone bewährt"
Andreas Franke, Leiter des Amtes für Kommunikation und Stadtmarketing, Nürnberg
Die Stadt Nürnberg setzt seit 2017 auf eine Alkoholverbotszone. Wirkungsbereich für die Alkoholverbotsverordnung (AlkVVO) ist zum Beispiel der Bereich um den Hauptbahnhof. Der Hauptbahnhof samt der Königstorpassage ist einer der am stärksten frequentierten und belebtesten Orte in Nürnberg. Während das Bahnhofsgebäude dem privaten Hausrecht der DB AG unterliegt, sind die unterirdischen Flächen, inklusive des U-Bahn-Verteilergeschosses und der Einkaufspassagen, als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet. Sie dienen vor allem dem Fußgängerverkehr als Hauptzugang zur Innenstadt. Der öffentliche Raum gehört allen.
Diese Bereiche ziehen auch unterschiedliche Gruppen an. Darunter sind Obdachlose, Drogen- und vor allem Alkoholkonsumenten. Aufgrund dieser heterogenen Gruppierungen kam es seit den 1990er Jahren regelmäßig zu Nutzungskonflikten. Die reichen von Belästigungen bis hin zu Ordnungswidrigkeiten (etwa öffentliches Urinieren) und Straftaten im Bahnhofsbereich. Nach wie vor ist der Konsum von Alkohol wesentlicher Katalysator für die Entstehung von Konfliktsituationen Bahnhofsumfeld und damit ursächlich für die Begehung von Rohheitsdelikten.
Das Hauptziel der AlkVVO ist es, die negativen Folgen übermäßigen Alkoholkonsums zu bekämpfen. Dies schließt vor allem die Verhinderung alkoholbedingter Sicherheitsstörungen, wie etwa Körperverletzungsdelikte, ein. Darüber hinaus soll die Verordnung andere negative Begleiterscheinungen wie Müll, öffentliches Urinieren oder aggressive Belästigung von Passanten eindämmen. Durch die Verordnung wird auch das „Vorglühen“, also das Betrinken vor dem Feiern an den Wochenenden, unterbunden. Die Tatsache, dass sich weniger Personen im und um den Hauptbahnhof betrinken und dort verweilen, wirkt sich zudem positiv auf das subjektive Sicherheitsgefühl aus.
Unterstützt wird die Verordnung durch die Hausordnung der Deutschen Bundesbahn. Sie verbietet den Konsum von Alkohol in ihrem Hausrechtsbereich ebenfalls, um so ein stimmiges Gesamtkonzept zu schaffen. Die Verordnung ermöglicht Polizei und Sicherheitsbehörden ein gezieltes und dosiertes Einschreiten und stellt somit ein wichtiges Instrument dar. Die Verordnung – sie muss alle vier Jahre erneuert werden – hat sich aus Sicht der Stadt und der Polizei bewährt. Ohne sie würde es zu mehr alkoholbedingten Straftaten kommen.
Contra Alkoholverbot im öffentlichen Raum

"Das ist Symbolpolitik"
Chantal Schneiß, Stadträtin und Sprecherin für Gesundheit, Leipzig
Befürworter von Alkoholverbotszonen argumentieren, man wolle Gewalt, Verschmutzungen und Lärm im öffentlichen Raum eindämmen. Man wolle Ordnung und Sicherheit. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass solche Zonen diese Probleme nicht lösen. Konflikte im öffentlichen Raum entstehen nicht automatisch durch Alkohol, sondern durch soziale Spannungen, Perspektivlosigkeit, fehlende Treffpunkte, mangelnde soziale Unterstützung. Ein Alkoholverbot ändert daran nichts, es versucht lediglich Probleme unsichtbar zu machen.
Für Menschen mit geringen Einkommen sind öffentliche Plätze oft die einzigen sozialen Treffpunkte. Wer sich keine Bar leisten kann, trifft sich auf dem Platz, im Park, vor dem Bahnhof. Wird dort Alkohol verboten, trifft das nicht alle gleichermaßen. Während in Restaurants und Biergärten weiter getrunken werden darf, wird der Konsum im öffentlichen Raum sanktioniert. Fast so, als wäre nicht Alkohol das Problem, sondern wer ihn wo konsumiert.
Diese Doppelmoral ist offensichtlich. Ein Aperol auf der Außenterrasse gilt als Teil urbaner Lebensqualität, Veranstaltungen wie das Oktoberfest verherrlichen selbst Alkoholkonsum und damit einhergehendes enthemmtes Verhalten. Vergleichbare Handlungen Jugendlicher oder wohnungsloser Menschen mit Bierdose hingegen werden schnell als „Störung“ wahrgenommen. Alkohol wird erst dann zum Problem, wenn ihn die vermeintlich Falschen trinken.
Damit beschränken Alkoholverbotszonen nicht nur die individuelle Freiheit im öffentlichen Raum, sondern sorgen für soziale Ausgrenzung. Sie signalisieren, dass bestimmte Menschen im öffentlichen Raum nicht erwünscht sind. Statt in Prävention, Jugendarbeit, Suchthilfe oder soziale Infrastruktur zu investieren, setzt man auf ordnungspolitische Maßnahmen, die sichtbare Armut und unangepasstes Verhalten aus dem Blickfeld drängen sollen.
Eine nachhaltige Lösung müsste anders ansetzen. Bei sozialer Teilhabe, niedrigschwelligen Hilfsangeboten, bei der Schaffung von Räumen, in denen unterschiedliche Gruppen koexistieren können.
Alkoholverbotszonen wirken entschlossen. In Wirklichkeit sind sie nur Symbolpolitik.

