Arbeitspflicht für arbeitslose Jugendliche: Ministerpräsident und Landrat
Politiker auch aus anderen Bundesländern besuchten die Werkstatt, in der die jungen Bürgergeldempfänger arbeiten.
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Landrat will Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger ausweiten

Verpflichtende Arbeit für junge Arbeitslose, Kontrollen und Sanktionen: Im Landkreis Nordhausen sorgt ein Pilotprojekt für Aufsehen. Landrat Matthias Jendricke sagt: "Junge Menschen dürfen keine Karriere im Sozialsystem machen." Der Kommunalpolitiker zieht im KOMMUNAL-Gastbeitrag eine erste spannende Bilanz. Von den ausgewählten Jugendlichen kam nur ein Teil freiwillig, bis der Vollzugsdienst zu Hause klingelte. Doch das Projekt scheint zu wirken - und soll nun sogar ausgeweitet werden.

Wie können wir junge Arbeitslose in Arbeit oder Ausbildung bringen? Das haben wir uns im letzten Sommer, bei den ersten Überlegungen zu unserem Pilotprojekt für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gefragt. Die Jugendarbeitslosigkeit bewegte sich damals im Landkreis Nordhausen auf einem hohen Niveau – in Nordthüringen hatten wir im Vergleich sogar die höchste Quote. Die meisten von ihnen hatten keine abgeschlossene Ausbildung. Dabei stehen die Chancen gut, eine Ausbildung in unserer Region zu finden. Längst gibt es mehr offene Ausbildungsstellen als gemeldete Bewerber.

Junge Bürgergeldbezieher im Pilotprojekt

Mir war klar: Wir müssen handeln, um die gerade die jungen Bezieher von SGB-II-Leistungen wieder zu aktivieren und an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt heranzuführen. Denn der Bezug von Sozialleistungen ist keine Lebensperspektive!Gemeinsam mit dem Jobcenter und dem Verein Horizont e.V. haben wir im letzten Herbst ein Integrationsprojekt für arbeitslose Jugendlichen gestartet. Horizont ist ein gemeinnütziger Träger, mit dem wir schon seit vielen Jahren kooperieren. Der Verein verfügt über eine gut ausgebaute Infrastruktur an Werkstätten im ländlichen Raum, die vor Ort gut mit den Kommunen zusammenarbeiten. Horizont ist zudem ein bewährter Partner des Jobcenters und organisiert hier auch Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d SGB II. Als eine solche AGH, häufig auch „Ein-Euro-Job“ genannt, läuft auch unser Pilotprojekt, angeleitet von den Werkstattleitern und Sozialarbeitern von Horizont. 

Jugendliche reparieren Bänke auf Spielplätzen

In den Werkstätten können die Teilnehmer praktische Erfahrungen sammeln, ihre Fähigkeiten einsetzen und neue erlernen, sie bekommen eine geregelte Tagesstruktur und gewinnen neue soziale Kontakte. Die Maßnahme ist keine „Beschäftigungstherapie“. Vielmehr unterstützen die Jugendlichen ganz konkret die Kommunen vor Ort – sie reparieren beispielsweise Bänke auf Spielplätzen oder die Weihnachtsmarkthütten der Vereine. So erleben sie eine sinnstiftende Arbeit, Wertschätzung und positive Rückmeldungen. Während der Maßnahme betreut das Jobcenter die Teilnehmer ganz individuell. Zielsetzung ist es, dass sie zum Beispiel über ein Praktikum einen Ausbildungsplatz oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden.

Von 30 Jugendlichen kamen am ersten Tag nur acht 

Vor dem Projektstart im November 2025 hat das Jobcenter potenzielle Teilnehmer sorgfältig ausgewählt und 60 Jugendliche zu Beratungsgesprächen eingeladen. Leider erschien weniger als die Hälfte von selbst. Hier zeigte sich bereits das Problem der fehlenden Mitwirkung der Betroffenen, was sich auch beim Projektstart fortsetzte: Von den 30 zugewiesenen Teilnehmern kamen am ersten Tag nur acht. Ernüchternd. Offensichtlich brauchten wir hier deutlich mehr Nachdruck und der kam über unseren Vollzugsdienst. Im Gegensatz zu den meisten anderen Thüringer Landkreisen hat Nordhausen Vollzugsdienstkräfte, die die Behörden des Landratsamtes bei vielfältigen Aufgaben vorrangig im Außendienst unterstützen.

Junge Bürgergeldbezieher zu Hause aufgesucht

Damals habe ich entschieden, dass unser Vollzugsdienst gemeinsam mit den Sozialarbeitern von Horizont die Jugendlichen zu Hause aufsuchen und direkt ansprechen. Wer sich dann überzeugen ließ, wurde direkt in einer der drei beteiligten Werkstätten gebracht. Wer sich weigerte, wurde dem Jobcenter gemeldet. Auch wer im Projekt unentschuldigt fehlte, bekam Besuch vom Vollzugsdienst.

Ich halte dies für den richtigen Weg, denn Kollegen in Uniform haben eine ganz andere Wirkung in der Ansprache. Wir erreichen so zwar nicht alle, aber wir haben mehr Jugendliche dazu motiviert, in die Werkstatt zu kommen. Und wir konnten über Nachbarn auch mehr über die Betroffenen in Erfahrung bringen – wer zum Beispiel schon lange nicht mehr zu Hause war, dort vielleicht gar nicht mehr wohnt. Solche Verdachtsfälle gab es bei acht Jugendlichen – hier wurden die Leistungen vorerst ganz eingestellt, weil sie wiederholt nicht erreichbar waren und vom Vollzugsdienst nicht angetroffen wurden. Nur wer sich im Nachgang wieder beim Jobcenter gemeldet hat und seinen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich nachweisen konnte, bekam wieder Leistungen.

Jobcenter veranlasste bei 30 Jugendlichen Sanktionen

Die erste Bilanz nach sechs Monaten Projektlaufzeit: Von den insgesamt rund 70 zugewiesenen Jugendlichen hat mehr als die Hälfte das Projekt vorzeitig verlassen – vier Jugendliche haben einen Job gefunden, einer macht gerade in Vorbereitung auf eine Ausbildung ein Praktikum. Bei rund 40 Jugendlichen musste die Maßnahme wegen mangelnder Teilnahme abgebrochen werden. Bei 30 Jugendlichen hat das Jobcenter Sanktionen veranlasst. Aber ich habe bei meinen Besuchen in den Werkstätten, im Gespräch mit den jungen Menschen auch die andere Seite erlebt: Teilnehmer, die sich aktiv und engagiert einbringen, dankbar sind für die Unterstützung und die Chancen, die sich durch das Projekt für ihren beruflichen Weg ergeben.

Sanktionsmöglichkeiten im Bürgergeld reichen nicht 

Wir hatten unzählige Nachfragen zu unserem Pilotprojekt – von zahlreichen Medien, Kommunen in ganz Deutschland, Politikern der Bundes- und Landesebene und auch der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, hat sich vor Ort über die Maßnahme informiert. Offenbar haben wir in der politischen Diskussion einen Nerv getroffen. Zurecht, denn wir dürfen es nicht zulassen, dass so junge Menschen eine „Karriere“ im Sozialsystem machen und wenn hier das persönliche, private Umfeld nicht helfen kann oder will, muss der Staat eingreifen.   

Wir dürfen nicht zulassen, dass so junge Menschen eine „Karriere“ im Sozialsystem machen.

Matthias Jendricke, Landrat von Nordhausen

Nicht zuletzt durch die massive Berichterstattung ist das Projekt sehr bekannt geworden und wirkt weit über den eigentlichen Teilnehmerkreis hinaus. Offenbar werden auch andere Arbeitslose durch unser Projekt aktiviert, denn entgegen dem thüringenweiten Trend einer steigenden Jugendarbeitslosigkeit gehen bei uns die Zahlen deutlich zurück. Laut den aktuellen Daten gab es im März fast ein Viertel weniger SGB-II-Bezieher zwischen 15 und 25 Jahren als im Vorjahresmonat. Ein Erfolg, der sicher auch mit unserem Pilotprojekt zusammenhängt. Wir werden nun ab Mai die AGH-Maßnahme gemeinsam mit dem Jobcenter und Horizont-Verein weiter fortsetzen und dabei den Fokus nicht mehr ausschließlich auf junge Arbeitslose richten, sondern auch ältere Leistungsbezieher aktivieren.  

Unser Pilotprojekt hat auch gezeigt, dass die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten im Bürgergeld nicht ausreichten. Die neuen, weitergehenden Sanktionen der Grundsicherung, bis hin zur Leistungseinstellung, sind dringend erforderlich, um sowohl den Leistungsempfängern als auch allen, die arbeiten gehen, zu zeigen, dass eine ausreichende Mitwirkung Pflicht ist und Versäumnisse deutliche Konsequenzen haben.