Bundeskanzleramt
Das Bundeskabinett - es tagt in der Regel im Kanzleramt - hat neue Heizungsregeln für Deutschland beschlossen.
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Gebäudemodernisierungsgesetz

Kabinett beschließt neue Heizungsregeln

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung zentrale Vorgaben des bisherigen Heizungsgesetzes zurücknehmen. Die 65-Prozent-Regel fällt, Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – allerdings mit neuen Klimaauflagen. Was Eigentümer, Mieter und Kommunen jetzt wissen müssen. Ein Überblick.

Der Streit ums Heizungsgesetz war einer der größten politischen Dauerbrenner der Ampel-Koalition. Jetzt werden unter der schwarz-roten Koalition zentrale Elemente davon wieder zurückgenommen: Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es löst das alte Gebäudeenergiegesetz der Vorgängerregierung ab. Im früheren Heizungsgesetz enthaltene Vorgaben mussten bisher allerdings nicht umgesetzt werden.

Was soll sich bei den Heizungen ändern?

Die umstrittene Pflicht zu 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Heizen soll entfallen, ebenso feste Vorgaben gegen bestimmte Heizungsarten. Stattdessen setzt die Bundesregierung künftig stärker auf Technologieoffenheit, schrittweise Dekarbonisierung und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer.

Im Kern wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz deutlich entschärft. Künftig soll wieder freie Heizungswahl gelten. Eigentümer können dann selbst entscheiden, ob sie etwa auf Wärmepumpe, Hybridheizung, Pelletheizung oder weiterhin auf Öl- und Gasheizungen setzen.

Die Bundesregierung spricht von einem „pragmatischeren“ Ansatz. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erklärte, das neue Gesetz solle „Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit“ in den Mittelpunkt stellen.

Was passiert mit der 65-Prozent-Regel?

Sie soll wegfallen. Genau diese Vorgabe hatte die frühere Ampel-Regierung eingeführt und damit massive Debatten ausgelöst. Bislang galt grundsätzlich: Neue Heizungen sollten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die neue Bundesregierung hält diesen Ansatz für zu kompliziert und zu wenig alltagstauglich.

Dürfen künftig wieder neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden?

Ja. Gas- und Ölheizungen sollen grundsätzlich wieder zulässig sein. Allerdings bleibt es nicht dauerhaft bei rein fossilen Brennstoffen. Künftig greift die sogenannte „Bio-Treppe“: Wer weiterhin mit Öl oder Gas heizt, muss schrittweise mehr klimafreundliche Brennstoffe einsetzen. Vorgesehen sind unter anderem Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas sowie Wasserstoff und daraus hergestellte Derivate.

Die vorgeschriebenen Anteile steigen stufenweise:

  • ab 2029: mindestens 10 Prozent,
  • ab 2030: 15 Prozent,
  • ab 2035: 30 Prozent,
  • ab 2040: 60 Prozent.

Bleibt die Förderung für neue Heizungen bestehen?

Ja. Die Bundesregierung will die Bundesförderung für den Heizungstausch mindestens bis 2029 absichern. Eigentümer sollen also weiterhin Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen erhalten können.

Was bedeutet das für Mieter?

Die Bundesregierung will Mieter stärker vor steigenden Kosten schützen. Deshalb soll das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz angepasst werden.

Geplant ist:

  • Ab 2028 teilen sich Mieter und Vermieter bei neu eingebauten Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen die CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte.
  • Ab 2029 sollen beide Seiten zusätzlich bestimmte Mehrkosten für die vorgeschriebenen biogenen Brennstoffe hälftig tragen.

Bleiben die Klimaziele trotzdem bestehen?

Ja. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 bleibt bestehen, ebenso die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes. Allerdings setzt die Bundesregierung künftig stärker auf schrittweise Anpassungen statt auf unmittelbare Verbote oder feste Technologie-Vorgaben. Deshalb ist für 2030 eine Evaluation vorgesehen. Dann soll überprüft werden, ob der Gebäudesektor auf Kurs Richtung Klimaneutralität ist oder nachgesteuert werden muss.

Umweltverbände und die Grünen sehen in dem geplanten Gesetz einen Rückschritt. Die Bewegung Friday for Future demonstrierte gegen die aufgeweichten Vorschriften vor dem Kanzleramt in Berlin.

Wie reagiert die Energiebranche?

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich einfachere und verständlichere Regeln beim Heizungstausch. Gleichzeitig mahnt der Verband aber klare Rahmenbedingungen an.

Der BDEW warnt insbesondere davor, dass zu viel Technologieoffenheit den Ausbau der Infrastruktur erschweren könnte. Entscheidend sei, dass kommunale Wärmeplanung, Gasnetze und Fernwärme-Ausbau weiterhin sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Sonst drohten teure Doppelstrukturen.

Außerdem fordert der Verband verlässliche Regeln für die sogenannte „Bio-Treppe“ und realistische Einschätzungen darüber, wie viel klimafreundliches Gas oder Biomasse künftig überhaupt verfügbar sein werden.

Wie reagieren die Eigentümerverbände?

Dem Verband Deutscher Grundstücksbesitzer zufolge bringt der Beschluss "Gutes mit, aber auch weiterhin Unwägbarkeiten". VDGN-Präsident Jochen Brückmann begrüßte, dass Hauseigentümer nun technologieoffen über die eigene Heizung entscheiden können. Er mahnte eine verlässliche Förderpolitik an. Bei der sogenannten Bio-Treppe müsse sichergestellt werden, dass die Versorger die Quoten bei den biogenen Brennstoffen zu einem angemessenen Preis anbieten.

Welche Rolle spielt die EU?

Die Bundesregierung betont ausdrücklich, die europäische Gebäuderichtlinie lediglich „eins zu eins“ umzusetzen. Deutschland solle also keine zusätzlichen nationalen Vorgaben mehr schaffen, die über europäische Anforderungen hinausgehen.

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz für Hauseigentümer?

Vor allem mehr Wahlfreiheit — allerdings auch langfristige Unsicherheit bei den künftigen Energiekosten. Wer heute eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss einkalkulieren, dass der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe künftig steigen wird.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Nach dem Kabinettsbeschluss beginnt jetzt das parlamentarische Verfahren. Der Bundestag soll das Gesetz bis September beraten, der Bundesrat voraussichtlich im Oktober. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. November 2026.

Das neue Gebäudeenergiegesetz als verabschiedeter Entwurf im Kabinett (PDF zum Herunterladen)