Was wird aus dem Entlastungspaket?
Entlastungsprämie vom Tisch: Kein Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro am Freitagvormittag, 8. Mai, gestoppt. Die Länderkammer verweigerte dem zugehörigen Steuerberatungsgesetz die nötige Zustimmung. Damit kann auch die geplante steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung an Beschäftigte vorerst nicht in Kraft treten. Hauptgrund für die Ablehnung: Die finanziellen Folgen für Länder und Kommunen.
Nachdem zunächst ein Vermittlungsausschuss im Raum stand, scheint auch dieser nun vom Tisch. In einem Schreiben der Unions-Fraktion aus der unter anderem die Tagesschau zitiert, ist die Rede davon, dass der Koalitionsausschuss dagegen entschieden habe, die Entlastungsprämie weiter zu verfolgen.
Die als Reaktion auf die infolge des Iran-Kriegs gestiegenen Spritpreise geplante Prämie sollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten bis zum 30. Juni 2027 einmalig bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszuzahlen. Der Bundestag hatte die entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes am 24. April beschlossen.
Landkreistag begrüßt Ablehnung ausdrücklich
Die kommunalen Spitzenverbände reagierten erleichtert. "Wir begrüßen die Entscheidung der Länder, der Entlastungsprämie nicht zuzustimmen, ausdrücklich", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Kay Ruge, nach der Bundesratssitzung gegenüber der Funke Mediengruppe. So sehr man den Arbeitnehmern eine finanzielle Entlastung gönne, so falsch sei dieser Weg.
Kommunale Haushalte sollten Großteil der Kosten der Entlastungsprämie tragen
Im Zentrum der Kritik stand die Finanzierungslücke. Nach Einschätzung des Bundesrats-Finanzausschusses hätte die Entlastungsprämie - im Falle einer Auszahlung - zu Steuerausfällen von rund 2,8 Milliarden Euro geführt. Fast zwei Drittel davon zulasten der Haushalte von Ländern und Kommunen, ohne dass eine Gegenfinanzierung oder Kompensation vorgesehen war. Eine Gegenfinanzierung für diese Ebene war nicht vorgesehen. Die zur Kompensation geplante Erhöhung der Tabaksteuer fließt allein dem Bund zu. Der Ausschuss hatte den Bund bereits im Vorfeld aufgefordert, insbesondere für die kommunalen Haushalte einen Ausgleich zu schaffen.
Der Deutsche Landkreistag hatte allein die potenziellen Zusatzkosten bei den Tarifbeschäftigten von Landkreisen, Städten und Gemeinden auf 2,6 Milliarden Euro für 2026 beziffert.
Strukturelle Benachteiligung der Kommunen
Auch der Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, hatte auf eine strukturelle Benachteiligung verwiesen: Anders als private Unternehmen können Kommunen als Körperschaften des öffentlichen Rechts solche Zahlungen nicht steuerlich geltend machen. Ohne vollständige Gegenfinanzierung drohten "weitere Einschnitte bei Investitionen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge".
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte die Prämie gegenüber KOMMUNAL grundsätzlich abgelehnt: "Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der kommunalen Arbeitgeber ist die so genannte Entlastungsprämie verfehlt und deshalb abzulehnen", so ein Sprecher.
Länderchefs werfen Bund Verschiebebahnhof vor
Auch einige Ministerpräsidenten kritisierten das Finanzierungsmodell scharf. Der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann warf dem Bund vor, regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung zu planen: "Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen." Das berichte die Funke Mediengruppe.
Nur vier von sechszehn Bundesländern stimmten für die Entlastungsprämie. Das Abstimmungsverhalten zeigte auch innerhalb der Regierungsparteien Risse: Mehrere unionsgeführte Länder sowie SPD-regierte Länder verweigerten die Zustimmung. Rheinland-Pfalz enthielt sich, Niedersachsen stimmte zu – obwohl das dortige Finanzministerium bereits am Dienstag gewarnt hatte, der Landeshaushalt lasse eine Auszahlung an mehr als 200.000 Beschäftigte und über 110.000 Versorgungsempfänger nicht zu.
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte die Prämie bereits Ende April auf Anfrage von KOMMUNAL grundsätzlich abgelehnt: „Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der kommunalen Arbeitgeber ist die so genannte Entlastungsprämie verfehlt und deshalb abzulehnen", so ein Sprecher der Vereinigung.
Ebenfalls auf Anfrage von KOMMUNAL hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) zuvor klargestellt, dass die Regelung Arbeitgebern lediglich ein Angebot mache: "Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber wird zunächst einmal unabhängig von Tarifverhandlungen entscheiden können, ob sie oder er eine Entlastungsprämie zahlt", so BMF-Sprecher David Rüll.
Teil eines größeren Entlastungspakets
Die Entlastungsprämie war Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung als Reaktion auf die Folgen des Iran-Kriegs. Den ebenfalls beschlossenen „Tankrabatt" – die befristete Senkung der Mineralölsteuer um rund 17 Cent je Liter – hatte der Bundesrat bereits am 24. April in einer Sondersitzung gebilligt.
Für die Kommunen bedeutet die heutige Entscheidung zunächst: keine zusätzliche Belastung der Haushalte, die nach Angaben des Deutschen Landkreistags bereits ein historisches Gesamtdefizit von rund 30 Milliarden Euro aufweisen. Wie es mit der Prämie weitergeht, dürfte sich in den kommenden Wochen im Vermittlungsausschuss entscheiden.


