Kommt jetzt der Vermittlungsausschuss?
Entlastungsprämie gestoppt: Bundesrat lehnt 1.000-Euro-Zahlung ab
Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro am Freitagvormittag, 8. Mai, gestoppt. Die Länderkammer verweigerte dem Vorhaben die nötige Zustimmung. Hauptgrund: Die finanziellen Folgen für Länder und Kommunen.
Die als Reaktion auf die infolge des Iran-Kriegs gestiegenen Spritpreise geplante Prämie sollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten bis zum 30. Juni 2027 einmalig bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei auszuzahlen. Der Bundestag hatte die entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes am 24. April beschlossen. Mit der Blockade im Bundesrat ist die Entlastungsprämie nun vorerst nicht in Kraft.
Kommunale Haushalte sollten Großteil der Kosten der Entlastungsprämie tragen
Im Zentrum der Kritik stand die Finanzierungslücke. Nach Einschätzung des Bundesrats-Finanzausschusses hätte die Entlastungsprämie - im Falle einer Auszahlung - zu Steuerausfällen von rund 2,8 Milliarden Euro geführt. Fast zwei Drittel davon zulasten der Haushalte von Ländern und Kommunen, ohne dass eine Gegenfinanzierung oder Kompensation vorgesehen war. Der Ausschuss hatte den Bund bereits im Vorfeld aufgefordert, insbesondere für die kommunalen Haushalte einen Ausgleich zu schaffen.
Der Deutsche Landkreistag hatte allein die potenziellen Zusatzkosten bei den Tarifbeschäftigten von Landkreisen, Städten und Gemeinden auf 2,6 Milliarden Euro für 2026 beziffert. Hauptgeschäftsführer Kay Ruge hatte gegenüber der Funke Mediengruppe scharf kritisiert: "Der Bund hat hier eine Entlastung ins Schaufenster gestellt, die Rechnung aber ohne die Arbeitgeber gemacht."
Strukturelle Benachteiligung der Kommunen
Auch der Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, hatte auf eine strukturelle Benachteiligung verwiesen: Anders als private Unternehmen können Kommunen als Körperschaften des öffentlichen Rechts solche Zahlungen nicht steuerlich geltend machen. Ohne vollständige Gegenfinanzierung drohten "weitere Einschnitte bei Investitionen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge".
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte die Prämie gegenüber KOMMUNAL grundsätzlich abgelehnt: "Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der kommunalen Arbeitgeber ist die so genannte Entlastungsprämie verfehlt und deshalb abzulehnen", so ein Sprecher.
Länder hatten Ablehnung der Entlastungsprämie früh signalisiert
Mehrere Länder – darunter Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – hatten bereits vor der Sitzung Ablehnung signalisiert. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt hatte zuletzt gegenüber RTL erklärt, das Land werde in Abstimmung mit den anderen Bundesländern keine Entlastungsprämie auszahlen.
Auf Anfrage von KOMMUNAL hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) zuvor klargestellt, dass die Regelung den Arbeitgebern lediglich ein Angebot mache: "Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber wird zunächst einmal unabhängig von Tarifverhandlungen entscheiden können, ob sie oder er eine Entlastungsprämie zahlt", so BMF-Sprecher David Rüll.
Weiteres Vorgehen: Vermittlungsausschuss möglich
Die Entlastungsprämie war Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung auf die Folgen des Iran-Kriegs reagiert hatte. Den ebenfalls beschlossenen "Tankrabatt" – die befristete Senkung der Mineralölsteuer um rund 17 Cent je Liter – hatte der Bundesrat bereits am 24. April in einer Sondersitzung gebilligt. Parallel zur Entlastungsprämie sollte die Tabaksteuer 2026 zur Gegenfinanzierung erhöht werden.
Mit der Verweigerung der Zustimmung im Bundesrat ist das Gesetz vorerst gestoppt. Bundesregierung oder Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Dieser hätte die Aufgabe, einen Kompromiss zwischen den Beschlüssen des Bundestags und den Bedenken des Bundesrats zu erarbeiten – etwa durch eine Kompensationsregelung für Länder und Kommunen. Für die Kommunen bedeutet die Entscheidung zunächst: keine zusätzliche Belastung der Haushalte, die nach Angaben des Deutschen Landkreistags bereits ein historisches Gesamtdefizit von rund 30 Milliarden Euro aufweisen.


