Deutschland-Stack als neue Lösung für die digitale Verwaltung
© Adobe Stock

Zukunft der digitalen Verwaltung

Deutschland-Stack: Neustart für EfA und BundID?

Nur 14 von 306 EfA-Onlinediensten werden bundesweit nachgenutzt – und wo Bürgerinnen und Bürger auf die BundID treffen, bricht die Mehrheit ihren Antrag ab. Eine neue Machbarkeitsstudie legt die Ursachen offen und skizziert eine Lösung: die föderale Antragsplattform. Den verbindlichen Rahmen dafür liefert nun der sogenannte "Deutschland-Stack".

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) steckt fest: Viele Kommunen scheuen die Nachnutzung von EfA-Verfahren, weil Anschluss und Betrieb zu teuer sind, und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger geben digitale Anträge spätestens beim Login mit der BundID auf. Die Machbarkeitsstudie "Einmal für Alle" des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation beziffert das Ausmaß – und schlägt eine zentrale föderale Antragsplattform als Lösung vor.

Die Studie entstand im Auftrag des IT-Planungsrats. Für die Analyse wurden 30 leitfadengestützte Interviews mit Kommunen aller Größenklassen sowie 50 Bürgerinterviews geführt, ergänzt durch Gespräche mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO), dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und internationalen Partnern aus Dänemark und der Ukraine.

Kostenfalle EfA: 25 Euro Folgekosten für jeden Förder-Euro

Für jeden Euro, den Bund oder Länder in die Entwicklung eines EfA-Onlinedienstes investieren, müssen die Kommunen zusätzlich rund 25 Euro aufbringen, um die Leistung Ende-zu-Ende zu digitalisieren. Diese Folgekosten verteilen sich auf Onlinedienst-Betrieb, Anschlusskosten zum Fachverfahren, Lizenzen und Fachverfahrensbetrieb. Das Ergebnis: Von 306 bundesfinanzierten EfA-Lösungen werden nur 14 flächendeckend nachgenutzt – rund fünf Prozent.

Die befragten Kommunen sprechen Klartext. "EfA-Dienste werden uns nur vor die Haustür geschmissen. Jemand muss sie abholen, jemand muss mit den Fachabteilungen die Umsetzung besprechen und es braucht Klempner, die eigene Rohre verlegen", wird ein Landkreis aus Ostdeutschland zitiert. Eine kreisfreie Stadt aus Mitteldeutschland ergänzt: "Viele Fachverfahrenshersteller haben die Anschlusskosten als Geschäftsmodell entdeckt."

BundID bremst die Nutzung aus

Ebenso ernüchternd ist die Nutzerseite. Sobald Bürgerinnen und Bürger im Online-Antrag auf die BundID treffen, brechen sie ihren Vorgang ab – mit drastischen Unterschieden zwischen den Ländern:

Bundesland Abbruchquote bei BundID-Login
Hamburg 91 %
Baden-Württemberg 85 %
Hessen 72 %


Von 72 Millionen Berechtigten haben laut Studie gerade einmal 5,4 Millionen ein BundID-Konto registriert – das entspricht einer Registrierungsquote von rund 7,5 Prozent. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit klar zurück: Während Dänemark, die Niederlande, Finnland oder Schweden Nutzungsquoten digitaler Verwaltungsleistungen von über 90 Prozent erreichen, kommt Deutschland laut Eurostat 2024 auf 63 Prozent.

Deutschland-Stack als verbindlicher Rahmen

Bei einer Sitzung des IT-Planungsrats Ende März dieses Jahres wurde deshalb eine Lösung beschlossen. Bund und Länder haben den sogenannten Deutschland-Stack als verbindlichen Plattformkern der Verwaltungsdigitalisierung beschlossen, einschließlich initialem Portfolio und verbindlichen Standards. Bund, Länder und Kommunen sollen bei Neu- und Weiterentwicklungen auf diese Lösungen zurückgreifen – Prioritäten liegen auf zentralen Basiskomponenten für Identität, Datenaustausch, Datenabruf, Zahlungsabwicklung und Kommunikation.

"Mit dem Beschluss schaffen wir eine verbindliche Grundlage für die Nutzung von zentralen digitalen Komponenten und Services aus dem Deutschland-Stack", erklärte Markus Richter, Staatssekretär im BMDS. Heiko Geue, Co-Vorsitzender des IT-Planungsrats und Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommerns, sprach von einer „neuen Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern". Für die in der Machbarkeitsstudie skizzierte Antragsplattform heißt das: Sie soll sich nahtlos in diesen Plattformkern einfügen und seine Basisdienste – etwa BundID, ePayment und FIT-Connect – nutzen.

Stufenplan bis 2030: Von Pilot bis Vollimplementierung

Die Studie schlägt eine Umsetzung in drei Stufen vor:

  1. 2026: Ein Pilot soll 2026 mit 50 bis 100 Kommunen aus mindestens zwei Ländern starten und ein bis zwei Bundesleistungen produktiv testen.
  2. 2028: Die MVP-Implementierung 2028 zielt auf mindestens 1.000 Kommunen aus acht Ländern, über eine Million Nutzende und 50 OZG-Leistungsbündel.
  3. 2030: Die Vollimplementierung ab 2030 soll 95 Prozent aller OZG-Leistungen produktiv bereitstellen und mindestens zehn Prozent Personalkosten in der Antragsbearbeitung einsparen.

Technisch setzt die Studie auf eine cloudbasierte, mandantenfähige Architektur, die Online-Dienste und Fachverfahren integriert. Kommunen sollen mit eigenem Wappen, Farben und Namen sichtbar bleiben. 26 von 30 befragten Kommunen befürworten die zentrale Plattform, 29 von 30 können sich die Nutzung von Cloud-Lösungen vorstellen.

Digitalisierungsoffensive in Bayern und Hessen

Parallel zur Studie läuft bereits eine Digitalisierungsoffensive des BMDS mit Bayern und Hessen. Sogenannte Roll-in-Teams begleiten jeweils sechs Pilotkommunen. Bis Ende 2026 sollen in beiden Ländern jeweils fünf Verwaltungsleistungen flächendeckend digital verfügbar sein. Die Machbarkeitsstudie liefert den strategischen Rahmen für die Verstetigung als Produkt des IT-Planungsrats – einschließlich einer Finanzierung nach dem Königsteiner Schlüssel, also anteilig nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl der Länder. Die nächste reguläre Sitzung des IT-Planungsrats am 17. Juni 2026 dürfte weitere Weichen für die konkrete Umsetzung stellen.