Diskussion um Einmalzahlung
Entlastungsprämie: Kommunen warnen vor Milliardenbelastung
Die von der Bundesregierung beschlossene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro bringt Kommunen in Schwierigkeiten. Sollten sie eine Auszahlung beschließen, würde das die ohnehin überlasteten Haushalte weiter strapazieren. Zahlen sie nicht, machen sie sich als Arbeitgeber unattraktiver.
Der Deutsche Landkreistag beziffert die potenziellen Zusatzkosten allein bei den Tarifbeschäftigten von Landkreisen, Städten und Gemeinden auf 2,6 Milliarden Euro. Bei einer Ausweitung auf Beamtinnen und Beamte käme ein weiterer Milliardenbetrag hinzu.
Landkreistag fordert Kompensation durch den Bund
Hauptgeschäftsführer Kay Ruge kritisierte gegenüber der Funke Mediengruppe die Bundesregierung scharf: „Der Bund hat hier eine Entlastung ins Schaufenster gestellt, die Rechnung aber ohne die Arbeitgeber gemacht.“ Bei einer Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten käme ein weiterer Milliardenbetrag hinzu. Angesichts eines historischen kommunalen Gesamtdefizits von rund 30 Milliarden Euro sei zu klären, inwiefern der Bund zu einer Kompensation bereit sei.
Der Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, verweist zudem auf eine strukturelle Benachteiligung: Anders als private Unternehmen könnten Kommunen als Körperschaften des öffentlichen Rechts solche Zahlungen nicht steuerlich geltend machen. Ohne vollständige Gegenfinanzierung drohten „weitere Einschnitte bei Investitionen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge“.
Beamtenbund pocht auf Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst
Parallel fordert der Deutsche Beamtenbund, die Entlastungsprämie allen rund 5,4 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auszuzahlen. „Wenn die Bundesregierung hier die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen“, erklärt der dbb-Vorsitzende Volker Geyer. Bund, Länder und Gemeinden müssten den „Krisenbonus“ unmittelbar auf den Weg bringen. Die Prämie dürfe dabei nicht mit bereits vereinbarten Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet werden.
Bund und Länder signalisieren Ablehnung
Unionsfraktionschef Jens Spahn erteilte einer Zahlung an Bundesbeschäftigte bereits eine Absage: Mit Blick auf die Haushaltslage sehe er „für den Bund aktuell keine Grundlage, eine entsprechende Prämie an seine Beschäftigten zu zahlen“. Auch aus Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt kommen ablehnende Signale.
Hintergrund: Entlastungsprämie als Reaktion auf Iran-Krieg
Die Bundesregierung hatte die Maßnahme im Koalitionsausschuss als Reaktion auf die infolge des Iran-Kriegs stark gestiegenen Spritpreise beschlossen. Neben der befristeten Senkung der Mineralölsteuer um 17 Cent je Liter für zwei Monate sollen Arbeitgeber ihren Beschäftigten 2026 die Entlastungsprämie steuer- und abgabenfrei auszahlen können.
Können die Kommunen selbst über die Entlastungsprämie entscheiden?
Ob die Kommunen selbst über die Auszahlung der Entlastungsprämie entscheiden können, ist noch nicht abschließend geklärt. Das hängt von der konkreten Ausgestaltung im Gesetz ab. Dieses liegt jedoch noch nicht vor.
Michael Eufinger, Stellvertretender Pressesprecher des Deutschen Beamtenbundes (dbb) sagt gegenüber KOMMUNAL: "Wenn das Gesetz parallel zu den steuerfreien Sonderleistungen während Corona gestaltet ist, dann handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. In dem Fall können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie die Entlastungsprämie zahlen oder nicht."
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geht vom umgekehrten Fall aus. Wenn Kommunen sich eigenmächtig zur Auszahlung der Prämie entschieden, würden sie nicht satzungskonform agieren, so ein Sprecher der Vereinigung gegenüber KOMMUNAL.
Die wichtigsten Fragen zur Entlastungsprämie 2026
Wer bekommt die 1.000-Euro-Entlastungsprämie?
Grundsätzlich können alle Arbeitgeber – private Unternehmen ebenso wie öffentliche Arbeitgeber – ihren Beschäftigten die Prämie im Jahr 2026 steuer- und abgabenfrei auszahlen. Ein rechtlicher Anspruch der Beschäftigten besteht jedoch nicht. Die Auszahlung ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Arbeitgebers.
Gilt die Entlastungsprämie auch für Beamte?
Für Beamtinnen und Beamte ist keine automatische Auszahlung vorgesehen. Der Beamtenbund fordert, die Prämie über eine gesetzliche Regelung auch auf Besoldungsempfänger zu übertragen. Bund und mehrere Länder haben dies bislang abgelehnt.
Bis wann muss die Prämie ausgezahlt werden?
Der steuer- und abgabenfreie Rahmen gilt ausschließlich für Auszahlungen im Kalenderjahr 2026. Danach verfällt die Möglichkeit – eine Verlängerung ist bislang nicht beschlossen.
Müssen Kommunen die Prämie zahlen?
Nein. Eine Auszahlungspflicht besteht weder gesetzlich noch tarifvertraglich. Ob Kommunen über die Auszahlung selbst entscheiden können, ist noch unklar. Hier kann erst ein Gesetzentwurf Aufschluss geben.


