Entlastungsprämie könnte zur Belastung für Kommunen werden.
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Diskussion um Einmalzahlung

Entlastungsprämie von Bundestag beschlossen: Kommunen warnen vor Milliardenbelastung

Die vom Bundestag beschlossene 1.000-Euro-Entlastungsprämie könnte Landkreise, Städte und Gemeinden alleine 2026 rund 2,6 Milliarden Euro kosten. Der Deutsche Landkreistag fordert eine vollständige Kompensation durch den Bund, der Beamtenbund verlangt die Auszahlung an alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Und die Frage bleibt: Können Kommunen selbst entscheiden, ob sie die Prämie zahlen?

Die vom Bundestag beschlossene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro bringt Kommunen in Schwierigkeiten. Sollten sie eine Auszahlung beschließen, würde das die ohnehin überlasteten Haushalte weiter strapazieren. Zahlen sie nicht, machen sie sich als Arbeitgeber unattraktiver.

Der Deutsche Landkreistag beziffert die potenziellen Zusatzkosten allein bei den Tarifbeschäftigten von Landkreisen, Städten und Gemeinden auf 2,6 Milliarden Euro. Bei einer Ausweitung auf Beamtinnen und Beamte käme ein weiterer Milliardenbetrag hinzu.

Landkreistag fordert Kompensation durch den Bund

Hauptgeschäftsführer Kay Ruge kritisierte gegenüber der Funke Mediengruppe die Bundesregierung scharf: „Der Bund hat hier eine Entlastung ins Schaufenster gestellt, die Rechnung aber ohne die Arbeitgeber gemacht.“ Bei einer Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten käme ein weiterer Milliardenbetrag hinzu. Angesichts eines historischen kommunalen Gesamtdefizits von rund 30 Milliarden Euro sei zu klären, inwiefern der Bund zu einer Kompensation bereit sei.

Der Ehrengeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, verweist zudem auf eine strukturelle Benachteiligung: Anders als private Unternehmen könnten Kommunen als Körperschaften des öffentlichen Rechts solche Zahlungen nicht steuerlich geltend machen. Ohne vollständige Gegenfinanzierung drohten „weitere Einschnitte bei Investitionen, Infrastruktur und Daseinsvorsorge“.

Beamtenbund pocht auf Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst

Parallel fordert der Deutsche Beamtenbund, die Entlastungsprämie allen rund 5,4 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auszuzahlen. „Wenn die Bundesregierung hier die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen“, erklärt der dbb-Vorsitzende Volker Geyer. Bund, Länder und Gemeinden müssten den „Krisenbonus“ unmittelbar auf den Weg bringen. Die Prämie dürfe dabei nicht mit bereits vereinbarten Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet werden.

Bund und Länder signalisieren Ablehnung

Unionsfraktionschef Jens Spahn erteilte einer Zahlung an Bundesbeschäftigte bereits eine Absage: Mit Blick auf die Haushaltslage sehe er „für den Bund aktuell keine Grundlage, eine entsprechende Prämie an seine Beschäftigten zu zahlen“. Auch aus Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt kommen ablehnende Signale. Zuletzt meldete sich Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt zu Wort. Das Land werde in Abstimmung mit den anderen Bundesländern keine Entlastungsprämie auszahlen, sagte er gegenüber RTL. 

Hintergrund: Entlastungsprämie als Reaktion auf Iran-Krieg

Die Bundesregierung hatte die Maßnahme im Koalitionsausschuss als Reaktion auf die infolge des Iran-Kriegs stark gestiegenen Spritpreise beschlossen. Neben der befristeten Senkung der Mineralölsteuer um 17 Cent je Liter für zwei Monate sollen Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zum 30. Juni 2027 die Entlastungsprämie steuer- und abgabenfrei auszahlen können. Zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindereinnahmen soll die Tabaksteuer schon im Jahr 2026 erhöht werden. Am Freitag, 24. April, hat der Bundestag eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes, die die Entlastungsprämie ermöglicht, beschlossen. Am 8. Mai soll der Bundesratsbeschluss folgen. Ob der Bundesrat die Entlastungsprämie beschießen wird, gilt als unsicher, da sich bereits viele Länder kritisch geäußert haben. 

Können die Kommunen selbst über die Entlastungsprämie entscheiden?

Ob die Kommunen selbst über die Auszahlung der Entlastungsprämie entscheiden können, ist noch nicht abschließend geklärt. Das hängt davon ab, ob es hier zu einer tarifvertraglichen Vereinbarung kommen wird oder nicht. Auf Anfrage von KOMMUNAL äußert sich David Rüll, Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), folgendermaßen:

Die Entlastungsprämie ist ein wichtiger Baustein im Entlastungspaket der Bundesregierung. Sie ist ein Angebot an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, damit diese schnell und unkompliziert denen helfen können, die die Auswirkungen des Iran-Krieges gerade hart treffen.

Die vom BMF vorgeschlagene Regelung sieht eine Steuerfreiheit der Entlastungsprämie auf der Ebene von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor. In welcher Weise die Entlastungsprämie vereinbart und gewährt wird, schreibt die Regelung nicht vor. Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber wird zunächst einmal unabhängig von Tarifverhandlungen entscheiden können, ob sie oder er eine Entlastungsprämie zahlt. Ebenso ist es möglich, die Entlastungsprämie tarifvertraglich zu vereinbaren.

Doch wie soll das nun für den öffentlichen Dienst geregelt werden? 

Michael Eufinger, Stellvertretender Pressesprecher des Deutschen Beamtenbundes (dbb) sagt gegenüber KOMMUNAL: "Wenn das Gesetz parallel zu den steuerfreien Sonderleistungen während Corona gestaltet ist, dann handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. In dem Fall können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie die Entlastungsprämie zahlen oder nicht - es sei denn, es wird tarifvertraglich etwas anderes vereinbart."

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kritisiert die Idee des Bundes. "Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der kommunalen Arbeitgeber ist die so genannte Entlastungsprämie verfehlt und deshalb abzulehnen", so ein Sprecher der Vereinigung gegenüber KOMMUNAL. Kommunale Arbeitgeber, die sich nun vorschnell zu einer Auszahlung entschieden, würden nicht satzungskonform agieren.

Die wichtigsten Fragen zur Entlastungsprämie 2026/2027

Wer bekommt die 1.000-Euro-Entlastungsprämie?

Grundsätzlich können alle Arbeitgeber – private Unternehmen ebenso wie öffentliche Arbeitgeber – ihren Beschäftigten die Prämie bis zum 30. Juni 2027 steuer- und abgabenfrei auszahlen. Ein rechtlicher Anspruch der Beschäftigten besteht jedoch nicht. Die Auszahlung ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Arbeitgebers.

Gilt die Entlastungsprämie auch für Beamte?

Für Beamtinnen und Beamte ist keine automatische Auszahlung vorgesehen. Der Beamtenbund fordert, die Prämie über eine gesetzliche Regelung auch auf Besoldungsempfänger zu übertragen. Bund und mehrere Länder haben dies bislang abgelehnt.

Bis wann muss die Prämie ausgezahlt werden?

Der steuer- und abgabenfreie Rahmen gilt ausschließlich für Auszahlungen bis zum 30. Juni 2027. Danach verfällt die Möglichkeit – eine Verlängerung ist bislang nicht beschlossen.

Müssen Kommunen die Prämie zahlen?

Nein. Eine Auszahlungspflicht besteht weder gesetzlich noch tarifvertraglich. Ob Kommunen über die Auszahlung selbst entscheiden können, ist noch unklar. Hier kann erst ein Gesetzentwurf Aufschluss geben.