„Sonstige Leistungen der Kommunen“ beim Bürgergeld: Ausländer beziehen doppelt so viel Geld wie Deutsche
„Sonstige Leistungen der Kommunen“ beim Bürgergeld: Ausländer beziehen doppelt so viel Geld wie Deutsche
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Bürgergeld sprengt kommunale Haushalte

Diese Leistungen kosten Städte und Gemeinden Milliarden

Bürgergeld-Explosion bei Ausländern: 67 Prozent der 225 Millionen Euro für Möbel und Erstausstattung gehen an Nicht-Deutsche – So trifft es Ihre Kommune direkt. Alle Zahlen, alle Fakten und die Auswirkungen auf Städte und Gemeinden.

Neben den bekannten Regelleistungen und den Kosten der Unterkunft (KdU) gibt es im Bürgergeld-System eine Vielzahl weiterer Leistungen, die unter dem Begriff „sonstige Leistungen" zusammengefasst werden. Diese werden größtenteils von den Kommunen finanziert und umfassen:

  • Erstausstattung für Wohnung – Möbel, Haushaltsgeräte, Grundausstattung bei Erstbezug
  • Erstausstattung für Bekleidung – insbesondere bei Schwangerschaft oder nach besonderen Lebensereignissen
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt – Babybetten, Kinderwagen, Säuglingskleidung
  • Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe und therapeutischer Geräte
  • Mehrbedarf für Schwangere (ab der 13. Schwangerschaftswoche)
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (medizinisch bedingt)
  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung
  • Darlehen für unabweisbaren Bedarf – etwa Stromnachzahlungen oder dringende Reparaturen
  • Übernahme von Mietschulden zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen – Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, Nachhilfe, Sport- und Kulturangebote für Kinder

Diese Leistungen sind im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt und werden durch die kommunalen Jobcenter bewilligt und ausgezahlt.

Milliardenlast für Kommunen: Die Kostenlawine im Detail

Die Zahlen sind alarmierend. Auf eine Anfrage an den Bundestag hin hat die Bundesagentur für Arbeit eine Auswertung gemacht. Demnach beliefen sich allein die Ausgaben für einmalige Leistungen im Bürgergeld-System auf rund 1,03 Milliarden Euro im Jahr 2024. Darunter fallen Erstausstattungen für Wohnungen (über 400 Millionen Euro), Bekleidung und Schwangerschaft. 

Die Gesamtkosten für Mehrbedarfe – also laufende Zusatzleistungen – lagen bei weiteren 2,8 Milliarden Euro jährlich. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen schlugen mit zusätzlichen rund 800 Millionen Euro zu Buche.

Zusammengenommen tragen die Kommunen damit eine Zusatzbelastung von über 4,5 Milliarden Euro pro Jahr allein für sonstige Leistungen im Bürgergeld – Tendenz steigend. Diese Summe kommt zu den ohnehin schon enormen Kosten der Unterkunft hinzu, von denen die Kommunen je nach Vereinbarung zwischen 25 und 30 Prozent selbst tragen müssen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beziffert das strukturelle Finanzierungsdefizit der Kommunen inzwischen auf über 30 Milliarden Euro jährlich. 

Wer nimmt diese Leistungen in Anspruch? Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache

Die Auswertung der Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage offenbart eine massive Schieflage: Ausländer beanspruchen sonstige Leistungen im Bürgergeld überproportional häufig – und das mit erheblichem Abstand zu deutschen Staatsangehörigen.

Die Zahlen im Überblick:

Bei der Erstausstattung für Wohnungen erhalten Ausländer 65 Prozent aller Leistungen, bei der Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt sind es über 70 Prozent. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Geburten in dieser Gruppe deutlich höher liegt als bei Bürgergeldempfängern mit deutschem Pass. Entsprechend gehen auch 68 Prozent aller Kosten aus der Rubrik "Mehrbedarf für Schwangerschaft" auf das Konto von Bürgergeldempfängern ohne deutschen Pass. Bei der Übernahme von Mietschulden und Darlehen liegt der Anteil knapp über 60 Prozent. 

Zum Vergleich: Ausländer stellen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit etwa 48 Prozent aller Bürgergeld-Empfänger – nehmen die einmaligen und Sonderleistungen aber deutlich überproportional in Anspruch.

Ausländer beziehen 67 Prozent – Die Statistik im Detail

Die Bundesagentur für Arbeit zählte 2025 rund 5,32 Millionen Bürgergeld-Bezieher. Davon hatten knapp 48 Prozent keinen deutschen Pass. Das ist bei einem Ausländeranteil in der Gesamtbevölkerung von rund 15 bis 20 Prozent eine massive Überrepräsentation. Bei den einmaligen kommunalen Leistungen liegt der Ausländeranteil mit 67,3 Prozent noch deutlich höher.

Besonders ins Gewicht fallen die Erstausstattungen für neue Wohnungen. Viele Ausländer – vor allem aus den großen Zuwanderungsgruppen der letzten Jahre – beantragen diese Leistungen, wenn sie aus Sammelunterkünften in eine eigene Wohnung ziehen. Dazu kommen Kleidung und Ausstattung bei Geburten. Die Statistik zeigt klar: Ausländer nutzen diese ergänzenden Leistungen nicht nur häufiger, sondern in deutlich höherem Volumen.

Warum erhalten Ausländer so viel mehr Geld? Die strukturellen Ursachen

Die überproportionale Inanspruchnahme hat mehrere Gründe, die sich aus der Struktur der Zuwanderung und der Systematik des Sozialgesetzbuchs ergeben:

1. Höhere Erstausstattungsbedarfe bei Neuzuwanderern

Wer neu nach Deutschland kommt – sei es als Asylbewerber, anerkannter Flüchtling oder im Familiennachzug – bringt in der Regel keinen Hausstand mit. Die Erstausstattung für Wohnung, Bekleidung und bei Familiengründung muss vollständig vom Staat finanziert werden. Deutsche Bürgergeld-Empfänger hingegen verfügen meist bereits über Grundausstattung aus früheren Erwerbsphasen oder familiären Zusammenhängen.

2. Höhere Geburtenraten

Die Geburtenrate unter ausländischen Bürgergeld-Empfängern liegt statistisch deutlich höher als bei deutschen Beziehern. Das führt automatisch zu mehr Ansprüchen auf Mehrbedarfe für Schwangere, Erstausstattungen bei Geburt und Alleinerziehendenzuschläge. Laut Statistischem Bundesamt lag die zusammengefasste Geburtenziffer bei ausländischen Frauen in Deutschland zuletzt bei etwa 2,1 Kindern – bei deutschen Frauen bei etwa 1,4.

3. Systematische Fehlanreize

Kritiker aus den Kommunen bemängeln seit Jahren, dass das System keine wirksamen Anreize zur Eigenvorsorge oder zur schnellen Arbeitsmarktintegration setzt. Die Leistungen werden gewährt, ohne dass eine Gegenleistung oder ein Nachweis eigener Bemühungen erforderlich wäre. Der Städte- und Gemeindebund spricht von einem „Sozialstaat auf Autopilot", der Kosten produziere, ohne Eigenverantwortung zu fördern.

4. Kein Konnexitätsprinzip

Ein zentrales Problem aus Sicht der Kommunen: Der Bund beschließt die Sozialleistungen, aber die Kommunen müssen sie finanzieren. Das sogenannte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt") wird faktisch nicht eingehalten. 

Kommunen vor dem Kollaps: Wirtschaftsrat warnt vor Systemversagen

Die Lage spitzt sich weiter zu. Der Wirtschaftsrat der CDU warnt in einer aktuellen Stellungnahme, dass die Aufrechterhaltung des Sozialstaats für viele Kommunen schlicht nicht mehr machbar sei. Die Kombination aus explodierenden Sozialausgaben, einbrechenden Gewerbesteuereinnahmen und einem Investitionsstau von über 200 Milliarden Euro bringe Städte und Gemeinden an den Rand der Handlungsunfähigkeit. nius.de

Der Städte- und Gemeindebund fordert einen „Paradigmenwechsel" bei der Finanzierung: Bund, Länder und Kommunen sollen sich die Kosten für Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege künftig zu je einem Drittel teilen. Aktuell liegen allein diese drei Bereiche bei 46 Milliarden Euro jährlich – ohne nennenswerte Gegenfinanzierung durch Bund oder Länder. 

Kurioser Nebenkriegsschauplatz: Deutschlandticket statt Bürgergeld gegen Schwarzfahrer

Während Kommunalpolitiker um jeden Euro kämpfen, wird in Berlin über einen ungewöhnlichen Vorschlag diskutiert: Bürgergeld-Empfängern soll künftig automatisch ein Deutschlandticket zur Verfügung gestellt werden – finanziert über einen Abzug vom Regelsatz. Hintergrund ist die hohe Zahl von Schwarzfahrern unter Bürgergeld-Beziehern, die wegen Erschleichens von Leistungen zu Geldstrafen verurteilt werden, diese nicht bezahlen können und dann Ersatzfreiheitsstrafen absitzen müssen. Über die angeblichen Geheimpläne berichtet heute die Bild-Zeitung. 

Das kostet den Staat nach Schätzungen mehrere hundert Millionen Euro jährlich – für Gerichtsverfahren, Justizvollzug und Verwaltungsaufwand. Ein automatisches Ticket könnte diese Kosten senken, würde aber den Regelsatz der Betroffenen weiter reduzieren und neue verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.

Aus Sicht der Kommunen ist der Vorschlag symptomatisch für die gesamte Bürgergeld-Debatte: Es wird an Symptomen herumgedoktert, während die strukturellen Probleme ungelöst bleiben.

Die Kommunen fordern eine grundlegende Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – bevor der Sozialstaat an seinen eigenen Kosten kollabiert.