Niedersachsen wählt
Kommunalwahlen 2026 in Niedersachsen: Wahlrecht, Fristen, neue Regeln
Bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am Sonntag, 13. September 2026, gibt es in diesem Jahr einige Änderungen. Am umstrittensten dürfte wohl sein, dass Kandidaten auf ihre Verfassungstreue hin geprüft werden. Wahlausschüsse stellen fest, ob sie zur Wahl zugelassen werden. Das neue Kommunalwahlgesetz sieht vor, dass der Verfassungsschutz nach möglichen Erkenntnissen befragt werden kann. So will der Wahlausschuss derzeit die Bewerbung eines AfD-Kandidaten zur Landratswahl in Lüneburg prüfen. Der Kandidat reagierte empört auf einen Brief der Landeswahlleiterin.
Wichtige Termine zur Kommunalwahl in Niedersachsen
20. Juli 2026, 18 Uhr: Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen der kommunalen Vertretungen sowie der Stadtbezirks- und Ortsräte
Bis 23. August 2026: Versand der Wahlbenachrichtigungen.
11. September 2026, 13 Uhr: Regulärer letzter Termin für die Beantragung der Briefwahl.
13. September 2026: Kommunalwahl in Niedersachsen (Wahllokale geöffnet von 8 bis 18 Uhr).
13. September 2026, 18 Uhr: Spätester Zeitpunkt für den Eingang des Wahlbriefs bei der zuständigen Gemeinde.
27. September 2026: Mögliche Stichwahlen bei Bürgermeister-, Oberbürgermeister-, Landrats- und Regionspräsidentenwahlen.
Wer wird bei der Kommunalwahl gewählt?
Gewählt werden am 13. September in Niedersachsen die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte, die Kreistage und die Regionsversammlung Hannover. Gleichzeitig werden auch die Stadtbezirksräte und Ortsräte in den niedersächsischen Kommunen neu bestimmt.
Gibt es auch Bürgermeister- und Landratswahlen?
Ja. Am selben Tag können auch Direktwahlen stattfinden. Das gilt für Bürgermeister, Oberbürgermeister, Samtgemeindebürgermeister, Landräte und den Regionspräsidenten. Voraussetzung ist dafür, dass die jeweilige kommunale Vertretung den 13. September 2026 als Wahltag beschlossen hat. Direktwahlen sind für den 13. September angesetzt, wenn die Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten im Oktober 2026 endet. Das ist zum Beispiel beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover der Fall und beim Regionspräsidenten der Region Hannover oder beim Landratsposten des Landkreises Ammerland.
Wie viele Mandate werden vergeben?
In Niedersachsen werden wieder mehr als 2.000 kommunale Vertretungen – also Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte, Kreistage und Ortsräte – neu gewählt. Wie viele Mandate dabei insgesamt vergeben werden, zeigt die Zahl von 2021: Damals ging es landesweit um 29.536 Sitze. Die aktuellen Zahlen wird die Landeswahlleitung in Niedersachsen erst bekanntgeben.
Wer kann kandidieren?
Für kommunale Vertretungen können grundsätzlich Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten kandidieren, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Kandidaturen sind über Parteien, Wählergruppen oder als Einzelbewerber möglich. Für Bürgermeister- und Landratsämter gelten darüber hinaus besondere gesetzliche Voraussetzungen.
Verfassungsprüfung, abgesagte Wahlen: Das ändert sich 2026
- Bei den Kommunalwahlen 2026 gelten mehrere gesetzliche Änderungen. Die wichtigste betrifft die Verfassungstreueprüfung von Bewerbern für Bürgermeister-, Oberbürgermeister-, Landrats- und Regionspräsidentenämter. Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue, können Wahlleitung oder Wahlausschuss die Kommunalaufsicht einschalten. Diese darf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen, bevor über die Zulassung entschieden wird.
Wahl kann abgesagt werden
- Neu ist außerdem eine Regelung für Kommunen, in denen sich zu wenige Kandidaten finden. Reichen die Wahlvorschläge nicht aus, um mindestens die Hälfte der vorgesehenen Sitze zu besetzen, kann die Wahl abgesagt und eine Nachwahl angesetzt werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den zunehmenden Mangel an Kandidatinnen und Kandidaten für kommunale Ehrenämter.
Neue Regeln bei der Briefwahl
- Der Landtag hat das Kommunalwahlrecht zudem an mehreren Stellen an das Bundeswahlrecht angepasst. So gelten bei der Briefwahl strengere Vorgaben zum Schutz des Wahlgeheimnisses. Liegen in einem Briefwahlbezirk weniger als 30 Wahlbriefe vor, werden die Stimmen nicht gesondert ausgezählt, damit keine Rückschlüsse auf das Abstimmungsverhalten einzelner Wähler möglich sind.
- Außerdem schafft das Gesetz erstmals eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für Nachzählungen bei nachgewiesenen Verfahrensfehlern. Hinzu kommen technische Änderungen bei Fristen, Bekanntmachungen und Verfahrensabläufen. Sie sollen die Wahlorganisation vereinheitlichen und für mehr Rechtssicherheit sorgen.
- Auch die Fristen für Wahlvorschläge wurden angepasst. Ziel ist es unter anderem, den Wahlbehörden ausreichend Zeit für die neue Verfassungstreueprüfung zu geben.
Welche Parteien treten an?
Der Landeswahlausschuss hat 26 Parteien für die Kommunalwahlen zugelassen, wie Landeswahlleiter Markus Steinmetz mitteilte. CDU, SPD, AfD Niedersachsen, die Grünen und die Linke mussten keine Wahlbeteiligungsanzeige einreichen, da sie im Bundestag beziehungsweise im Landtag bereits vertreten sind. Darüber hinaus wurden 21 weitere politische Vereinigungen anerkannt, wie etwa das BSW Niedersachsen und die Volt-Partei in Niedersachsen. Es treten auch Kandidaten von exotisch benannten Parteien an, wie die "Haie-Partei mit Biss" und "Die Urbane" und die "HipHop-Partei, Landesverband Niedersachsen" an. Die Republikaner wurden wegen formaler und materieller Mängel nicht zugelassen. Die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge für die kommunalen Vertretungen und der Mitglieder der Stadtbezirks- und Ortsbeiräte enden laut Landeswahlleiter am Montag, 20. Juli, um 18 Uhr. Für die Direktwahlen ist die Frist bereits abgelaufen.
Gibt es 2026 einen Wahl-O-Mat für Niedersachsen?
Bislang nicht bekannt, ob es zur Kommunalwahl 2026 wieder eine landesweite digitale Wahlhilfe geben wird. Eine Ankündigung für einen Wahl-O-Mat oder ein vergleichbares Angebot liegt derzeit nicht vor. Eine Anfrage von KOMMUNAL läuft. Voto war bereits zur Kommunalwahl 2021 in mehr als 400 niedersächsischen Kommunen im Einsatz. Nutzer konnten dort ihre Positionen zu kommunalpolitischen Thesen mit denen der lokal antretenden Parteien und Wählergruppen vergleichen.
Wie lange ist die Amtszeit?
Die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte und des Regionspräsidenten wurde Anfang 2025 von fünf auf acht Jahre verlängert. Die längere Amtszeit soll dafür sorgen, das politische Amt attraktiver zu machen. Es wird immer schwieriger, Kandidaten und Kandidatinnen zu finden, die sich auf lokaler Ebene engagieren.
Bekommen Bürgermeister und Ratsmitglieder künftig mehr Geld?
Eine besondere Gehaltserhöhung für hauptamtliche Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landräte gibt es nicht. Sie profitieren jedoch – wie andere niedersächsische Wahlbeamte – von der allgemeinen Besoldungsanpassung. Zum 1. April 2026 wurden die Grundgehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, angehoben. Als kommunale Wahlbeamte profitieren sie von der allgemeinen Anpassung für Beamte. Ob Ratsmitglieder tatsächlich mehr Geld als Aufwandsentschädigungen erhalten, entscheiden aber weiterhin die Städte, Gemeinden und Landkreise selbst in ihren Entschädigungssatzungen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet wohnen und im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen. Mehr Informationen.
Wie wird gewählt?
Für die Wahl der kommunalen Vertretungen gilt das Dreistimmenwahlrecht. Wählerinnen und Wähler können auf jedem Stimmzettel bis zu drei Stimmen vergeben. Sie können alle drei Stimmen einer Liste oder einer einzelnen Bewerberin beziehungsweise einem einzelnen Bewerber geben (Kumulieren) oder ihre Stimmen auf mehrere Listen und Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilen (Panaschieren). Bei Direktwahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern oder Landrätinnen und Landräten gibt es dagegen nur eine Stimme. Mehr Informationen.
Briefwahl beantragen: So geht’s
Wer am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal gehen kann oder möchte, kann per Brief wählen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Briefwahl muss bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden – meist schriftlich, persönlich oder online. Der Antrag ist regulär bis Freitag, 11. September 2026, 13 Uhr, möglich. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, kann der Antrag noch bis zum Wahltag um 15 Uhr gestellt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am 13. September 2026 um 18 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Der Poststempel genügt nicht.
Wie stehen die Chancen für CDU, SPD, AfD und Grüne?
Für die Kommunalwahlen in Niedersachsen gibt es bislang keine Umfragen. Aktuelle Umfragen auf Landesebene sehen CDU und SPD in Niedersachsen nahezu gleichauf. Die AfD hat gegenüber der Landtagswahl 2022 deutlich zugelegt und liegt inzwischen bei rund 20 Prozent. Die Grünen verlieren an Zustimmung. Auch wenn Kommunalwahlen stärker von den Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort geprägt werden als Landtags- oder Bundestagswahlen, gelten sie als wichtiger Stimmungstest für die Landespolitik.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12.September 2021.



