Neues Gesetz
Urne zu Hause, Grab im Garten: So werden die neuen Bestattungsformen genutzt
So viele Möglichkeiten bei der Bestattung bietet bislang nur Rheinland-Pfalz. Seit der umstrittenen Reform des Bestattungsrechts können dort unter bestimmten Voraussetzungen Urnen zu Hause aufbewahrt werden. Die Asche von Verstorbenen darf außerhalb von Friedhöfen beigesetzt, möglich ist auch eine Flussbestattung. Nun liegen erste Zahlen dazu vor, wie diese Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden. Am häufigsten wird demnach die Möglichkeit genutzt, eine Urne zu Hause aufzubewahren, wie die Umfrage des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz e. V. ergab. Die 49 teilnehmenden Betriebe meldeten 173 solcher Fälle. Hinzu kamen 153 Aschebeisetzungen außerhalb von Friedhöfen, 52 Aufträge für Erinnerungsstücke aus Totenasche und 22 Flussbestattungen. Eine Tuchbestattung war nicht darunter.
838-mal wird die Urne zu Hause aufbewahrt
Auf Grundlage der Befragung hat der Verband die Zahlen für Rheinland-Pfalz hochgerechnet. Das Ergebnis: In 838 Fällen wird die Urne zu Hause aufbewahrt, es gab 741 Aschebeisetzungen außerhalb von Friedhöfen. Gemessen an rund 50.000 Sterbefällen im Jahr sind das lediglich 1,7 beziehungsweise 1,5 Prozent.
Patrick Merscher, Vorsitzender des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz e. V., warnt deshalb davor, aus der großen öffentlichen Aufmerksamkeit für die neuen Bestattungsformen auf einen grundlegenden Wandel zu schließen. „In der öffentlichen Diskussion entsteht teilweise der Eindruck, als würden die neuen Bestattungsformen die traditionelle Friedhofsbestattung bereits verdrängen“, unterstrich er. Die Erhebung zeige jedoch ein anderes Bild: Die neuen Möglichkeiten würden zwar nachgefragt und ausdrücklich begrüßt, bewegten sich derzeit aber nu „in einer Größenordnung von wenigen Prozent aller Bestattungen
Die neuen Bestattungsformen bleiben also bislang die Ausnahme. Die große Verschiebung weg vom Friedhof, die manche Kommunalvertreter befürchtet hatten, ist nach diesen ersten Zahlen ausgeblieben. Die klassische Bestattung auf einem öffentlichen Friedhof bleibt vorerst mit Abstand die Regel.
Kommunen sehen Folgen für die Friedhöfe
Die neuen Bestattungsmöglichkeiten hatten bei den Kommunen auch Befürchtungen ausgelöst. KOMMUNAL berichtete über die Sorge, dass Urnen zu Hause und Bestattungen außerhalb von Friedhöfen die ohnehin rückläufige Auslastung vieler Friedhöfe weiter verstärken könnten – mit Folgen für deren Finanzierung.
Ein kommunaler Arbeitskreis für Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland rechnete sogar mit 20 bis 30 Prozent weniger Bestattungen auf Friedhöfen. Auch der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erwartete eine deutlich geringere Auslastung.
Die Mutter im eigenen Garten beigesetzt
Wie eine Bestattung außerhalb des Friedhofs aussehen kann, zeigt ein Fall aus Ransbach-Baumbach im Westerwaldkreis. Dort hat eine 61-Jährige die Asche ihrer Mutter im eigenen Garten, wie der SWR berichtet. Die 88-Jährige war im März 2026 gestorben und hatte zu Lebzeiten schriftlich festgelegt, dass sie dort ihre letzte Ruhe finden wollte. Die Tochter hat an der Stelle eine kleine Grabstätte mit Blumen und einer Engelsfigur angelegt.
Eine solche Bestattung setzt eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung voraus. Darin muss zu Lebzeiten festgelegt werden, welche Bestattung gewünscht ist und wer dafür Sorge tragen soll. Liegt keine entsprechende Verfügung vor, bleibt es bei einer Bestattung auf einem Friedhof.
Flussbestattungen bleiben selten
Deutlich geringer ist bislang die Zahl der Flussbestattungen. Die Ergebnisse der Verbandsbefragung könnten nicht ohne Weiteres auf das ganze Land hochgerechnet werden, gibt der Verband zu bedenken. Aus den 22 von den teilnehmenden Betrieben gemeldeten Fällen ergäbe sich rechnerisch eine deutlich höhere Zahl, als die Genehmigungsbehörden tatsächlich verzeichnen.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord meldete 42 genehmigte Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Saar und Lahn. Für den Bereich der SGD Süd nennt der Verband drei Sammelerlaubnisse und drei Einzelerlaubnisse. Der Bestatterverband schätzt die tatsächliche Zahl in Rheinland-Pfalz deshalb auf etwa 50 bis 60 jährlich. Das entspricht ungefähr 0,1 Prozent der rund 50.000 Sterbefälle im Land.
Mehr Interesse bei der Bestattungsvorsorge
Ein anderes Bild ergibt sich bei der Bestattungsvorsorge. Die 49 befragten Betriebe meldeten 211 Vorsorgeverträge für eine spätere Aufbewahrung der Urne zu Hause, 184 für eine Aschebeisetzung außerhalb eines Friedhofs und 67 für eine Flussbestattung.
Hochgerechnet auf Rheinland-Pfalz kommt der Verband auf rund 1.021 Vorsorgeverträge für die Urne zu Hause, 891 für Aschebeisetzungen außerhalb von Friedhöfen und 324 für Flussbestattungen.
Für Verbandsvorsitzenden Merscher ist das ein Hinweis darauf, dass sich mehr Menschen mit diesen Bestattungsformen beschäftigen, als die bisherigen Fallzahlen vermuten lassen. Wie sich das künftig auf die tatsächlichen Bestattungen auswirkt, sei noch offen.
Bestatter kritisieren Bürokratie
Während die neuen Bestattungsformen bei den Kunden durchaus auf Interesse stoßen, hakt es nach Einschätzung der Bestatter noch bei der praktischen Umsetzung. In einer Erklärung zum ersten Jahr mit dem neuen Bestattungsgesetz spricht der Bestatterverband Rheinland-Pfalz von „erheblichem Verbesserungsbedarf“.
Vor allem die Bürokratie sorgt demnach für Kritik. Bestatter berichten von zusätzlichen Melde-, Dokumentations- und Nachweispflichten. Hinzu komme, dass Verwaltungen und Behörden die Vorgaben teilweise unterschiedlich auslegten. Genannt werden unter anderem die Anmeldung von Bestattungen, die 15-jährige Dokumentationspflicht und unterschiedliche Abläufe bei Standesämtern. Der Verband fordert weniger Bürokratie, landesweit einheitliche Verfahren und klarere Zuständigkeiten.
Unsicherheiten gibt es offenbar auch bei einzelnen neuen Bestattungsformen. Das betrifft etwa die Frage, was später mit einer zunächst zu Hause aufbewahrten Urne geschieht, wer für Kontrollen zuständig ist oder welche Behörde eine Aschebeisetzung auf einem privaten Grundstück genehmigen muss. Teilweise gebe es bei den zuständigen Stellen noch keine gefestigte Verwaltungspraxis, heißt es in der Erklärung.
Auch die vorgeschriebene Totenfürsorgeverfügung bereitet in der Praxis Probleme. Bestatter könnten kaum überprüfen, ob eine Unterschrift tatsächlich vom Verstorbenen stammt. Als mögliche Lösung nennt der Verband unter anderem eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift.
„Das Gesetz hat wichtige neue Freiheiten geschaffen“, bilanziert Merscher. Nun gehe es darum, „Rechtssicherheit und praktikable Lösungen für Angehörige, Bestatter und Behörden zu schaffen“.


