
Bestattungsgesetz
Kommunen fürchten neue Bestattungsregeln
Nach der Sommerpause soll im rheinland-pfälzischen Landtag eine hochbrisante Entscheidung fallen: Wird das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz so weit gelockert, dass die Urne mit der Asche von Verstorbenen sogar auf dem Fernseher oder im Regal aufbewahrt werden darf?
Vorgesehen ist auch, dass künftig Tuchbestattungen für jeden, der das wünscht, möglich werden. Die Leiche wird dafür statt in einem Sarg in ein Tuch gehüllt, beigesetzt. Bisher ist diese Art von Bestattung von Rheinland-Pfalz nur für Menschen mit muslimischem Glauben erlaubt. Ziel der Gesetzesänderung soll es sein, den veränderten Wünschen der Menschen nach vielfältigen Bestattungsformen entgegenzukommen. Doch nicht nur die Kirchen sind gegen die geplanten Lockerungen beim Bestattungsgesetz.
Bürgermeisterin: Urnen sollten nicht daheim aufbewahrt werden
„Die veränderten Einstellungen zum Thema Bestattungen und auch die geänderten Lebensumstände der Menschen werden wir akzeptieren müssen“, sagt die Ortsbürgermeisterin von Vendersheim in Rheinland-Pfalz, Elfi Schmitt-Sieben. Doch die geplanten Lockerungen gehen ihr zu weit. „Die Möglichkeit der Fluss-Bestattung sehe ich unproblematisch. Dass Urnen daheim aufbewahrt werden, sehe ich aber problematisch. Würde die Urne bei einer Haushaltsauflösung dann vom Entrümpler entsorgt werden – das ist eine eher unschöne Vorstellung“, gibt Schmitt-Sieben zu bedenken.
Friedhöfe als Rückzugsplätze für die Lebenden
Schon jetzt ist auch der Friedhof im kleinen Vendersheim nur noch zu einem kleinen Teil belegt. „Um die Menschen davon abzuhalten, Bestattungen im Friedwald anzustreben, bieten wir nun neben Urnenbestattung in zwei Formen und den herkömmlichen Erdbestattungen in Kürze auch Baumbestattungen an“, berichtet die Dorfbürgermeisterin. „Allerdings werden wir den Trend zu immer weniger Auslastungen und damit mehr Kosten für die Gemeinde für die Unterhaltung der Friedhofsfläche nicht aufhalten können.“ Die ehrenamtliche Bürgermeisterin sagt: "Wir werden uns Gedanken machen müssen, wie unsere Friedhöfe auch als Rückzugsplätze und Grünanlagen für die Bevölkerung angemessen genutzt werden können. Und wir müssen uns Gedanken darüber machen, welche Pflegeansprüche wir uns in Zukunft auf den Friedhöfen noch leisten können.“
Trauer an öffentlichen Orten ermöglichen
André Jankwitz, der für Friedhöfe in der Stadt Pirmasens verantwortliche Amtsleiter, sieht das geplante Bestattungsgesetz in vielen Punkten sehr kritisch. „Die Freigabe der Urne beziehungsweise der Asche Verstorbener würde vielen Angehörigen wichtige Möglichkeiten entziehen. Trauer würde privatisiert“, betont Jankwitz. „Wer zu Hause die Urne aufbewahrt, könnte – etwa bei Familienstreitigkeiten – verhindern, dass andere Hinterbliebene nicht Abschied nehmen können“, gibt er zu bedenken. Jankwitz, zugleich Sprecher der Deutschen Gartenamtsleiter-Konferenz für Rheinland-Pfalz und Saarland, sieht durchaus, dass sich der Wandel der Friedhofskultur nicht aufhalten lässt. „Das Verhältnis von Sarg- zu Urnenbestattung hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre umgekehrt.“ Daher würden weniger Flächen benötigt und die Friedhöfe stünden vor wirtschaftlichen Herausforderungen.
Bis zu 30 Prozent weniger Bestattungen
Die kommunalen Friedhöfe im Arbeitskreis für Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland seien durch den Wegfall des Friedhofszwangs gefährdet, so die Vertreter im kommunalen Arbeitskreis. „Wir rechnen mit einem Wegfall der Bestattungen – Urnen – und Erdbestattungen – von rund 20 bis 30 Prozent“, heißt es in der KOMMUNAL vorliegenden Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Auch der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erwartet, dass das geplante neue Bestattungsgesetz zu einer deutlich geringeren Auslastung der Friedhöfe im Land führen wird.
Hier finden Sie den Gesetzesentwurf der Landesregierung zum neuen umstrittenen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz.