Sensoren sorgen für Rechtssicherheit
Nachweispflicht im kommunalen Winterdienst
„Früher haben wir alles auf Papier dokumentiert“, sagt Johannes Körner, Bauhofleiter von Weisendorf in Mittelfranken. Früher, das heißt bis 2023, notierte sein Team sämtliche Routen sowie Räum- und Streumaßnahmen händisch. Heute läuft das digital. Dahinter steckt ein smarter Winterdienst, zu dem Sensoren und eine intelligente Datenplattform gehören.
Sämtliche Winterdienstfahrzeuge des Bauhofs sind mit Sensoren und GPS-Trackern ausgestattet. Sie erfassen die Winterdienstdaten automatisch: „Über die Sensoren wird den Fahrern beispielsweise angezeigt, wann der Schneepflug den Pflug ablassen muss.“, sagt Körner. Außerdem sei über das System das zu räumende Streckennetz festgelegt.
Digitaler Winterdienst per Touchscreen
Je nach Wetterlage werden darüber auch Räumbezirke festgelegt, die priorisiert behandelt werden. Dazu zählen etwa Ortsverbindungsstraßen oder Bushaltestellen. „Das ist sehr praktisch, denn jedem Fahrer wird über eine Farbe im System seine Strecke angezeigt“, so Körner. Ein Vorteil: Die Einteilung der Einsatzkräfte gelingt strukturierter und transparenter. Außerdem könne exakt nachvollzogen werden, wo geräumt oder gestreut worden ist.
Im Fahrzeug funktioniert der digitale Winterdienst über eine Konsole, die das Team per Touchscreen bedient. Die Fahrer sehen darüber die Routen und Straßenabschnitte, die besonders wichtig sind. Die gesammelten Daten wandern zu einer Plattform, die mithilfe einer Software sämtliche Informationen in lesbare Berichte und verständliche Übersichten umwandelt. Körner sieht dann beispielsweise, wie viel Streumaterial die Fahrzeuge verbraucht haben; aber auch die zurückgelegten Routen.
Dokumentationspflicht erfüllt
Hier kommt die Dokumentations- oder Nachweispflicht ins Spiel: laut dem Bauhofleiter ein wesentlicher Vorteil des digitalen Winterdienstes. „Wir sind als Kommune verpflichtet, rechtssicher nachzuweisen, dass und wo wir geräumt haben“, betont er. Das sei mit Notizen auf Papier heutzutage kaum mehr möglich.
Mit der automatischen Datenspeicherung ist die Dokumentationspflicht laut Hersteller der Winterdienst-Software erfüllt. Weitere Möglichkeiten sind ein elektronisches Protokoll oder ein schriftlicher Bericht. Für Kommunen bedeutet das: Erfüllen die zuständigen Behörden oder Dienstleister die Nachweispflicht, sind sie vor möglichen Schadensersatzansprüchen geschützt. Bei Autounfällen etwa, oder wenn jemand bei Eis oder Schnee ausrutscht und sich verletzt.
Welche Angaben eine Dokumentation des Winterdienstes enthalten muss, um rechtssicher zu sein:
- Datum und Uhrzeit der Räum- und Streumaßnahmen
- Art und Umfang
- Personaleinsatz oder Dienstleister
- Die eingesetzten Fahrzeuge
- Menge und Art der Streumittel
- Wettersituation und Straßenzustand vor und nach dem Einsatz
Die digitale Aufzeichnung in Weisendorf leistet das und Körner freut sich: „Auch wenn ich mich gerade nicht erinnern kann, wann wir zuletzt Schnee hatten – das System möchte ich nicht mehr missen.“