Betreutes Feiern?
Oktoberfest: Jetzt braucht sogar die Meerjungfrau einen Bikini
Das Oktoberfest ist traditionell ein Ort, an dem vieles nicht ganz nüchtern betrachtet wird. Neuerdings offenbar auch die Dekoration.
Kurz vor Beginn vom Oktoberfest 2026 sorgen Berichte über Vorgaben und Änderungswünsche der Stadt München gegenüber Schaustellern für Aufsehen. Fälle, die stark an die die Diskussion um Schlager wie "Layla" oder "Skandal im Sperrbezirk" erinnern.
Beim Fahrgeschäft „Happy Sailor“ musste nach Angaben der Betreiber eine Meerjungfrau einen Bikini bekommen. Eine Figur, die einen chinesischen Kapitän darstellen sollte, sei ebenfalls verändert worden, weil sie offenbar als zu stereotyp wahrgenommen worden war. Andere Schausteller berichten von ähnlichen Änderungswünschen.
Beim traditionsreichen Teufelsrad ging es noch gründlicher zur Sache. Drei rund 80 Jahre alte Frauenfiguren wurden nach Hinweisen der Münchner Gleichstellungsstelle umgestaltet. Ausschnitte wurden entschärft, Röcke beziehungsweise Unterbekleidung verlängert, eine sogenannte Hawaiianerin erhielt Oberteil und Schuhe. Die Gleichstellungsstelle sah in der bisherigen Darstellung unter anderem ein rassistisches Stereotyp.
Man könnte sagen: Früher prüfte der TÜV, ob das Fahrgeschäft sicher ist. Heute schaut offenbar zusätzlich jemand nach, ob die Pappmaché-Dame auch ordentlich angezogen ist.
Wiesn 2026: Wenn ein Bikini zur Zulassungsfrage wird
Ganz so nebensächlich sind solche Hinweise für Schausteller allerdings nicht.
Für das Oktoberfest 2026 bewarben sich 954 Betriebe, lediglich 478 wurden zugelassen. Die Stadt entscheidet dabei anhand eines umfangreichen Bewertungssystems. Einen Rechtsanspruch auf einen Wiesn-Platz gibt es ausdrücklich nicht.
Entsprechend aufmerksam dürfte jeder Schausteller werden, wenn ausgerechnet im Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ein Schreiben der Stadt mit Änderungswünschen eintrifft.
Die Betreiberin des Teufelsrads, Elisabeth Polaczy, sagte, sie habe zunächst Sorge gehabt, möglicherweise nicht mehr zugelassen zu werden, wenn sie die Figuren nicht verändere. Ob eine Ablehnung tatsächlich gedroht hätte, ließ München nach Medienberichten offen.
Die Stadt hat für ihre Veranstaltungen durchaus Regeln: Geschäfte mit rassistischen, fremdenfeindlichen, sexistischen oder extremistischen Darstellungen können von der Zulassung ausgeschlossen werden. Auf der Oidn Wiesn finden sich entsprechende Vorgaben ausdrücklich in den Anmeldebedingungen.
Über das Ziel muss man deshalb gar nicht lange streiten. Niemand braucht rassistische Hetze auf einem Volksfest.
Die interessantere Frage lautet: Wann ist eine Darstellung tatsächlich diskriminierend – und wann beginnt eine Verwaltung, Geschmack zu verwalten?
Eine Meerjungfrau im Bikini dürfte jedenfalls eine ziemlich deutsche Lösung sein. Meerjungfrauen sind bekanntlich ohnehin dafür berüchtigt, sich seit Jahrhunderten hartnäckig sämtlichen kommunalen Bekleidungsvorschriften zu entziehen.
Selbst München zweifelt an der Aktion
Bemerkenswert ist, dass inzwischen ausgerechnet die Münchner Stadtspitze selbst Zweifel anmeldet.
Oktoberfest-Chef und Wirtschaftsreferent Christian Scharpf erklärte, bei Traditionsgeschäften müsse mit Augenmaß vorgegangen werden. Nach der Wiesn wolle er deshalb das Gespräch mit der Gleichstellungsstelle suchen. Die entscheidende Aufgabe sei schließlich, dass Frauen auf dem Oktoberfest tatsächlich sicher seien – unabhängig davon, wie freizügig sie sich kleiden.
Nicht nur im Netz sorgt die Entscheidung daher für viele Diskussionen.
Damit spricht Scharpf einen Punkt an, der weit über München hinausreicht.
Gleichstellungspolitik kann sich mit realen Problemen beschäftigen: Gewalt, Übergriffe, Sicherheit, berufliche Chancen oder tatsächliche Diskriminierung.
Oder eben mit der Frage, ob eine 80 Jahre alte Pappmachéfigur Schuhe trägt.
Beides kann man machen. Nur sollte man sich über unterschiedliche Prioritäten anschließend nicht wundern.
„Layla“: Als Kommunen den Ballermann entdeckten
Neu ist diese Entwicklung nicht.
Einer der bekanntesten Fälle war 2022 der Ballermann-Hit „Layla“. Auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg sollte das Lied - damals Platz 1 in Deutschland und eines der erfolgreichsten deutschsprachigen Ballermann-Hits der Geschichte - nicht gespielt werden, weil die Stadt es als sexistisch einstufte.
Juristisch ist allerdings Präzision angebracht: Ein klassisches hoheitliches Verbot durch Verwaltungsakt gab es nicht. Das Verwaltungsgericht Würzburg stellte ausdrücklich fest, dass die Stadt keine verbindliche Verfügung gegen den Künstler erlassen hatte. Die Stadt hatte dem Festzeltbetreiber mitgeteilt, das Lied sei unerwünscht; anschließend wurde es dort nicht gespielt.
Das Ergebnis für den Besucher war trotzdem ausgesprochen einfach: „Layla“ blieb aus.
Auch bei der Düsseldorfer Rheinkirmes sollte der Titel nicht gespielt werden. Dort hatte die Gleichstellungsbeauftragte Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen; die Schützen entschieden anschließend, auf das Lied zu verzichten. Die Stadt betonte später, ein förmliches Verbot sei weder geplant noch gewollt gewesen.
Die Debatte war damit eröffnet: Braucht ein Bürger tatsächlich eine Behörde, die ihm bei der Auswahl seiner schlechten Partymusik hilft?
Erlangen erstellt gleich eine ganze Liedliste
Wer geglaubt hatte, mit „Layla“ sei der Höhepunkt erreicht, unterschätzte die deutsche Verwaltungskraft.
Zur Erlanger Bergkirchweih 2026 verschickte die städtische Gleichstellungsstelle eine Liste mit zwölf Liedern, auf die Festwirte möglichst verzichten sollten. Dazu gehörten unter anderem:
„Layla“, „Joana“, „10 nackte Friseusen“, „Geh mal Bier hol’n“, das „Donaulied“ – und sogar der Klassiker „Skandal im Sperrbezirk“ der Spider Murphy Gang.
Auch hier ist die sprachliche Feinmechanik wichtig: Erlangen sprach ausdrücklich nicht von einem Verbot. Die Liste solle vielmehr „sensibilisieren“.
Deutschland wäre schließlich nicht Deutschland, wenn man zwischen „Das dürfen Sie nicht spielen“ und „Wir würden Sie gerne dafür sensibilisieren, es nicht zu spielen“ nicht noch einen kompletten Verwaltungsvorgang unterbringen könnte.
Besonders kurios ist die Aufnahme von „Skandal im Sperrbezirk“.
Denn das 1981 veröffentlichte Lied beschreibt gerade satirisch den Umgang Münchens mit Prostitution und obrigkeitlichen Regeln.
Man könnte sagen: Ein Lied über staatliche Regulierungswut gerät auf eine kommunale Liste unerwünschter Lieder.
Satire hätte Schwierigkeiten, das besser zu erfinden.
München verteidigt „Skandal im Sperrbezirk“
Ausgerechnet München wollte diesen Spaß deshalb nicht mitmachen.
Nachdem die Erlanger Liste bekannt geworden war, erklärte Wiesnchef Christian Scharpf, „Skandal im Sperrbezirk“ werde auf dem Oktoberfest selbstverständlich nicht verboten. Der Titel sei ein Stück Münchner Musikgeschichte und setze sich gerade satirisch mit dem damaligen Umgang der Stadt mit Prostitution auseinander.
Damit entsteht eine wunderbare deutsche Lage.
In Erlangen gilt ein Münchner Kultlied als so problematisch, dass eine Gleichstellungsstelle Festwirte dafür sensibilisiert, es möglichst nicht zu spielen.
In München selbst erklärt der Wiesnchef: Finger weg, das gehört zu unserer Stadt.
Föderalismus kann großartig sein.
Vom Donaulied bis zur Meerjungfrau
Auch das sogenannte Donaulied war schon Jahre zuvor Gegenstand solcher Debatten. Würzburg hatte mit Volksfestbetreibern vereinbart, auf den Titel zu verzichten, weil ihm vorgeworfen wurde, sexualisierte Gewalt zu verharmlosen.
Natürlich sind nicht alle Fälle miteinander vergleichbar. Ein Lied mit drastischem Inhalt ist etwas anderes als eine Pappfigur mit tiefem Ausschnitt.
Gerade deshalb zeigt die Entwicklung aber, wie weit das Feld inzwischen geworden ist.
Mal geht es um Liedtexte.
Mal um historische Figuren.
Mal um Stereotype.
Mal um nackte Füße.
Mal um eine Meerjungfrau ohne Bikini.
Und immer häufiger sitzt irgendwo eine Stelle der öffentlichen Verwaltung mit am Tisch und erklärt Veranstaltern, was als zeitgemäß gelten soll.
Das kann gut gemeint sein. Gerade deshalb lohnt die Frage nach den Grenzen.
Kommunen müssen nicht Geschmacksbehörden werden
Für Städte und Gemeinden ist das Thema keineswegs banal.
Kommunale Verwaltungen organisieren Volksfeste, vergeben Plätze, vermieten Hallen und Flächen, genehmigen Veranstaltungen und setzen selbstverständlich Regeln für Sicherheit und ein friedliches Zusammenleben.
Das ist ihre Aufgabe.
Aber gerade dort, wo öffentliche Stellen über knappe Zulassungen entscheiden, entsteht eine besondere Verantwortung. Eine „Empfehlung“ der Behörde besitzt gegenüber einem Schausteller, dessen wirtschaftliche Existenz möglicherweise von einem begehrten Stellplatz abhängt, ein anderes Gewicht als der freundliche Hinweis des Nachbarn.
Deshalb sollten Kommunen genau unterscheiden zwischen dem, was tatsächlich verboten werden muss, und dem, was jemand lediglich für geschmacklos hält.
Nicht jedes dumme Lied braucht eine Gleichstellungskonferenz.
Und nicht jede Pappfigur braucht einen kommunal genehmigten Kleiderschrank.
Oktoberfest zwischen Tradition und Erziehungsauftrag
Das Münchner Oktoberfest beginnt 2026 am 19. September und läuft bis zum 4. Oktober. Millionen Besucher werden dort Bier trinken, Fahrgeschäfte benutzen und vermutlich Dinge sagen, singen und tun, die sie am nächsten Morgen lieber nicht in einem Verwaltungsvorgang wiederfinden möchten.
Volksfeste leben gerade davon, dass sie keine Fortbildungsveranstaltung der Stadtverwaltung sind.
Natürlich gelten Gesetze. Natürlich muss die Stadt für Sicherheit sorgen. Und natürlich darf ein Veranstalter Regeln aufstellen.
Aber eine freiheitliche Gesellschaft hält auch Geschmacklosigkeiten, schlechte Musik (wenn man sie denn dafür hält), missratene Witze und gelegentlich einen tiefen Ausschnitt aus.
Vielleicht ist genau das sogar ein ganz brauchbarer Maßstab für Toleranz.
Die Meerjungfrau beim „Happy Sailor“ trägt nun jedenfalls Bikini.
Damit dürfte zumindest diese Gefahr für die öffentliche Ordnung gebannt sein.
Ob sich Münchens Besucher angesichts der neuen Kleiderordnung ebenfalls züchtiger verhalten, wird sich ab dem 19. September zeigen.

