AfD vor Wahlsieg: Darf der Staat das Ergebnis danach ausbremsen? Was der Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz auch für Kommunen bedeuten würde
AfD vor Wahlsieg: Darf der Staat das Ergebnis danach ausbremsen? Was der Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz auch für Kommunen bedeuten würde

Recht Aktuell

Wahlrecht - Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz?

Knapp zwei Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wächst die Nervosität: Was passiert, wenn die AfD die Regierung übernimmt? Diskutiert werden Sperren beim Austausch von Verfassungsschutzdaten, mögliche finanzielle Konsequenzen und sogar der Bundeszwang. Staatsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz hält vieles davon für verfassungswidrig – und warnt vor einem gefährlichen Spiel mit dem Wählerwillen. Eine Debatte, die auch auf kommunaler Ebene an Fahrt gewinnt.

Am 6. September könnte Sachsen-Anhalt politische Geschichte schreiben. Die AfD liegt in aktuellen Umfragen bei mehr als 40 Prozent und ist mindestens doppelt so stark wie die CDU. Damit ist erstmals eine von der AfD geführte Landesregierung zumindest rechnerisch zu einer realistischen Möglichkeit geworden.

Und plötzlich wird aus einem Wahlkampf eine Staatsrechtsdebatte, die auch auf kommunaler Ebene Bedeutung hat. 

Denn auf Bundes- und Länderebene wird längst darüber diskutiert, was geschehen soll, falls die AfD tatsächlich Regierungsverantwortung übernimmt. Thüringens Innenminister Georg Maier brachte sogenannte „Chinese Walls“ im Verfassungsschutzverbund ins Gespräch: Bestimmte sensible Informationen könnten dem Innenminister in Sachsen-Anhalt vorenthalten werden. Der baden-württembergische Finanzminister Danyal Bayaz wiederum brachte mögliche finanzielle Konsequenzen ins Spiel, falls eine solche Regierung rechtsstaatliche Grenzen verletzen sollte. Gerade eine Veränderung des Länderfinanzausgleichs hätte aber auch massive Auswirkungen auf die Finanzen der Kommunen. 

Für den Staatsrechtler und ehemaligen Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz gehen solche Überlegungen teilweise weit über das verfassungsrechtlich Zulässige hinaus.

Scholz: Wahlergebnisse dürfen nicht neutralisiert werden

Scholz findet ungewöhnlich deutliche Worte. Versuche die Exekutive, ein demokratisches Wahlergebnis politisch oder administrativ auszuhebeln, drohe ein „Umschlag in ein autoritäres Staatssystem“.

Der entscheidende Satz lautet für Scholz: „Das Volk entscheidet.“

Ein Land verliere seine verfassungsrechtliche Stellung schließlich nicht dadurch, dass dort eine Regierung gewählt werde, die anderen Regierungen politisch nicht gefällt. Die Bundesländer seien innerhalb des föderalen Systems grundsätzlich gleichberechtigt. Auch die sogenannte Bundestreue verpflichte Bund und Länder zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Zusammenarbeit.

Gerade für Kommunalpolitiker ist das extrem wichtig. Denn der Föderalismus lebt davon, dass demokratisch legitimierte Ebenen ihre Zuständigkeiten tatsächlich wahrnehmen dürfen – selbst dann, wenn Berlin, München oder Stuttgart die dort getroffenen Entscheidungen für grundfalsch halten.

Verfassungsschutz: Darf man Informationen sperren?

Besonders kritisch sieht Scholz Überlegungen, einer Landesregierung bestimmte Erkenntnisse aus dem gemeinsamen Verfassungsschutzverbund vorzuenthalten.

Thüringens Innenminister Maier hält solche Trennwände bei Informationen über Rechtsextremismus oder Spionageabwehr grundsätzlich für denkbar. Ein vollständiger Ausschluss eines Bundeslandes sei dagegen nicht möglich.

Scholz widerspricht der Idee einer politisch begründeten Informationssperre grundsätzlich. Ein gewählter Innenminister könne nicht allein wegen seiner Parteizugehörigkeit aus der föderalen Zusammenarbeit ausgeschlossen werden.

Gleichzeitig betont der Staatsrechtler die andere Seite: Selbstverständlich wäre auch ein AfD-Innenminister an Geheimhaltungspflichten, Sicherheitsinteressen und die Bundestreue gebunden. Missbrauchte eine Landesregierung Informationen oder verletzte sie geltendes Recht, könne der Staat reagieren.

Der Unterschied ist entscheidend: Sanktionen wegen konkreter Rechtsverstöße sind etwas völlig anderes als Vorsorgemaßnahmen aufgrund eines unerwünschten Wahlergebnisses.

Länderfinanzausgleich als politischer Geldhahn?

Ähnlich deutlich fällt Scholz' Bewertung beim bundesstaatlichen Finanzausgleich aus.

Baden-Württembergs Finanzminister Bayaz hatte Überlegungen zu finanziellen Konsequenzen ins Spiel gebracht. Später stellte er klar, dass allein eine Regierungsübernahme der AfD dafür nicht ausreiche.

Nach Ansicht von Verfassungsrechtler und CDU-Politiker Scholz darf der Finanzkraftausgleich jedenfalls nicht zum politischen Druckmittel werden. Er beruht auf verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Regeln zur Angleichung der unterschiedlichen Finanzkraft der Länder. Das Bundesfinanzministerium beschreibt ihn ausdrücklich als Bestandteil des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems.

Oder einfacher gesagt: Der Finanzausgleich ist kein Taschengeld, das Wohlverhalten belohnt.

Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz?

Noch martialischer klingt ein Begriff, der inzwischen ebenfalls durch die Debatte geistert: Bundeszwang.

Artikel 37 Grundgesetz ermöglicht es der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates, gegen ein Bundesland vorzugehen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieses Land seine Pflichten aus dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz nicht erfüllt.

In der Geschichte der Bundesrepublik wurde dieses Instrument noch nie angewandt.

Für Scholz ist deshalb klar: Eine wie auch immer geartete Landesregierung wäre selbstverständlich kein Grund für den Bundeszwang. Es müssten konkrete und schwerwiegende Verstöße gegen Bundespflichten vorausgehen. Die bloße Erwartung, eine künftige Landesregierung könne möglicherweise problematische Entscheidungen treffen, reicht nicht.

Niedersachsen zeigt, warum die Debatte auch Kommunen betrifft

Die Diskussion erinnert auffällig an den Streit um die Kommunalwahl in Niedersachsen.

Dort wurden mehrere AfD-Bewerber für Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratsämter von Wahlausschüssen nicht zugelassen. Grundlage waren Zweifel des weisungsgebundene Verfassungsschutzes an ihrer Verfassungstreue. Das Innenministerium, das den Verfassungsschutz kontrolliert, hatte das per Gesetz so eingeleitet. 

KOMMUNAL hatte bereits ausführlich über das Problem berichtet: Ein Verfassungsschutz, der dem Innenministerium untersteht, liefert Erkenntnisse an Behörden – und am Ende sollen teilweise ehrenamtlich besetzte kommunale Wahlausschüsse über hochkomplexe Fragen der Verfassungstreue entscheiden.

Rupert Scholz hatte schon damals erklärt, er halte diese Konstruktion für verfassungswidrig. Auch Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler äußerte erhebliche Zweifel.

Die Eilanträge der AfD-Politiker gegen ihre Nichtzulassung scheiterten inzwischen vor den Verwaltungsgerichten. Allerdings entschieden die Gerichte dabei nicht abschließend über die materielle Rechtmäßigkeit der Ausschlüsse. Sie verwiesen darauf, dass Entscheidungen innerhalb eines laufenden Wahlverfahrens grundsätzlich erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren kontrolliert werden.

Erst der Wähler – dann der Rechtsstaat

Sachsen-Anhalt hebt diese Diskussion nun auf die nächsthöhere Ebene.

Selbstverständlich darf und muss sich ein Rechtsstaat gegen Verfassungsbrüche wehren. Ein Minister steht nicht über dem Gesetz, nur weil er gewählt wurde. Eine Landesregierung ebenso wenig.

Aber auch die Gegenrichtung gilt: Politische Abneigung ersetzt keinen Rechtsverstoß.

Das ist die eigentliche Warnung, auf die Rupert Scholz weiter verweist. Wer heute darüber nachdenkt, wie man einer möglicherweise gewählten Regierung bereits vorsorglich Kompetenzen, Informationen oder finanzielle Möglichkeiten beschneiden kann, berührt einen empfindlichen Nerv unseres föderalen Systems.

Demokratie besteht schließlich nicht darin, dass der Bürger wählen darf, solange anschließend das gewünschte Ergebnis herauskommt.