Immer mehr Vorgaben von Bund und Ländern schränken den Handlungsspielraum von Bürgermeistern und Gemeinderäten ein. Der Leitartikel fordert mehr kommunale Selbstverwaltung und weniger Bürokratie
Immer mehr Vorgaben von Bund und Ländern schränken den Handlungsspielraum von Bürgermeistern und Gemeinderäten ein. Im Leitartikel fordert Christian Erhardt-Maciejewski mehr kommunale Selbstverwaltung und weniger Bürokratie.
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Leitartikel

Rathaus im Paragrafennebel: Wie Bürokratie Gemeinderäte entmachtet

Gemeinderäte sollen ihre Gemeinde gestalten. Doch immer häufiger vollziehen sie nur noch Vorgaben von Bund und Ländern. "Die kommunale Selbstverwaltung braucht deshalb drei Dinge zurück: Zeit, Wissen und Freiheit", fordert KOMMUNAL-Chefredakteur Christian Erhardt-Maciejewski.

Am Freitag bekommt der Bundestagsabgeordnete die entscheidenden Änderungen eines Gesetzes, wenige Tage später soll beraten und kurz darauf beschlossen werden. Genau darüber stritt Deutschland 2023 beim Gebäudeenergiegesetz.

Der Streit landete vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Juli 2026 entschied Karlsruhe in der Hauptsache: Die Organklage gegen das damalige Verfahren blieb zwar ohne Erfolg. Gleichzeitig stellte das Gericht aber einen entscheidenden Grundsatz klar: Abgeordnete haben nicht nur das Recht abzustimmen. Sie haben auch das Recht zu beraten, müssen die notwendigen Informationen erhalten und Gelegenheit haben, sich über den Beratungsgegenstand eine Meinung zu bilden.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wer über ein Gesetz abstimmen soll, sollte eine faire Chance haben, es vorher zu verstehen. In Deutschland ist inzwischen allerdings schon die Selbstverständlichkeit gelegentlich ein Fall für Karlsruhe.

Für Bürgermeister und Gemeinderäte ist diese Berliner Episode Alltag – nur ohne Abgeordnetenbüro, wissenschaftlichen Dienst und Mitarbeiterstab.

Im Gemeinderat wartet nach Feierabend der Paragrafendschungel

Irgendwo in Deutschland öffnet ein ehrenamtlicher Gemeinderat nach Feierabend seine Sitzungsunterlagen. Darin warten kommunale Wärmeplanung, Grundsteuer, Vergaberecht, Haushaltssicherung, Brandschutz, Förderbedingungen und ein paar hundert Seiten Anlagen.

Der Mann ist vielleicht Bäcker, Ingenieur, Handwerker oder Krankenpfleger. Am nächsten Abend soll er entscheiden wie ein Verwaltungsjurist. Natürlich rechtssicher. Natürlich unter Beachtung sämtlicher Förderbedingungen. Und wehe, irgendwo fehlt ein Häkchen.

Das Problem ist nicht, dass unsere Gemeinderäte zu wenig können. Der Staat mutet ihnen zu viel zu – und traut ihnen gleichzeitig zu wenig zu.

Bund und Länder definieren Standards, Nachweise, Fristen, Verfahren und Förderbedingungen. Vor Ort bleibt dann häufig nur noch die Wahl zwischen rechtssicher, bezahlbar und förderfähig. Mit etwas Glück darf der Gemeinderat zwei davon miteinander verbinden.

Kommunale Selbstverwaltung war einmal das Versprechen, dass die Menschen vor Ort am besten wissen, was ihr Ort braucht. Heute besteht sie zuweilen darin, aus 84 Seiten Förderrichtlinie herauszufinden, welche Idee das zuständige Ministerium gerade für förderfähig hält.

Aus dem Gemeinderat wird ein Vollzugsrat

So wird aus dem Gemeinderat schleichend ein Vollzugsrat.

Der Bürger erwartet vom Bürgermeister eine Entscheidung. Doch der Bürgermeister kann ihm immer häufiger nur erklären, welche Ebene diese Entscheidung längst getroffen hat.

Berlin beschließt den Anspruch, das Land liefert den Erlass, das Rathaus verwaltet den Mangel – und beim Bürgermeister klingelt das Telefon.

Die Macht sitzt weit weg, aber die Verantwortung hat in der Heimatgemeinde Bürgersprechstunde.

Das ist politisch ausgesprochen bequem. Wer Regeln beschließt, muss den Bürger selten erklären, warum die Kita teurer wird, die Straße nicht saniert werden kann oder das Schwimmbad früher schließt. Das übernimmt freundlicherweise der Bürgermeister vor Ort.

Er bekommt den Ärger. Andere hatten die Idee.

Kommunale Selbstverwaltung wird zur juristischen Gefahrenabwehr

Das führt zu einer stillen Entpolitisierung der Kommunalpolitik.

In Sitzungen wird nicht mehr zuerst gefragt: Was wollen wir für unseren Ort? Was ist sinnvoll? Was können wir besser machen?

Gefragt wird stattdessen: Was ist zulässig? Was beanstandet die Kommunalaufsicht? Was verlangt der Förderbescheid? Was schreibt das Land vor? Was müssen wir dokumentieren?

Aus politischer Abwägung wird juristische Gefahrenabwehr.

Und am Ende gewinnt nicht zwingend die beste Lösung, sondern diejenige, gegen die vermutlich niemand erfolgreich klagen kann.

Das mag rechtssicher sein. Kommunale Demokratie ist es nur noch bedingt.

Denn Demokratie lebt nicht davon, dass gewählte Vertreter zwischen verschiedenen Paragrafen wählen dürfen. Sie lebt davon, dass sie zwischen politischen Möglichkeiten wählen können.

Kommunen am Limit – und zwar nicht nur finanziell

Die Lage verschärft sich, weil die kommunalen Handlungsspielräume gleichzeitig finanziell immer kleiner werden. Die Kommunen dürfen nach dem Rekorddefizit von fast 30 Milliarden Euro im vergangenen Jahr in diesem Jahr möglicherweise mit einem Minus von gigantischen 40 Milliarden Euro rechnen. IN EINEM JAHR! Der Grund: wachsende Aufgabenlast, eine hohe Regelungsdichte und mangelnde Praxistauglichkeit gesetzlicher Vorgaben.

Das passt zusammen.

Wer nach einem Arbeitstag noch vier Stunden im Gemeinderat sitzt, will sein Schwimmbad retten, die Schule sanieren, Bauland schaffen, die Feuerwehr ausstatten und Straßen reparieren.

Wenn Pflichtaufgaben, Standards und Sozialausgaben jedoch den Haushalt auffressen und gleichzeitig immer mehr Vorgaben aus Berlin und den Landeshauptstädten auf den Schreibtischen landen, besteht kommunale Gestaltungsfreiheit irgendwann nur noch darin, auszuwählen, welches Loch zuerst nicht gestopft wird.

Das ist kein Zustand, den man mit einer weiteren Broschüre über „Stärkung des kommunalen Ehrenamtes“ behebt.

Dagegen hilft auch keine zusätzliche Fortbildungsmappe. Schlechte oder unnötig komplizierte Gesetze werden nicht besser, indem man das Ehrenamt zu noch mehr Seminaren schickt.

Gemeinderäte brauchen drei Dinge zurück: Zeit, Wissen und Freiheit

Kommunalpolitik braucht drei Dinge zurück: Zeit, Wissen und Freiheit.

Zeit bedeutet verbindliche und vernünftige Beratungsfristen. Wesentliche Vorlagen dürfen nicht wenige Tage vor einer Sitzung aufschlagen und dann mit dem Hinweis versehen werden, eine Entscheidung sei leider dringend erforderlich.

Ändert sich Entscheidendes, muss die Beratungsfrist neu beginnen.

Erst informieren. Dann beraten. Dann entscheiden.

Eigentlich kein revolutionäres Konzept. Aber offenbar inzwischen revolutionär genug, um es aufschreiben zu müssen.

Mehr Wissen statt hundert Seiten Verwaltungssprache

Wissen bedeutet unabhängige Unterstützung.

Gerade kleine Gemeinden brauchen regionale, von der Verwaltung unabhängige Ratsdienste. Nicht jeder ehrenamtliche Gemeinderat kann neben Beruf und Familie Vergaberecht, Kommunalrecht, Haushaltsrecht, Baurecht und Förderrecht studieren.

Jede größere Vorlage sollte deshalb auf zwei verständlichen Seiten fünf Fragen beantworten:

Was ist zwingendes Recht? Wo besteht politischer Spielraum? Welche Alternativen sind zulässig? Was kosten sie? Und vor allem: Wer hat welche Vorgabe gemacht?

Eine einfache Ampel würde reichen:

Rot für gebunden. Gelb für begrenzt. Grün für politisch frei.

Mancher Gemeinderat dürfte dabei eine interessante Entdeckung machen: Seine Tagesordnung leuchtet erstaunlich oft rot.

Weniger Vorschriften, mehr kommunale Freiheit

Freiheit bedeutet schließlich, dass Bund und Länder Ziele setzen können – aber nicht jeden einzelnen Handgriff im Rathaus vorschreiben sollten.

Kleine Gemeinden brauchen vereinfachte Verfahren, Bagatellgrenzen, Experimentierklauseln und mehr Vertrauen.

Eine Kommune sollte das Projekt verwirklichen können, das sie tatsächlich braucht – und nicht jenes, für das irgendein Ministerium zufällig einen Fördertopf samt 43-seitigem Antrag erfunden hat.

Das Fördersystem ist ohnehin eine der hübschesten Erfindungen des deutschen Verwaltungsstaates: Erst nimmt man den Kommunen finanziellen Spielraum, anschließend dürfen sie Anträge stellen, um einen Teil des Geldes zurückzubekommen. Natürlich nur bei korrekter Schriftgröße, fristgerechter Einreichung und unter Beachtung der Förderrichtlinie nebst Anlagen.Vor allem aber nur für Dinge, die der jeweiligen Landesregierung ideologisch gerade in den politischen Kram passen - Entschuldigung: was die jeweilige Landesregierung weit entfernt gerade so für sinnvoll hält (um die eigenen Wahlziele zu erreichen). 

Ein bisschen wie Taschengeld – nur mit Verwendungsnachweis.

Vor allem aber muss wieder ein einfacher Grundsatz gelten: Wer bestellt, bezahlt.

Ist eigentlich im Konnexitätsprinzip eindeutig geregelt, aber in der Praxis nie angekommen: neue Aufgaben von Bund und Ländern müssen vollständig finanziert werden. Was nur funktioniert, wenn Gesetzgebung wieder stärker vom praktischen Vollzug her gedacht wird.

Jedes neue Gesetz braucht einen Rathaus-Test

Warum führen wir deshalb nicht einen einfachen Praxistest ein?

Bund und Länder sollten jedes größere Gesetz, das Kommunen betrifft, vor seiner Verabschiedung einem ehrenamtlichen Gemeinderat einer kleinen Gemeinde vorlegen.

Keine Lobbyorganisation. Keine Expertenkommission mit 300 Seiten Abschlussbericht. Einfach Menschen, die den Kram später umsetzen müssen.

Sie müssten vier Fragen beantworten:

Können wir erkennen, was wir tun sollen?

Können wir die Regel unseren Bürgern verständlich erklären?

Können wir sie mit dem vorhandenen Personal tatsächlich umsetzen?

Bleibt uns anschließend noch eine echte politische Entscheidung?

Steht dort mehrmals Nein, gehört der Entwurf nicht ins Gesetzblatt.

Er gehört zurück auf den Schreibtisch.

Das Rathaus darf keine Ausgabestelle fremder Politik werden

Der Rechtsstaat braucht Regeln. Selbstverständlich.

Aber er braucht kein Dickicht aus Vorschriften, Förderrichtlinien, Nachweispflichten und Standards, in dem demokratische Verantwortung verschwindet.

Bürgernähe entsteht dort, wo gewählte Vertreter tatsächlich wählen können.

Kommunale Selbstverwaltung darf deshalb nicht zu einem schönen Begriff in Sonntagsreden verkommen. Sie ist eines der wichtigsten freiheitlichen Prinzipien unseres Staates: Entscheidungen sollen möglichst dort getroffen werden, wo ihre Folgen spürbar werden.

Wer Bürgermeister und Gemeinderäte für alles verantwortlich macht, muss ihnen deshalb auch wieder etwas zu entscheiden geben.

Sonst bleibt vom Rathaus irgendwann nur noch die örtliche Ausgabestelle fremder Politik.

Die Bürger merken das längst.

Und irgendwann merkt es auch das Ehrenamt.

Indem es nicht mehr antritt.