Immer mehr Ausländer
Grundsicherung im Alter auf Rekordhoch: 773.735 Empfänger – wer die Milliarden zahlt
Die nächste Rekordmarke ist erreicht: 773.735 Menschen in Deutschland bezogen im Juni 2026 Grundsicherung im Alter. Das geht aus den aktuell abrufbaren Daten des Statistischen Bundesamtes hervor.
Damit ist sogar die Zahl schon wieder überholt, mit der heute früh die BILD am Sonntag eine neue Debatte über die Grundsicherung im Alter ausgelöst hat. Das Blatt berichtet unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung, dass Ende März 2026 771.275 Menschen im Rentenalter Grundsicherung erhielten.
Ende 2020 waren es noch 564.110.
Innerhalb von fünfeinhalb Jahren kamen damit mehr als 209.000 Empfänger hinzu. Das entspricht einem Anstieg von gut 37 Prozent.
Grundsicherung im Alter erhalten Menschen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Anders als die gesetzliche Rente ist die Grundsicherung keine Versicherungsleistung, sondern eine steuerfinanzierte Sozialleistung nach dem SGB XII.
Und die wird immer häufiger benötigt.
Mehr als jeder dritte Empfänger ist Ausländer
Besonders auffällig ist die Entwicklung bei den ausländischen Leistungsbeziehern.
Nach den von BILD veröffentlichten Zahlen der Bundesregierung erhielten Ende März 2026 279.275 Ausländer Grundsicherung im Alter. Ende 2020 waren es erst 152.320.
Das bedeutet einen Zuwachs von 83,3 Prozent innerhalb von gut fünf Jahren.
Bei deutschen Staatsangehörigen stieg die Zahl im gleichen Zeitraum erheblich langsamer: von 411.790 auf rund 492.000 beziehungsweise um 19,5 Prozent.
Damit waren im März 2026 rechnerisch rund 36,2 Prozent aller Empfänger der Grundsicherung im Alter Ausländer. Ende 2020 lag der Anteil noch bei rund 27 Prozent.
Anders ausgedrückt: Inzwischen besitzt mehr als jeder dritte Empfänger der steuerfinanzierten Alters-Grundsicherung keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Zahl ukrainischer Empfänger mehr als verfünffacht
Besonders stark fällt der Anstieg bei ukrainischen Staatsangehörigen aus.
Nach Angaben der Bundesregierung stieg ihre Zahl von 19.535 Ende 2020 auf 106.905 im März 2026. Damit hat sie sich innerhalb weniger Jahre mehr als verfünffacht.
Bei Staatsangehörigen aus den acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern stieg die Zahl im selben Zeitraum von 23.915 auf 36.555. Das entspricht einem Zuwachs von 52,8 Prozent.
Auch hier gilt allerdings: Ein ausländischer Grundsicherungsempfänger ist statistisch nicht automatisch ein Asylbewerber oder Flüchtling. Für verschiedene Aufenthaltstitel gelten unterschiedliche sozialrechtliche Regelungen. Heißt konkret: Die enorme Zahl der Migranten, die auf anderen Wegen Steuergelder kassieren, ist hier noch gar nicht erfasst. Wer ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, bezieht nicht gleichzeitig reguläre Grundsicherung nach dem SGB XII.
Die Zahlen zeigen dennoch eine deutliche Veränderung in der Zusammensetzung der Empfänger.
Kosten der Grundsicherung steigen auf 6,2 Milliarden Euro
Noch deutlicher wird die Entwicklung beim Blick auf die Ausgaben.
Nach der Antwort der Bundesregierung lagen die Nettoausgaben allein für die Grundsicherung im Alter im Jahr 2020 bei rund 3,3 Milliarden Euro.
2025 waren es bereits 6,2 Milliarden Euro.
Innerhalb von nur fünf Jahren entspricht das einem Anstieg um knapp 88 Prozent.
Die Kosten sind damit wesentlich schneller gewachsen als die Zahl der Empfänger.
Ein Grund dafür ist, dass auch der individuelle Bedarf gestiegen ist. Nach Angaben der Bundesregierung erhöhte sich der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf eines außerhalb von Einrichtungen lebenden Empfängers von 835 Euro im Jahr 2020 auf 1.027 Euro im Jahr 2025.
Noch größer wird die Summe, wenn neben der Grundsicherung im Alter auch die Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung einbezogen wird.
Für beide Leistungsbereiche zusammen entstanden 2025 nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums Nettoausgaben von 11,81 Milliarden Euro.
2020 waren es noch rund 7,56 Milliarden Euro.
Wer zahlt die Grundsicherung im Alter?
Für Städte, Gemeinden und Landkreise ist nun eine Frage entscheidend:
Wer bezahlt diese Milliarden eigentlich?
Die Antwort dürfte manchen überraschen.
Nicht die Kommunen. Zumindest formal auf dem Papier und beim Thema Direkte Zahlungen.
Der Bund erstattet den Ländern 100 Prozent der Nettoausgaben für die Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Das steht ausdrücklich in § 46a SGB XII.
Dort heißt es: „Der Bund erstattet den Ländern jeweils einen Anteil von 100 Prozent“ der entstandenen Nettoausgaben für die entsprechenden Geldleistungen.
Die 6,2 Milliarden Euro, die 2025 allein für die Alters-Grundsicherung anfielen, reißen deshalb nicht unmittelbar ein entsprechendes Loch in die kommunalen Haushalte.
Auch das Bundesfinanzministerium beziffert die vollständige Erstattung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für 2025 auf rund 11,8 Milliarden Euro.
Bei der eigentlichen Geldleistung hat der Bund die Kommunen damit weitgehend aus der Finanzierung genommen.
Trotzdem landet der Grundsicherungs-Rekord im Rathaus
Damit ist die kommunale Seite der Geschichte allerdings noch lange nicht erledigt.
Denn der Bund überweist zwar das Geld – die Anträge bearbeiten sich deshalb noch nicht von selbst.
Die Grundsicherung im Alter wird vor Ort durch die zuständigen Sozialhilfeträger vollzogen. Je nach landesrechtlicher Organisation sind insbesondere Landkreise, kreisfreie Städte und andere örtliche Sozialhilfeträger beteiligt.
Dort müssen Mitarbeiter Anträge prüfen, Einkommen und Vermögen feststellen, Unterkunftskosten berücksichtigen, Bescheide erstellen, Veränderungen bearbeiten, Rückfragen beantworten und gegebenenfalls Widersprüche behandeln.
Und hier steckt der entscheidende Unterschied:
Der Bund erstattet nach § 46a SGB XII ausdrücklich die Nettoausgaben für Geldleistungen.
Das ist nicht gleichbedeutend mit einer pauschalen Übernahme sämtlicher Personal-, Sach- und Verwaltungskosten, die bei den örtlichen Trägern entstehen. Wie solche Verwaltungskosten zwischen Land und Kommunen ausgeglichen werden, richtet sich auch nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen.
Dass diese Unterscheidung keineswegs akademisch ist, zeigen frühere kommunale Rechtsstreitigkeiten. Das Verfassungsgericht Brandenburg beschäftigte sich bereits mit der Frage, wie Zweckausgaben und Verwaltungskosten bei der Grundsicherung voneinander abzugrenzen und kommunale Mehrbelastungen auszugleichen sind.
Mehr als 200.000 zusätzliche Fälle seit 2020
Und genau deshalb ist der neue Rekord für die kommunale Ebene relevant.
2020 gab es rund 564.000 Empfänger von Grundsicherung im Alter.
Im Juni 2026 sind es 773.735.
Das sind mehr als 200.000 zusätzliche Leistungsfälle, die innerhalb weniger Jahre in dem System hinzugekommen sind.
Natürlich lässt sich daraus nicht ableiten, dass für jeden zusätzlichen Empfänger dauerhaft eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Arbeitsstunden im Rathaus anfällt. Die Fälle unterscheiden sich erheblich.
Aber eines ist klar: Eine steigende Zahl von Leistungsbeziehern bedeutet auch mehr Verwaltungsverfahren.
Aus kommunaler Sicht wäre deshalb inzwischen eine ganz andere Statistik interessant: Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Landkreise und Städte mit der Bearbeitung der Grundsicherung – und wie stark sind Personal- und Verwaltungskosten seit 2020 gestiegen?
Eine bundesweit einheitliche und aktuelle Statistik, die genau diese Verwaltungskosten der Grundsicherung im Alter ausweist, liegt öffentlich nicht ohne Weiteres vor.
Droht der nächste Anstieg bereits?
Hinzu kommt ein Blick auf die Altersstruktur der heutigen Bürgergeld-Empfänger.
Nach einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit für BILD bezogen im Juni 2026 406.209 Menschen ab 60 Jahren Bürgergeld.
Darunter waren 130.815 Ausländer. Ende 2020 waren es in dieser Gruppe noch 79.775 ausländische Leistungsbezieher. Allein 27.008 der mindestens 60 Jahre alten Bürgergeld-Empfänger waren im Juni Ukrainer.
Diese Zahlen bedeuten ausdrücklich nicht, dass alle Betroffenen später automatisch Grundsicherung im Alter beziehen werden.
Wer bis zum Erreichen der Altersgrenze ausreichende Rentenansprüche, anderes Einkommen oder Vermögen besitzt, erfüllt die Voraussetzungen nicht.
Sie zeigen aber, dass bereits heute Hunderttausende ältere Menschen unmittelbar vor der Altersgrenze Leistungen eines steuerfinanzierten Grundsicherungssystems beziehen.
Grundsicherung im Alter: Der Bund zahlt – die Kommunen verwalten
Der Rekord bei der Grundsicherung im Alter erzählt deshalb gleich mehrere Geschichten.
Erstens: Mit 773.735 Empfängern wurde 2026 ein neuer Höchststand erreicht.
Zweitens: Der Anteil ausländischer Empfänger ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im März 2026 war mehr als jeder dritte Empfänger Ausländer.
Drittens: Die Ausgaben allein für die Grundsicherung im Alter sind von rund 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf rund 6,2 Milliarden Euro im Jahr 2025 gestiegen.
Und viertens: Wer daraus schließt, die Kommunen müssten diese Milliarden vollständig finanzieren, liegt falsch.
Die Geldleistungen trägt der Bund zu 100 Prozent.
Doch während die Rechnung nach Berlin geht, landet die Akte weiterhin vor Ort.
Und mehr als 200.000 zusätzliche Empfänger seit 2020 bedeuten eben auch: mehr Anträge, mehr Prüfungen, mehr Bescheide und mehr Verwaltungsarbeit.
Der Sozialstaat mag seine Milliarden zentral finanzieren.
Verwalten muss ihn am Ende sehr häufig das Rathaus.
FAQ: Grundsicherung im Alter 2026
Wie viele Menschen beziehen 2026 Grundsicherung im Alter?
Im Juni 2026 bezogen nach den aktuell abrufbaren Daten des Statistischen Bundesamtes 773.735 Menschen Grundsicherung im Alter. Ende März waren es 771.275, Ende 2020 noch 564.110.
Wie viele Ausländer beziehen Grundsicherung im Alter?
Ende März 2026 bezogen 279.275 ausländische Staatsangehörige Grundsicherung im Alter. Das waren rund 36,2 Prozent aller Empfänger. Ende 2020 waren es 152.320 ausländische Empfänger.
Wer zahlt die Grundsicherung im Alter – Bund oder Kommune?
Der Bund trägt 100 Prozent der Nettoausgaben für die Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Rechtsgrundlage ist § 46a SGB XII. Die Leistung wird jedoch durch die zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger administriert.
Wie hoch sind die Kosten der Grundsicherung im Alter?
Allein für die Grundsicherung im Alter entstanden 2025 Nettoausgaben von rund 6,2 Milliarden Euro. 2020 waren es noch rund 3,3 Milliarden Euro. Für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusammen lagen die Nettoausgaben 2025 bei rund 11,8 Milliarden Euro.
Müssen Kommunen für die Grundsicherung im Alter bezahlen?
Die eigentlichen Geldleistungen werden den Ländern vom Bund vollständig erstattet. Kommunen beziehungsweise örtliche Sozialhilfeträger übernehmen jedoch die praktische Bearbeitung vieler Fälle. Personal- und Verwaltungskosten sind von der 100-prozentigen Bundeserstattung der Geldleistungen zu unterscheiden; ihr Ausgleich hängt auch vom jeweiligen Landesrecht ab.


