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Die Asylzahlen sinken 2026 deutlich. Gleichzeitig laufen vielerorts teure Unterkunfts- und Betreiberverträge weiter. Berlin gab 2025 mehr als 2,23 Milliarden Euro für Unterbringung und Versorgung aus.
Die Asylzahlen sinken 2026 deutlich. Gleichzeitig laufen vielerorts teure Unterkunfts- und Betreiberverträge weiter. Berlin gab 2025 mehr als 2,23 Milliarden Euro für Unterbringung und Versorgung aus.
© Grok / xAI

Flüchtlingsunterkünfte

Asylzahlen brechen ein – doch für Unterkünfte fließen weiter Milliarden

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
4. Oktober 2026
Die Affäre um die Coesfelder Liste ist größer als bisher bekannt. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld verschickte 1.245 Datensätze ausreisepflichtiger Personen an 73 kommunale Ausländerbehörden in NRW. Nur vier Kommunen nahmen das Hilfsangebot aktiv an, 18 antworteten überhaupt nicht. Am Ende gab es 143 Amtshilfeersuchen – 53 Personen wurden bislang zurückgeführt. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wer ist eigentlich verantwortlich, wenn eine rechtskräftige Ausreisepflicht durchgesetzt werden soll? Und mindestens genauso spannend: Warum sinken die Kosten der Unterbringung trotz massiv sinkender Zahlen vielerorts nicht? In Berlin wurden zu teure Unterkünfte (teils bis zu 8000 Euro pro Monat und Platz) gar nicht erst in die Statistik aufgenommen. Warum Bayern einen günstigeren Weg wählt...

Aus der Kölner Affäre wird ein landesweites Problem. Wochenlang stand vor allem die Stadt Köln im Mittelpunkt. Die dortige Ausländerbehörde hatte 2024 von der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld eine Liste mit 471 ausreisepflichtigen Personen aus Westbalkanstaaten erhalten. Coesfeld bot an, bei der Beschaffung der für Rückführungen benötigten Passersatzpapiere zu helfen. Köln nahm dieses Angebot nicht an. Nun zeigen neue Zahlen aus dem nordrhein-westfälischen Fluchtministerium: Köln war keineswegs der einzige Adressat.

Insgesamt wurden entsprechende Datensätze an 73 kommunale Ausländerbehörden verschickt. 1.245 Personen waren betroffen. Doch lediglich vier Kommunen signalisierten Interesse an der angebotenen Unterstützung. 18 Ausländerbehörden antworteten auf die E-Mail überhaupt nicht. In zwei weiteren Fällen ist nach Angaben des Landes sogar unklar, ob die Nachricht mit den Listen die Behörden tatsächlich erreichte.

Das ist bemerkenswert. Denn es ging nicht um irgendeine unverbindliche Behördenumfrage.

Es ging um Menschen, die ausreisepflichtig waren – und um ein staatliches Angebot, eines der klassischen Hindernisse bei Rückführungen aus dem Weg zu räumen: fehlende Reisedokumente.

Coesfelder Liste NRW: 1.245 Datensätze gingen an 73 Kommunen

Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld ist auf die Beschaffung von Heimreisedokumenten und Passersatzpapieren für bestimmte Herkunftsstaaten spezialisiert.

Die Konstruktion ist eigentlich sinnvoll: Nicht jede kommunale Ausländerbehörde soll selbst Kontakte zu Botschaften und Behörden in unterschiedlichen Herkunftsländern aufbauen. Das Land bündelt Fachwissen und Verfahren in spezialisierten Zentralen Ausländerbehörden.

Seit Juli 2026 stellt ein eigener NRW-Runderlass noch einmal ausdrücklich klar, dass die Zentralen Ausländerbehörden die zentralen Ansprechpartner für die Beschaffung von Heimreisedokumenten sind. Die Zuständigkeit umfasst sowohl Rückführungen als auch freiwillige Ausreisen.

Schon die Zuständigkeitsverordnung weist den Zentralen Ausländerbehörden ausdrücklich die Beschaffung von Heimreisedokumenten für Ausreisepflichtige zu. Die kommunalen Ausländerbehörden bleiben gleichzeitig für die jeweiligen ausländerrechtlichen Verfahren vor Ort zuständig.

Auf dem Papier greifen die Zahnräder also ineinander.

Der Fall der Coesfelder Liste legt allerdings die Frage nahe, wie gut sie es in der Praxis tatsächlich tun.

Nur vier Kommunen nahmen die angebotene Abschiebehilfe an

Von 73 angeschriebenen kommunalen Ausländerbehörden reagierten nach den nun bekannt gewordenen Angaben lediglich vier positiv auf das Unterstützungsangebot aus Coesfeld.

18 antworteten überhaupt nicht.

Bei zwei weiteren Behörden lässt sich offenbar nicht einmal sicher nachvollziehen, ob die entsprechende E-Mail angekommen ist.

Die übrigen Behörden erklärten, dass sie die Unterstützung entweder nicht benötigten oder die betreffenden Verfahren selbst bearbeiten würden.

Dieser letzte Punkt ist wichtig. Aus einer nicht angenommenen Unterstützung folgt nicht automatisch, dass eine Kommune untätig geblieben ist. Eine Ausländerbehörde kann einen Fall auch ohne zusätzliche Hilfe aus Coesfeld bearbeiten.

Genau hier beginnt allerdings das eigentliche Problem.

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Denn wenn 73 Behörden jeweils eigenständig entscheiden, ob sie Unterstützung benötigen, müsste zumindest anschließend nachvollziehbar sein, was aus den Fällen geworden ist.

Die bisher bekannt gewordenen Zahlen vermitteln eher das Bild eines Systems, in dem viele Akteure beteiligt sind – aber niemand den vollständigen Überblick hat.

Coesfelder Liste: 143 Amtshilfeersuchen – 53 Personen zurückgeführt

Von den insgesamt 1.245 übermittelten Datensätzen mündeten die Vorgänge nach Angaben des Ministeriums in 143 Amtshilfeersuchen zur Beschaffung von Passersatzpapieren.

53 Personen konnten inzwischen zurückgeführt werden.

Auch hier ist eine saubere Einordnung notwendig.

Die Coesfelder Liste war keine Liste von 1.245 Personen, die zwangsläufig am nächsten Morgen in ein Flugzeug hätten gesetzt werden können. Eine bestehende Ausreisepflicht bedeutet nicht automatisch, dass eine Abschiebung unmittelbar vollzogen werden kann. Erkrankungen, Gerichtsverfahren, familiäre Situationen, fehlende Dokumente und andere tatsächliche oder rechtliche Hindernisse können Rückführungen verhindern oder verzögern.

Die Zahl von 53 Rückführungen beweist deshalb für sich genommen noch kein Behördenversagen.

Sie wirft aber eine andere Frage auf:

Kann das Land für die übrigen Fälle lückenlos erklären, welcher Verfahrensstand besteht, welches Hindernis einer Rückführung entgegensteht und welche Behörde gerade dafür verantwortlich ist, dieses Hindernis zu beseitigen?

Genau das ist der Maßstab, an dem ein funktionierendes Rückkehrmanagement gemessen werden sollte.

18 Ausländerbehörden antworteten auf die Coesfelder Liste gar nicht

Besonders erklärungsbedürftig sind die 18 Behörden, die auf das Angebot aus Coesfeld nach den vorliegenden Angaben überhaupt nicht reagierten.

Natürlich ist eine E-Mail keine Abschiebungsanordnung.

Aber wenn eine spezialisierte Landesbehörde kommunalen Ausländerämtern Unterstützung bei der Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten anbietet, sollte eine staatliche Verwaltung zumindest dokumentieren können, was mit diesem Angebot passiert.

Noch erstaunlicher ist, dass bei zwei Behörden nicht sicher feststeht, ob die Nachricht überhaupt ankam.

Bei einem Newsletter wäre das eine lästige Panne.

Bei einem Verfahren zur Durchsetzung von Aufenthaltsrecht ist es ein Organisationsproblem.

Der Fall zeigt damit exemplarisch, was passiert, wenn Verantwortung über mehrere Ebenen verteilt wird: Das Land erstellt Listen, eine Zentrale Ausländerbehörde bietet Amtshilfe an, kommunale Ausländerbehörden führen Einzelfallverfahren, Bezirksregierungen üben Aufsicht aus und weitere Behörden kümmern sich später um konkrete Rückführungen.

Jeder ist ein bisschen zuständig.

Gerade deshalb muss glasklar sein, wer am Ende verantwortlich ist.

Köln und die Coesfelder Liste: 471 Namen und ein abgelehntes Hilfsangebot

Besonders deutlich wurde das Problem zunächst in Köln.

Die Stadt hatte eine Liste mit 471 Personen erhalten. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld bot Unterstützung bei der Beschaffung von Passersatzpapieren an. Köln lehnte diese Hilfe ab. Fluchtministerin Verena Schäffer erklärte später selbst, sie könne nicht nachvollziehen, warum die Kölner Ausländerbehörde auf die Unterstützung verzichtet habe.

Eine interne Prüfung der Stadt brachte anschließend weitere unangenehme Details ans Licht.

Die Liste war in Köln nicht vollständig bearbeitet worden. 218 Personen darauf befanden sich zugleich in einem städtischen Bleiberechtsprojekt. Für 130 Teilnehmer dieses Projekts lagen 2024 strafrechtliche Hinweise vor, 79 waren bereits verurteilt worden.

Die Prüfung kam zwar nicht zu dem Ergebnis, dass es eine grundsätzliche Verweigerungshaltung der Kölner Verwaltung gegeben habe. Sie stellte aber Verbesserungsbedarf bei Abläufen und Dokumentation fest. In einzelnen Fällen ließ sich nachträglich nicht mehr nachvollziehen, warum Personen trotz bestimmter Erkenntnisse im Bleiberechtsprojekt geblieben waren.

Auch das ist ein Punkt, der über Köln hinausweist.

Ein Rechtsstaat braucht bei solch weitreichenden Entscheidungen nicht nur das richtige Ergebnis.

Er braucht nachvollziehbare Akten.

Straftäter und Gefährder: NRW überprüft jetzt rund 56.000 Ausreisepflichtige

Die Landesregierung hat inzwischen reagiert.

NRW-Fluchtministerin Verena Schäffer kündigte einen Fünf-Punkte-Plan an. Rund 56.000 ausreisepflichtige Personen in Nordrhein-Westfalen sollen auf Vorstrafen, laufende Verfahren und mögliche Sicherheitsrisiken überprüft werden.

Straftäter und Gefährder sollen bei den kommunalen Ausländerbehörden künftig bei Rückführungen Priorität erhalten. Schäffer formulierte das sehr anschaulich: Diese Fälle müssten „oben auf dem Bearbeitungsstapel“ liegen.

Außerdem sollen Informationen besser zusammengeführt, die Aufsicht gestärkt und die Verfahren zwischen Land und kommunalen Behörden enger begleitet werden.

Die Konsequenzen sind grundsätzlich nachvollziehbar.

Sie führen allerdings unmittelbar zur nächsten Frage: Warum waren solche grundlegenden Strukturen bislang offenbar nicht ausreichend vorhanden?

Coesfelder Liste zeigt das Problem kommunaler Ausländerbehörden

Kommunale Ausländerbehörden stehen seit Jahren unter erheblichem Druck.

Sie müssen Aufenthaltstitel bearbeiten, Duldungen prüfen, Arbeits- und Ausbildungsfragen klären, Integrationsperspektiven bewerten und gleichzeitig bestehende Ausreisepflichten durchsetzen.

Hinzu kommen komplexe Rechtslagen und ein erheblicher Personalbedarf.

Das darf bei der Bewertung der Coesfelder Liste nicht unterschlagen werden.

Aber gerade dann muss die Politik entscheiden, welche Aufgaben zwingend dezentral erledigt werden müssen – und welche Aufgaben besser vollständig zentralisiert werden.

Dass eine Kommune entscheiden kann, ob sie die Unterstützung einer spezialisierten Landesbehörde zur Passersatzpapierbeschaffung in Anspruch nimmt, ist verwaltungsorganisatorisch nachvollziehbar.

Wenn aber am Ende 73 unterschiedliche Behörden mit denselben Grundproblemen kämpfen, stellt sich irgendwann die Frage, ob das noch kommunale Selbstverwaltung ist – oder schlicht unnötige Zersplitterung.

Sollten Abschiebungen komplett beim Land liegen?

Genau diese Debatte hat durch die neuen Zahlen neue Nahrung bekommen.

Der integrationspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Alexander Steffen, fordert, die Verantwortung für Abschiebungen vollständig beim Land zu bündeln. Kommunale Behörden sollten sich seiner Ansicht nach auf Menschen konzentrieren, die tatsächlich eine Bleibeperspektive haben.

Über diesen Vorschlag kann man streiten.

Aber die dahinterstehende Frage ist berechtigt.

Warum beschäftigt sich ein Mitarbeiter einer kommunalen Ausländerbehörde mit der Beschaffung von Dokumenten, Behördenkontakten und Rückführungsorganisation, wenn das Land dafür gleichzeitig spezialisierte Zentrale Ausländerbehörden unterhält?

Zentralisierung kann ebenfalls Bürokratie erzeugen. Sie kann Verfahren weiter vom Einzelfall entfernen und zusätzliche Übergaben schaffen.

Doch gerade bei Rückführungen sprechen einige Gründe für klare zentrale Verantwortung: Spezialwissen, Kontakte zu Herkunftsstaaten, einheitliche Standards, Sicherheitsinformationen und vor allem eine eindeutige politische Verantwortlichkeit.

Abschiebungen NRW: Das Problem ist nicht nur fehlendes Personal

Die übliche politische Antwort auf überforderte Behörden lautet: mehr Personal.

Personal ist ohne Frage wichtig.

Die Coesfelder Liste legt aber ein anderes Problem offen.

Wenn 73 kommunale Behörden Listen bekommen, 18 darauf gar nicht reagieren, einige Hilfe ausdrücklich nicht benötigen wollen und das Land anschließend aufwendig rekonstruieren muss, was in den einzelnen Fällen geschehen ist, hilft auch der hundertste zusätzliche Mitarbeiter nur begrenzt.

Dann stimmt der Prozess nicht.

Ein moderner Staat müsste für jeden vollziehbar ausreisepflichtigen Fall digital beantworten können:

Welche Behörde ist zuständig?

Welche rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebehindernisse bestehen?

Wann wurde der Fall zuletzt geprüft?

Sind Passersatzpapiere vorhanden?

Liegen strafrechtliche Erkenntnisse vor?

Welche nächste Maßnahme ist notwendig?

Und wer muss sie bis wann erledigen?

Das klingt nicht revolutionär.

Im Jahr 2026 sollte es eigentlich selbstverständlich sein.

Coesfelder Liste: Kommunen brauchen klare Zuständigkeiten statt neuer Listen

NRW reagiert nun mit mehr Kontrolle, neuen Prioritäten und stärkerem Datenaustausch.

Das kann helfen.

Die entscheidende Lehre aus der Coesfelder Liste sollte aber eine andere sein: Kommunale Ausländerbehörden dürfen nicht gleichzeitig letzte Entscheidungsstelle, Durchführungsbehörde und Auffangbecken eines komplizierten Systems sein, während das Land zentrale Fachbehörden betreibt und trotzdem nicht jederzeit sagen kann, wo ein Verfahren steht.

1.245 Datensätze wurden verschickt.

73 kommunale Behörden waren beteiligt.

143 Amtshilfeersuchen kamen zustande.

53 Personen wurden bislang zurückgeführt.

Keine dieser Zahlen für sich beweist, dass 1.192 mögliche Abschiebungen verhindert wurden. Eine solche Rechnung wäre unseriös.

Zusammen zeigen die Zahlen aber etwas anderes ziemlich deutlich:

Ein Staat, der eine Ausreisepflicht ausspricht, muss anschließend auch organisatorisch in der Lage sein, deren Durchsetzung konsequent zu prüfen.

Wenn hierfür zunächst Listen per E-Mail durch Nordrhein-Westfalen geschickt werden und Monate später noch darüber diskutiert wird, welche Behörde damit eigentlich was gemacht hat, liegt das Problem nicht nur bei einzelnen Rathäusern.

Dann hat das System selbst eine Baustelle.

Und genau die sollte Nordrhein-Westfalen jetzt aufräumen.

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