Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

Messe KOMMUNAL 2026

18.–19. November in Erfurt. Kostenlos dabei sein, Lösungen entdecken und vernetzen.

Jetzt kostenlos anmelden
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • K+ bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Praxis
  2. Straßen und Verkehr
  3. Neue Regeln für E-Fahrzeuge
©Imago

Neue Regeln für E-Fahrzeuge

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
29. Mai 2015
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können künftig ein besonderes Kennzeichenschild erhalten. Das hat das Bundeskabinett in einer Verordnung beschlossen. Außerdem können sie Sonderrechte im Straßenverkehr erhalten - unter anderem beim Parken.

Die klima- und umweltfreundlichen elektrisch betriebenen Fahrzeuge können künftig ein besonderes Kennzeichenschild mit dem Zusatzbuchstaben "E" erhalten. Für Kraftfahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette an deren Rückseite. Die neue Verordnung der Bundesregierung sowie ein Verwaltungsvorschrift schaffen die Voraussetzung, dass das Elektromobilitätsgesetz einheitlich umgesetzt werden kann. Mit dem Gesetz werden Länder, Städte und Kommunen in die Lage versetzt sofort zu handeln. Vorrechte für Elektrofahrzeuge Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen. Es wurde vereinbart, dass Elektroautos Sonderrechte erhalten können. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  • die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für Elektrofahrzeuge können besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren,
  • Parkgebühren können für E-Autos verringert oder ganz erlassen werden,
  • Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtbeschränkungen, die zum Beispiel aus Gründen des Schutzes vor Lärm und Abgasen angeordnet werden, ausgenommen werden,
  • elektrisch betriebene Fahrzeuge erhalten die Möglichkeit auf Busspuren zu fahren.

Inkrafttreten der neuen Regeln Der Bundestag hat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) am 5. März beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 27. März 2015 zugestimmt. Das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Parallel dazu werden nun die erforderliche Verordnung sowie eine Verwaltungsvorschrift auf den parlamentarischen Weg gebracht. Sie treten dann in Kraft, wenn auch das Gesetz in Kraft ist. Das EmoG ist bis zum 30. Juni 2030 befristet. Bis dahin sollten sich elektrisch betriebene Fahrzeuge im Markt etabliert haben. Die Bundesregierung wird das Gesetz begleitend evaluieren. Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz Deutschland hält an seinem Ziel fest, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken. Für den Verkehr strebt die Bundesregierung an, den Endenergieverbrauch um rund 40 Prozent bis 2050 gegenüber 2005 zu verringern. Die Elektromobilität weiterzuentwickeln ist eine der Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr. Elektrofahrzeuge sind energieeffizienter als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Sie verursachen im Vergleich weniger Abgase vor Ort und sind im Stadtbetrieb deutlich leiser.

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Christian Erhardt-Maciejewski

  • Waldbrandgefahr und Offshore-Windkraft: Neue Zahlen und Studien zeigen, dass Klimarisiken und Klimaschutzmaßnahmen komplexer wirken, als es viele politische Debatten vermuten lassen.
    Daten für Kommunen

    Waldbrand und Klimawandel: Schäden sinken – Windparks könnten Regen verändern

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Für viele Städte und Gemeinden in Brandenburg zeichnet sich 2027 finanziell eine kleine Verschnaufpause ab: Die Schlüsselzuweisungen steigen landesweit deutlich.
    Schlüsselzuweisungen Brandenburg

    Mini-Verschnaufpause: Kommunen bekommen 2027 deutlich mehr Geld

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Immer mehr Vorgaben von Bund und Ländern schränken den Handlungsspielraum von Bürgermeistern und Gemeinderäten ein. Der Leitartikel fordert mehr kommunale Selbstverwaltung und weniger Bürokratie
    Leitartikel

    Rathaus im Paragrafennebel: Wie Bürokratie Gemeinderäte entmachtet

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Lesen Sie auch...

  • Mobilität

    On-Demand-Verkehre: Beliebt, bewährt und trotzdem abgeschafft

    von Rebecca Piron
  • Verkehrsversuch

    Tempo 30 erprobt: Wie Kommunen ihre Spielräume nutzen können

    von Dorothea Walchshäusl
  • Verkehrsrecht

    Urteil: Freiburg darf Gehweg-Parkplätze streichen

    von Rebecca Piron

Neuester Inhalt

  • Lebenswerte Kommune

    Bürgermeister stellen Glücksorte in ihrer Kommune vor

    von Gudrun Mallwitz
  • Bürgernähe

    Sprechstunde daheim: Wohnzimmer statt Rathaus

    von Helge Viehweg
  • Studie

    Jugend glaubt an Zukunft, aber nicht an die Politik

    von Dr. Daniel Dettling

Schlagwörter

  • Straßen und Verkehr

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp