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  3. Neues Förderprogramm für Fuß- und Radverkehr
NRW legt ein neues Förderprogramm für den Fuß- und Radverkehr auf - so können Sie von der Förderung profitieren
NRW legt ein neues Förderprogramm für den Fuß- und Radverkehr auf - so können Sie von der Förderung profitieren
© 123rf

Investitions-Spritze

Neues Förderprogramm für Fuß- und Radverkehr

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
18. Oktober 2024
Ein neues Förderprogramm des Landes NRW fördert gezielt den Fuß- und Radverkehr. Gefördert werden sowohl Radverkehrsanlagen als auch Fahrradabstellanlagen, Service- und Rastplätze, aber auch Nahmoblilitätskonzepte sowie Maßnahmen wie die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs.

Die Zuwendung für den Fuß- und Radverkehr wird in dem neuen Förderprogramm als Zuweisung mit 90 Prozent für Maßnahmen der Infrastruktur, die die Kriterien des Bundessonderprogramms Stadt und Land oder der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030 erfüllen. 

Immerhin 80 Prozent Förderung gibt es für Maßnahmen der Infrastruktur und für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. In strukturschwachen Gebieten bietet das Förderprogramm zusätzlich jeweils 5 Prozent Zuschlag für die Maßnahmen. 

Förderprogramm für Fuß- und Radverkehr - das sind die Details 

Das zuständige Ministerium legt die Förderhöhe jeweils für das Jahresprogramm fest. Die Bagatellgrenze liegt grundsätzlich bei 20.000 Euro, bei Fahrradabstellanlagen, Service- und Rastplätzen, Vorhaben zur Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepten und sonstigen Maßnahmen bei 5000 Euro. Zuwendungen werden nur für Vorhaben gewährt, bei denen die zuwendungsfähigen Ausgaben die Bagatellgrenze überschreiten.

Die Anmeldung von Fördervorhaben mit einem Finanzierungsantrag und  den Unterlagen müssen bis zum 31. Mai  des dem vorgesehenen Maßnahmebeginn vorausgehenden Jahres zur Vorbereitung des Jahresförderprogramms bei der Bewilligungsbehörde erfolgen. 

Bewilligungsbehörde ist jeweils die Bezirksregierung. Auf den Seiten der jeweiligen Bezirksregierung stehen die Formulare zum Download bereit. 

Weitere Details und die genauen Richtlinien zur Förderung finden Sie online auf des Seite des Ministeriums, Hier der Link: 

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