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  3. Wegkosten: Gemeinde muss Schülerin kein Busticket bezahlen
Kommunen müssen teilweise die Wegkosten übernehmen

Wegkosten: Gemeinde muss Schülerin kein Busticket bezahlen

22. Mai 2018
Eltern haben Angst um ihre Tochter, die auf einem schlecht beleuchteten Weg zur Schule laufen muss. Deshalb forderten sie, dass die Gemeinde ihrer Tochter ein Busticket beahlt. Es kam zu einem Streit. Nun hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.

Der Schulweg der Schülerin ist teilweise schlecht beleuchtet, weshalb sich die Eltern Sorgen um die Sicherheit ihrer Tochter machen. Trotzdem muss die Gemeinde Wegberg bei Mönchengladbach nicht das Busticket der Schülerin bezahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am letzten Mittwoch. Zwar hatten die Richter Verständnis für die Sorgen der Eltern. Dennoch sahen sie die Schwelle der besonderen Gefährlichkeit in diesem Fall nicht erreicht. Laut der Richter könnten sich Kinder bei einem dunklen Schulweg mit einer Taschenlampe behelfen. Eine Revision gegen die Entscheidung? Ließen die Richter nicht zu.

Müssen Kommunen die Wegkosten für die Schule übernehmen?

Laut Gesetz müssen Kommunen die Wegkosten zur Schule nur für längere Strecken bezahlen. Die einzige Ausnahme: Wenn der Schulweg besonders gefährlich ist, können die Kosten auch bei kürzeren Strecken (unter zwei Kilometern) übernommen werden. In erster Instanz bekamen die Eltern noch Recht. So hatte das Verwaltungsgericht Aachen die Stadt dazu verpflichtet, die Kosten für die Tochter im Schuljahr 2015/ 16 zu zahlen.

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