Feiern an Halloween, Böllerverbote in Städten
Feiern an Halloween - eine schöne Sache, nur ohne Knallerei.
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Halloween und Silvester 2026

Böllerverbote: Städte verschärfen die Regeln

Bottrop geht rund um Halloween gegen die Knallerei vor. Berlin rüstet sich für eine Großdemonstration und mögliche Gewaltausbrüche. Auch für Silvester planen Städte strengere Regeln.

Eine Woche vor Halloween, gelten in Bottrop verschärfte Regeln für Feuerwerk. Wer mit Böllern in der Tasche unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Vom 24. Oktober bis einschließlich 7. November ist es im gesamten Stadtgebiet verboten, bestimmte Feuerwerkskörper bei sich zu haben. Das gilt auch dann, wenn niemand einen Knaller zündet. Der Kommunale Ordnungsdienst werde die Einhaltung überwachen, kündigte die Stadt an. Werden entsprechende Gegenstände gefunden, stellen die Ordnungskräfte die  Feuerwerkskörper sicher und vernichten sie.

Warum Bottrop das Böllerverbot verschärft

Mit dem Verbot reagiert Bottrop auf zahlreiche Beschwerden aus der Bevölkerung. Immer wieder knallt es abends und nachts, vor allem rund um den Roten Platz, den Prosperpark und in der Innenstadt. Der Rat hatte die neue ordnungsbehördliche Verordnung bereits am 7. Juli beschlossen. Anders als bisher erfasst sie neben den Tagen um Silvester nun auch Halloween und Allerheiligen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsdienstes werden vor allem dort unterwegs sein, wo besonders häufig gezündet wird. Für flächendeckende Streifen fehle das Personal. „Wir haben zu wenig Leute, um flächendeckend die Stadt bestreifen zu können, aber wir kennen die Orte an denen oft Böller gezündet werden“, sagte Stadtsprecher Ulrich Schulze dem WDR. Gute Erfahrungen habe Bottrop bereits mit einer Verbotszone am Roten Platz zum vergangenen Jahreswechsel gemacht.

Bottrop: Streit um Durchsuchungen

Brisant ist vor allem eine Bestimmung: Nach Angaben der Verwaltung dürfen Ordnungskräfte bei begründetem Verdacht auch Personen nach Feuerwerkskörpern durchsuchen. Im Zweifel werde die Polizei hinzugezogen, so der Sprecher der Stadt. Der Essener Verwaltungsrechtler Jürgen Graser kritisiert diese Praxis. Er halte das bei einem bloßen Verdacht für unverhältnismäßig und rechtswidrig, denn eine Durchsuchung sei ein sehr hoher persönlicher Eingriff, so Graser gegenüber dem WDR.

Die zusätzlichen Einschränkungen gelten in Bottrop auch rund um den Jahreswechsel. Wer ohne entsprechende Berechtigung oder Ausnahmebewilligung außerhalb der erlaubten Zeiten Böller zündet, riskiert nach dem Sprengstoffrecht deutlich höhere Geldbußen. In bestimmten Fällen sind bis zu 50.000 Euro möglich. Das zusätzliche Mitführverbot stützt Bottrop dagegen auf landesrechtliche Vorschriften. Ob auch die vorgesehenen Durchsuchungen rechtmäßig sind, ist umstritten.

Böllerverbote: Was erlaubt ist und was nicht

Was ist in Bottrop verboten?

Die Stadt untersagt zu bestimmten Zeiten, Böller, Raketen, Feuerwerksbatterien und bestimmte weitere pyrotechnische Gegenstände bei sich zu haben. Das gilt im gesamten Stadtgebiet vom 24. Oktober bis zum 7. November, vom 20. bis zum 27. Dezember sowie vom 2. bis zum 9. Januar. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Was bleibt in Bottrop erlaubt?

Ausgenommen sind Wunderkerzen, Knallerbsen, Knallbonbons und bestimmtes Tischfeuerwerk. Dieses sogenannte Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 darf grundsätzlich ganzjährig von Personen ab zwölf Jahren verwendet werden.

Wann darf man bundesweit böllern?

Erwachsene dürfen gewöhnliches Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar ohne besondere Berechtigung oder Ausnahmebewilligung zünden. An den übrigen Tagen ist dafür eine entsprechende Erlaubnis oder Ausnahme erforderlich.

Wann dürfen Böller verkauft werden?

Übliches Silvesterfeuerwerk darf an Privatpersonen ohne besondere Berechtigung grundsätzlich vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag, beginnt der Verkauf bereits am 28. Dezember. Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Berlin bereitet sich auf Schülerproteste und Halloween vor

In der Hauptstadt stellt sich die Polizei auf eine möglicherweise unruhige Nacht ein. Für den 31. Oktober sind in Berlin Schülerproteste angekündigt. Schülerinnen und Schüler wollen für bessere Bildung und ein bezahlbares Leben sowie gegen eine Wehrpflicht demonstrieren. Sicherheitsbehörden befürchten, dass radikale Gruppen die Demonstrationen für eigene Zwecke nutzen könnten. Die Veranstalter distanzieren sich ausdrücklich von Gewalt. Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor einer möglichen Eskalation. GdP-Landeschef Stephan Weh sprach gegenüber dem rbb von einer „Großdemolage“. Sorge bereite ihm auch, dass in der Halloweennacht häufig Pyrotechnik eingesetzt werde.

Im Jahr 2025 war Halloween in Berlin vergleichsweise ruhig verlaufen. Stellenweise wurde allerdings viel Feuerwerk gezündet. Im Märkischen Viertel nahm die Polizei zwei Jugendliche fest, die einen mutmaßlich selbst gebauten Sprengkörper bei sich hatten. Nach Einschätzung von Spezialisten des Landeskriminalamtes hätte dieser schwerste Verletzungen verursachen können. Rund 850 Polizeikräfte waren damals im Stadtgebiet im Einsatz.

Bochum und Gelsenkirchen verzichten auf zusätzliche Verbote

Anders als Bottrop wollen zwei weitere Ruhrgebietsstädte ihre Vorschriften nicht verschärfen. „Wir brauchen kein extra Böllerverbot, weil es ja schon ein Böllerverbot fast das ganze Jahr über gibt“, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum gegenüber dem WDR.

In der Halloweennacht 2025 verzeichnete die Polizei in Bochum 58 Einsätze unter dem Stichwort Pyrotechnik. Ein größeres Problem, das weitere Maßnahmen erforderlich machen würde, sehen die Behörden dennoch nicht.

Ähnlich argumentiert Gelsenkirchen. Auch dort kommt es gelegentlich außerhalb der Silvestertage zu unerlaubter Knallerei. Wer dabei erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen. Eine auffällige Zunahme der Beschwerden stellt die Verwaltung nach eigenen Angaben aber nicht fest.

Bielefeld erweitert die Verbotszonen

Viele Kommunen beschäftigen sich bereits mit dem nächsten Jahreswechsel. In Bielefeld hat der Hauptausschuss Ende September einstimmig beschlossen, die bestehenden Verbotszonen auszuweiten. Künftig soll auch auf dem Kesselbrink, einem großen Platz in der Innenstadt, das Abbrennen von Feuerwerk untersagt sein. An der Sparrenburg und am Boulevard nahe dem Hauptbahnhof bleiben die bisherigen Einschränkungen bestehen.

Auf dem zentralen Platz feierten in den vergangenen Jahren bis zu 700 Menschen. Immer wieder wurden aus der Menge heraus Raketen und Knaller gezündet. Die Polizei hatte sich deshalb für weitere Verbotszonen ausgesprochen und auch den Jahnplatz vorgeschlagen. Die Stadt beschränkt sich zunächst auf die neue Zone. Eine Rolle spielt dabei auch die Frage, wie sich die Kontrollen personell bewältigen lassen.

In der Silvesternacht zum Jahreswechsel 2025/2026 waren in Bielefeld zwei 18-Jährige beim Zünden illegaler Kugelbomben ums Leben gekommen. Die Unfälle ereigneten sich in den Stadtteilen Baumheide und Brake.

Erfurt will strenger durchgreifen

In der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt gibt es ebenfalls neue Pläne für Silvester. Dort soll das Feuerwerksverbot in weiten Teilen der historischen Altstadt erstmals konsequent durchgesetzt werden. Vorgesehen sind gemeinsame Streifen von Stadtordnungsdienst und Polizei. Feiernde müssen damit rechnen, dass Rucksäcke und Taschen auf pyrotechnische Gegenstände kontrolliert werden.

Wo genau die Verbotszone verlaufen soll, steht noch nicht fest. Oberbürgermeister Andreas Horn hat zudem eine Informationskampagne angekündigt, an der sich unter anderem Feuerwehrleute, Jugendliche, Anwohner und Tierschützer beteiligen sollen. Eine zentrale Silvestershow, wie sie andernorts als Alternative zum privaten Feuerwerk diskutiert wird, wird es in Erfurt in diesem Jahr nicht geben. Dafür fehlt nach Angaben der Verwaltung das Geld.

Was Kommunen verbieten dürfen

  • Grundsätzlich dürfen Erwachsene Feuerwerk der Kategorie F2 ohne besondere Berechtigung oder Ausnahmebewilligung nur am 31. Dezember und 1. Januar zünden. An allen übrigen Tagen ist das nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) untersagt.
  • Darüber hinaus können die zuständigen Behörden örtliche Einschränkungen verhängen. § 24 der 1. SprengV erlaubt unter anderem, in bestimmten dicht besiedelten Gebieten das Abbrennen von F2-Feuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung auch an Silvester und Neujahr zu untersagen. Auch zum Schutz besonders brandempfindlicher Gebäude und Anlagen sind Beschränkungen möglich.
  • Ein pauschales Verbot sämtlicher Pyrotechnik im gesamten Gemeindegebiet lässt sich daraus nicht ohne Weiteres ableiten. Bei konkreten Gefahren können unter bestimmten Voraussetzungen auch landesrechtliche Regelungen eine Rolle spielen. Wie eng die Grenzen sind, zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Dezember 2025. Das Gericht setzte ein vollständiges Silvester-Feuerwerksverbot auf Föhr und Amrum im Eilverfahren vorläufig außer Vollzug. Das Amt hatte sich auf das Landes-Immissionsschutzgesetz gestützt. Nach Auffassung des Gerichts fehlte dafür jedoch die rechtliche Grundlage. Für eine solche Regelung sei das bundesrechtliche Sprengstoffrecht maßgeblich.