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©Imago

Kita-Urteil mit Signalwirkung

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
4. Februar 2015
Das Urteil des Landgerichts in Leipzig zur Kita-Betreuung hat deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Was bedeutet das Urteil für Eltern und Kommunen?

Das Landgericht Leipzig hat die Stadt zur Zahlung von Schadenersatz an drei Familien verurteilt. Die Eltern fanden für ihre Kleinkinder nicht rechtzeitig einen Kita-Platz. Daher musste die Mutter länger als geplant daheim bleiben und konnte nicht arbeiten gehen. Entsprechend klagte sie ihren Verdienstausfall ein.

DStGB fühlt sich bestätigt

"Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung" so der Städte- und Gemeindebund in einer Stellungnahme. Wenn Eltern ein Schaden entstehe, weil ein benötigter Betreuungsplatz für unter Dreijährige fehle, müssten die Kommunen mit Schadenersatzforderungen rechnen, so der DStGB. Allerdings seien die Ansprüche nicht grenzenlos.

Klagewelle eher unwahrscheinlich

Mit einer größeren Klagewelle nach dem Urteil rechnen die meisten Verbände nicht. Auch von den Gemeindebünden in Sachsen-Anhalt und Thüringen heißt es, bisher habe es keine vergleichbaren Klagen gegeben und vor allem auf dem Land seien auch genügend Plätze vorhanden. Engpässe gebe es allensfalls in einigen Großstädten. Die Leipziger Kita-Initiative sprach zuvor vorsichtig davon, man könne weitere Klagen nicht ausschließen.

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