Automatischer Rasensprenger: Gießen verboten
Beim Rasensprengen und Gießen ist nicht mehr alles erlaubt.
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Strafen drohen

Kommunen schränken Wasserentnahme ein

Rekordhitze, der Rasen leidet, der Pool will befüllt sein: Doch Kommunen setzen Grenzen bei der Wasserentnahme. Wer sich nicht an die jeweilige Verordnung hält, riskiert Strafen bis zu 50.000 Euro.

Immer mehr Kommunen verschärfen ihre Reglungen zum Umgang mit Wasser. In Landkreisen und Städten greifen Allgemeinverfügungen, die bei Verstößen hohe Sanktionen vorsehen. Wer in der Region Hannover in Niedersachsen wohnt, sollte sich an die dort geltenden strengen Regeln im Umgang mit Wasser halten: Bei einer Temperatur ab 27 Grad ist es dort zwischen 11 und 17 Uhr untersagt, den Rasen in privaten und öffentlichen Gärten zu sprengen. Das gilt für Wasser aus dem Hahn ebenso von Grundwasser. Die derzeit geltende Allgemeinverfügung sieht vor, dass die in dieser Zeit die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Grünflächen wie Parkanlagen, Gärten und Sportanlagen im gesamten Gebiet verboten ist. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Tröpfchenbewässerung und wassersparende Düsenwagen zur Lebensmittelerzeugung. 

Gießen von 11 bis 17 Uhr verboten

Zur Region Hannover gehören neben der Stadt Hannover unter anderem Barsinghausen, Burghof, Burgwedel, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Sehnde, Wennigsen und Wunstorf. Wer trotzdem in der heißen Zeit den Rasen sprengt, kann bestraft werden. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung sind eine Ordnungswidrigkeit und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Brunnenwasser nicht fürs Gießen benutzen

Im Saale-Holzland-Kreis in Thüringen dürfen Gärten nicht über Grundwasser aus dem Brunnen bewässert werden. Die aktuelle Allgemeinverfügung sieht dies bis 30. Oktober vor. Für Sportanlagen gibt es Ausnahmen in den Abendstunden. Sie müssen vorher aber genehmigt werden. Auch hier drohen bei Verstößen Strafen bis zu 50.000 Euro.

Für die Bewässerung von Garten-, Grün- und Sportflächen sowie für die Befüllung von Pools, Schwimmbecken und privaten Teichen darf im Saale-Orla-Kreis kein Wasser entnommen werden. Es geht darum, dass kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen, Teichen und Seen entnommen werden darf. Als einziges Gewässer ausgenommen ist die Saale, einschließlich der Talsperren. Dabei gelten die gleichen Einschränkungen wie im Sommer 2025. Hier geht es direkt zur Allgemeinverfügung.

Kein Wasser aus Gewässern entnehmen

"Manche Anliegerinnen und Anlieger nutzen nahe Gewässer, um Ihre Gärten zu bewässern oder um Teiche aufzufüllen", heißt es auch beim Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen. "Das kann bei geringen Wasserständen aber schlimme Folgen haben: Wird Gewässern in Trockenzeiten Wasser entnommen, dann gefährdet dies den verbliebenen Lebensraum der Kleinstlebewesen, die an der Gewässersohle siedeln, und bringt Fische wegen mangelnden Sauerstoffs in Atemnot."   Tim Hahlen, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises, sagt: "Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen sind in den Sommermonaten nicht mehr vertretbar. "

Um dies sicherzustellen, hat der Landkreis vor drei Jahren durch eine Allgemeinverfügung Wasserentnahmen mit Pumpen vom 1.Juni bis zum 31. Oktober in jedem Jahr untersagt. Ausgenommen von dem Verbot ist die landwirtschaftliche Wasserentnahme zum Tränken von Vieh, damit die landwirtschaftliche Tierhaltung nicht gefährdet wird. Allerdings sollten, wenn möglich, Tränkwasser alternativ beschafft werden, etwa aus gespeichertem Regenwasser. Mehr Informationen.

Bodenkreis: Kein Wasser aus Seen und Weiher 

Für den Bodenseekreis in Baden-Württemberg hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen. Verboten ist es auch dort, Wasser aus Fließgewässern, Weihern und Seen zu entnehmen. Derzeit noch erlaubt sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser. Die Verordnung gilt zunächst bis 29. Juni.

Trinkwasserampel auf Rot

In den 20 Gemeinden, die zum Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband in Brandenburg gehören, zeigt die Ampel derzeit Rot. Es wird dazu aufgerufen, den Trinkwasserverbrauch zu reduzieren. Der Verbrauch drohe die Förderleistung zu überschreiten. "Deshalb bitte keine Gartenbewässerung und keine Pool-Befüllung", heißt es auf der Homepage des Verbandes. Zu den Kommunen zählt auch Kraußnick, wo das Freizeitressort Tropical Islands zu finden ist.

Blumen gießen was ist erlaubt

10 Tipps fürs Wassersparen

2. Garten nur morgens oder spätabends gießen

Dann verdunstet deutlich weniger Wasser als in der Mittagshitze.

3. Lieber selten, dafür gründlich wässern

Wenige, intensive Wassergaben fördern tiefere Wurzeln und machen Pflanzen widerstandsfähiger gegen Trockenheit.

4. Regenwasser konsequent nutzen

Gesammeltes Regenwasser eignet sich ideal zum Bewässern von Beeten, Sträuchern und Kübelpflanzen.

5. Rasen nicht ständig sprengen

Ein ausgetrockneter Rasen erholt sich nach Regen meist wieder. Vorrang sollten Bäume, Hecken und Gemüsebeete haben.

6. Beete mulchen

Eine Schicht aus Rindenmulch, Rasenschnitt oder Stroh hält die Feuchtigkeit länger im Boden.

7. Auf Hochdruckreiniger und Gartenschlauch verzichten

Terrassen, Einfahrten oder Autos sollten während längerer Hitze möglichst nicht mit Trinkwasser gereinigt werden.

8. Pools nicht unnötig neu befüllen

Abdeckungen verringern die Verdunstung und halten das Wasser länger sauber.

9. Tropfende Wasserhähne sofort reparieren

Auch ein dauerhaft tropfender Wasserhahn verschwendet über Wochen und Monate Trinkwasser.

10. Wasser sparsam im Haushalt verwenden

Kurzes Duschen sowie voll beladene Wasch- und Spülmaschinen entlasten die Wasserversorgung zusätzlich.