Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Praxis
  2. Mobilität
  3. Tempo 30 erprobt: Wie Kommunen ihre Spielräume nutzen können
Tempo 30
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 könnte in vielen Kommunen zu mehr Sicherheit beitragen.
© 123rf.com

Verkehrsversuch

Tempo 30 erprobt: Wie Kommunen ihre Spielräume nutzen können

von Dorothea Walchshäusl
Reporterin | KOMMUNAL
25. Juni 2026
In der Region Hannover wurde in mehreren Umlandkommunen und Hannover ein Modellprojekt zum „Tempo 30“ durchgeführt. 100 Ortschaften haben sich dafür gemeldet, getestet wurde in 17 Ortschaften.

Eine niedrigere Geschwindigkeit bringt höhere Sicherheit und weniger Lärm mit sich und entspannt gerade die Situation in Durchfahrtsorten. Trotz dieser simplen Fakten ist es im konkreten Fall schwierig, eine Tempo-30-Zone durchzusetzen und sind den Kommunen hier weitgehend die Hände gebunden. In der Region Hannover wurde nun im Rahmen eines Pilotprojekts getestet, wie eine Geschwindigkeitsreduzierung vor Ort gelingen kann und evaluiert, was diese konkret bringt. Die Ergebnisse sind eindeutig.

Problem: Geringe Einflussmöglichkeit der Kommunen

Geht es um die erlaubte Maximalgeschwindigkeit auf den Straßen, ist die Einflussmöglichkeit der Kommunen gering. Lange Zeit galt dabei als oberstes Prinzip der Straßenverkehrsordnung die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“, was in der Praxis hieß, dass ein Tempolimit meist nur dann angeordnet werden durfte, wenn ein konkreter Unfallschwerpunkt vorlag.

Wichtige Gesetzesänderung 2024

2024 wurde das Straßenverkehrsrecht dahingehend reformiert, dass auch Aspekte wie Klimaschutz, Gesundheitsschutz und städtebauliche Entwicklung eine Rolle spielen, wenn es um die Geschwindigkeitsreduzierung geht. Somit müssen Kommunen nicht mehr zwingend eine außergewöhnliche Gefahrenlage nachweisen, um Tempo 30 zu rechtfertigen. Stattdessen gibt es verschiedene weitere Fälle, bei denen eine Tempo-30-Ausweisung möglich ist, wenngleich diese nach wie vor recht spezifisch sind.

So ist es zum Beispiel möglich, Tempo 30 auszuweisen, wenn zwischen zwei bestehenden Tempo-30-Zonen eine Lücke von bis zu 500 Metern liegt, um diese zu schließen. Außerdem ist es leichter, Tempo 30 an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und an Fußgängerüberwegen zu ermöglichen, ebenso in Wohngebieten mit hoher Fußgänger- und Radverkehrsdichte. Allerdings: Es ist nach wie vor nicht möglich, flächendeckend Tempo 30 für das gesamte Stadtgebiet einführen, stattdessen muss jede Maßnahme für die jeweilige Straße begründet werden.

Weitreichender Wunsch nach Temporeduzierung

„Unser Ziel ist es, den Handlungsspielraum der Kommunen zu erweitern“, sagt Ulf-Birger Franz. Er ist Dezernent für Wirtschaft und Verkehr in der Region Hannover und hat dort ein Modellprojekt zum Tempo 30 mitbegleitet. Ausgangspunkt des Projekts war der Wunsch von vielen Ortschaften in der Region danach, die Geschwindigkeit im Ort zu reduzieren. Meist gilt dort Tempo 50 in den Durchfahrtsstraßen, wobei das gemessene Tempo oft höher sei, wie Franz sagt. „Das ist insbesondere für Schulkinder und ältere Bürger riskant, noch dazu in jenen Orten im südlichen Umland, wo das Gelände bergiger ist und die Durchfahrten entsprechend kurvenreicher und gefährlicher sind“.

Ulf Birger Franz
Ulf-Birger Franz, Verkehrsdezernent in der Region Hannover

Starke Nachfrage bei Kommunen

Um hier trotz der starken Vorgaben der Straßenverkehrsordnung tätig werden zu können, hat man in der Region Hannover auf eine Experimentierklausel darin Bezug genommen, die Verkehrsversuche über einen gewissen Zeitraum ermöglicht. Mitgetragen durch das Land Niedersachsen, hat die Region Hannover schließlich einen Aufruf an die Kommunen gestartet und abgefragt, welche Kommunen an einem Tempo-30-Modellprojekt teilnehmen möchten - vorausgesetzt, der Ortsrat spricht sich einstimmig dafür aus. „Die Rückmeldung damals war enorm. Auf unseren Aufruf haben sich mehr als 100 Ortschaften gemeldet - das zeigt den großen Bedarf“, so Franz.

Verkehrsversuch auf 17 Streckenabschnitten

Letztlich wurden für den Verkehrsversuch insgesamt 17 Ortschaften mit Durchfahrtstraßen auf Kreisstraßen ausgewählt, in denen es ein vergleichsweise hohes Unfallgeschehen gab. Im Herbst und Winter 2024 wurden dort jeweils für insgesamt ein Jahr kurz nach dem Ortseingang Tempo-30-Schilder aufgestellt, im folgenden Zeitraum wurde das Geschehen vor Ort detailliert evaluiert.

Wissenschaftliche Evaluierung des Projekts

Um belastbare Daten zu haben, wurde mit Seitenradarmessgeräten kontinuierlich die Anzahl der Fahrzeuge, die Fahrzeugtypen, die jeweiligen Geschwindigkeiten und die Lärmemission erfasst und von der TU Braunschweig ausgewertet. Dabei wurde laut Franz festgestellt, dass die Tempo 30-Regelungen zwar nicht an allen Messstellen exakt eingehalten wurden, aber insgesamt zu einem Rückgang der Geschwindigkeiten von bis zu 20 Prozent gegenüber den vorherigen Tempo 50-Regelungen geführt haben

. „Es gibt natürlich immer ein paar Leute, die sich nicht an Regeln halten, aber insgesamt hat sich gezeigt, dass mit über 90 Prozent die meisten Autofahrer durchgehend sehr diszipliniert waren und sich an ein niedrigeres Tempo gehalten haben“, so der Verkehrsdezernent. Auch die Schallemissionen waren in der Tendenz auf fast allen Strecken deutlich niedriger, allerdings in sehr unterschiedlichem Maße, je nach Straßenbelag. Ergänzend zu den Messungen wurden in drei der betroffenen Ortschaften die Einwohner befragt - mit klarem Ergebnis, wie Franz berichtet: „Die Geschwindigkeitsreduzierung wurde durchwegs begrüßt von den Leuten und sie haben sich deutlich sicherer gefühlt“. Die gefühlte Sicherheit ging auch einher mit einem empirisch messbarem Sicherheitszuwachs. So sind seit der Reduzierung keine schwereren Unfälle mehr dort passiert, wo das vorher der Fall war.

Aktuell: Pilotphase in der Stadt

Während das Projekt im Umland bereits ausgelaufen ist, läuft aktuell noch ein Pilotprojekt in der Stadt. „Hierfür haben wir relativ prominente Straßen ausgewählt, in denen viele Leute über die Straße gehen, viele Geschäfte auf beiden Seiten sind, aber auch viel Durchgangsverkehr herrscht“, sagt Franz. Konkret wurde das Tempo auf jeweils 1,5 bis 2 Kilometer umfassenden Versuchsstrecken auf der Marienstraße, der Podbielskistraße und Walderseestraße, der Wedekindstraße und der Großen Hillen reduziert. Welche Auswirkungen das hat, wird sich nach Ende des Projektzeitraums zeigen.

Tempo 30-Regelung sollte leichter umzusetzen sein

In den Kommunen ist das Projekt Anfang 2026 ausgelaufen, nun wird jeweils individuell geschaut, wie es vor Ort weitergeht. Aus Sicht von Franz hat sich die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 gleichwohl durchgehend sehr bewährt und es wäre wünschenswert, wenn diese in Zukunft leichter umzusetzen wäre. „Es hat sich im Rahmen des Projekts bestätigt, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland generell nicht exakt befolgt werden, aber zum Teil bereits mit einer Tempo 30-Beschilderung eine deutliche Reduzierung erreicht werden kann, die schlicht zu höherer Sicherheit führt“, so Franz. Dabei handle es sich um ein Thema, das gerade in ländlichen Ortsteilen einen hohen Stellenwert habe, doch während es vor Ort hierzu sehr breite und parteiübergreifende Bündnisse und ein großes Interesse gäbe, hätte sich auf Bundesebene bislang nichts geändert. „Mit dem Modellprojekt haben wir gezeigt, dass mit geringem Aufwand etwas bewegt werden kann. Ich hoffe sehr, dass es den Kommunen in Zukunft erleichtert wird, Tempo 30 Zonen im Ort einzurichten“, sagt Franz.

Tempo 30 Schild

Tempo 30 - das ändert sich für Kommunen

Das vom Bundesrat verabschiedete Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung sehen mehr Freiheiten für Kommunen bei der Ausweisung von Tempo 30 vor.
MEHR

Tempo 30 in deutschen Städten? Eine Initiative will das faktisch zur Regel machen, bzw. die Städte sollen grundsätzlich selbst darüber entscheiden dürfen.

Tempo 30: Entscheidungsfreiheit für die Kommunen?

Eine Initiative, der sich schon 537 Kommunen angeschlossen haben, will den Kommunen mehr Handlungsfreiraum erstreiten. Was die Initiative will...
MEHR

Tempo 30

Tempo 30: Wie der Streit die Gerichte beschäftigt

Anwohner an vier Straßen gerichtlich durchgesetzt, dass die Stadt Tempo 30 mit der bisherigen Begründung nicht ablehnen darf. Was die Gerichte kritisieren!
MEHR
Fotocredits: Philipp Schröder
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Dorothea Walchshäusl

  • Ältere Menschen
    Netzwerke im Ruhestand

    So gewinnen Kommunen Rentner fürs Ehrenamt

    von Dorothea Walchshäusl
  • Sommerflatrate
    Erwachsenenbildung

    So stärken Kommunen die Volkshochschulen

    von Dorothea Walchshäusl
  • Social Media Plattformen
    Instagram und Co

    Bürgernähe per Social Media - wie Augsburg Reichweite schafft

    von Dorothea Walchshäusl

Lesen Sie auch...

  • Konzepte

    Wo Mobilität in Kommunen hinsteuert

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Mobilität

    Blitzer nüchtern bilanziert

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Mobiliät

    Radwege per App

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Neuester Inhalt

  • Gewerbesteuer

    Raus aus dem Pilotmodus mit dem Gewerbesteuerbescheid!

    von Franz-Reinhard Habbel
  • Branchentreff

    Die Messe KOMMUNAL 2026: Wo Kommunen Antworten finden

    von Rebecca Piron
  • Schwimmen nur mit Deutschkenntnissen

    Heidebad: So reagiert die Stadt auf das Einlassverbot

    von Gudrun Mallwitz

Schlagwörter

  • Mobilität Straßen und Verkehr

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp