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Tempo 30 Schild
Tempo 30 flächendeckend - die Meinungen dazu sind kontrovers.
© AdobeStock

Straßenverkehrsgesetz

Tempo 30 - das ändert sich für Kommunen

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
18. Juli 2024
Das vom Bundesrat abgesegnete Straßenverkehrsgesetz und das jetzt auch beschlossene Straßenverkehrsordnung sieht mehr Freiheiten für Kommunen vor. So können sie leichter Tempo-30-Zonen ausweisen. Die Städte und Gemeinden sollen darüber hinaus noch weitere Gestaltungsräume bekommen. Die Details und Reaktionen aus den Kommunen.

Bislang konnten Kommunen nicht so leicht Tempo-30-Zonen ausweisen. Das soll sich nun ändern. Kommunen und Straßenbehörden sollen künftig auch einfacher eine Straße für den Autoverkehr sperren, sie können auch unbürokratischer eine Busspur oder einen Fußgängerüberweg schaffen. Das sieht das geplante novellierte Straßenverkehrsgesetz vor. Das Bundeskabinett hat es verabschiedet, das neue Gesetz scheiterte vorerst in der Länderkammer.

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