Straßenverkehrsgesetz
Tempo 30 - das ändert sich für Kommunen
Bislang konnten Kommunen nicht so leicht Tempo-30-Zonen ausweisen. Das soll sich nun ändern. Kommunen und Straßenbehörden sollen künftig auch einfacher eine Straße für den Autoverkehr sperren, sie können auch unbürokratischer eine Busspur oder einen Fußgängerüberweg schaffen. Das sieht das geplante novellierte Straßenverkehrsgesetz vor. Das Bundeskabinett hat es verabschiedet, das neue Gesetz scheiterte vorerst in der Länderkammer. In der Juli-Sitzung hat der Bundesrat nun abschließend den Weg frei gemacht, indem er den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung zugestimmte. Zuvor hatte er bereits das Straßenverkehrsgesetz bestätigt.
Tempo 30 - was konkret geplant ist
- Künftig sollen Kommunen Tempo 30 vor Spielplätzen, an hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen und Zebrastreifen leichter ausweisen können. Das gilt auch für Streckenabschnitte zwischen zwei Tempo-30-Strecken. Damit soll der Verkehr besser fließen, heißt es. Die Möglichkeit schließt Tempolimits auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiterer Vorfahrtsstraßen ein.
- Die Kommunen erhalten auch mehr Spielräume bei der Einrichtung von Busspuren und Radwegen.
- Außerdem bekommen die Behörden die Möglichkeit, Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen anzuordnen.
- Die Straßenverkehrsordnung wird so angepasst, dass die Behörden vor Ort bei der Anordnung von Bewohnerparken flexibler sind. Bisher musste dafür ein "erheblicher Parkdruck nachgewiesen werden. Künftig reichen entsprechende Prognosen bei den städtebaulichen Planungen aus.
- Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen Notfallassistenz-Systeme künftig nicht mehr ausschalten. Bei Verstößen droht Bußgeld.
Tempo 30 flächendeckend vom Tisch
Bundesverkehrsminister Volker Wissing betonte: Das Straßenverkehrsgesetz wird somit moderner und flexibler. Es bietet den Kommunen mehr Möglichkeiten vor Ort." Er stellte aber auch klar: "Es bleibt innerorts bei einer Richtgeschwindigkeit von 50 km/h. Flächendeckend Tempo 30 ist damit vom Tisch."
Landsberg gegen generelles Tempolimit von 30 km/h innerorts
Der Ehren-Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, begrüßte, dass die Kommunen im neuen Straßenverkehrsgesetz deutlich mehr Spielräume erhalten. Er begrüßte auch, dass ein generelles Tempo-30 in allen Städten nicht vorgesehen ist. "Es gibt viele große Durchgangsstraßen, die für Pendler, aber auch für Handwerker und Lieferanten wichtig sind. Hier würde ein generelles Tempolimit möglicherweise dazu führen, dass der Verkehr sich in die Wohngebiete verlagert und somit zu zusätzlichen Belastungen führt." Mit den neuen, geplanten Regelungen könnten auch Klimaschutzaspekte, mehr Rad- und Busverkehr gewichtet werden.
Initiative: Anlass zum Optimismus
Die Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" hat die Reform ebenfalls begrüßt. "Das Straßenverkehrsgesetz soll damit künftig wesentlich mehr Spielräume im Sinne der Kommunen erhalten. Damit wäre eine der Kernforderungen der Initiative erfüllt", unterstrich Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig und Sprecher der Initiative. „Dafür haben unsere rund 800 Mitgliedskommunen vor Ort in den Räten und Ausschüssen und gemeinsam in der Initiative hartnäckig gekämpft.“ Der Entwurf zur StVG-Reform sei ein erster, wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr kommunalem Gestaltungsspielraum.
Die Initiative kämpft darum, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen. Inzwischen haben sich mehr als 800 Kommunen angeschlossen.
In einer zusätzlichen Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die sogenannte "Vision Zero", nach der niemand durch Verkehrsunfälle getötet oder schwer verletzt werden soll, in die Straßenverkehrsordnung mit aufzunehmen.
Mehr Informationen!
Der Bundesratsbeschluss zu Tempo-30-Anordnungen und zur Reform der Straßenverkehrsordnung.
Der Artikel erschien zuerst am 26. Juni 2023 und wurde am 18. Juli 2024 aktualisiert.