Tempo 30 Schild
Tempo 30 flächendeckend - die Meinungen dazu sind kontrovers.
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Straßenverkehrsgesetz

Tempo 30 - das ändert sich für Kommunen

Das vom Bundeskabinett verabschiedete Straßenverkehrsgesetz sieht mehr Freiheiten für Kommunen vor. So können sie leichter Tempo-30-Zonen ausweisen. Die Städte und Gemeinden sollen darüber hinaus noch weitere Gestaltungsräume bekommen. Die Details und Reaktionen aus den Kommunen.

Bislang konnten Kommunen nicht  so leicht Tempo-30-Zonen ausweisen. Das soll sich nun ändern. Kommunen und Straßenbehörden sollen künftig auch einfacher eine Straße für den Autoverkehr sperren, sie können auch unbürokratischer eine Busspur oder einen Fußgängerüberweg schaffen. Das sieht das geplante novellierte Straßenverkehrsgesetz vor. Das Bundeskabinett hat es verabschiedet,  das neue Gesetz kann aber erst in Kraft treten, wenn auch der Bundestag und der Bundesrat zugestimmt haben. Die Bundesregierung strebt dies noch für dieses Jahr an.  Auch die Straßenverkehrsordnung muss dazu angepasst werden.

Tempo 30 - was konkret geplant ist

  • Künftig sollen Kommunen Tempo-30 vor Spielplätzen, an hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen leichter ausweisen können. Das gilt auch für Streckenabschnitte bis zu 500 Metern zwischen zwei  Tempo-30-Zonen. Damit soll der Verkehr besser fließen, heißt es. 
  • Die Kommunen erhalten auch mehr Spielräume bei der Einrichtung von Busspuren und Radwegen.
  • Außerdem bekommen die Behörden die Möglichkeit, Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen anzuordnen. 
  • Die Straßenverkehrsordnung wird so angepasst, dass die Behörden vor Ort bei der Anordnung von Bewohnerparken flexibler sind. Bisher musste dafür ein "erheblicher Parkdruck nachgewiesen werden. Künftig reichen entsprechende Prognosen bei den städtebaulichen Planungen aus.

Tempo 30 flächendeckend vom Tisch

Bundesverkehrsminister Volker Wissing betonte: Das Straßenverkehrsgesetz wird somit moderner und flexibler. Es bietet den Kommunen mehr Möglichkeiten vor Ort." Er stellte aber auch klar: "Es bleibt innerorts bei einer Richtgeschwindigkeit von 50 km/h. Flächendeckend Tempo 30 ist damit vom Tisch." 

Landsberg gegen generelles Tempolimit von 30 km/h innerorts

Der Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, begrüßte, dass die Kommunen im neuen Straßenverkehrsgesetz deutlich mehr Spielräume erhalten. Er begrüßte auch, dass ein generelles Tempo-30 in allen Städten nicht vorgesehen ist. "Es gibt viele große Durchgangsstraßen, die für Pendler, aber auch für Handwerker und Lieferanten wichtig sind. Hier würde ein generelles Tempolimit möglicherweise dazu führen, dass der Verkehr sich in die Wohngebiete verlagert und somit zu zusätzlichen Belastungen führt." Mit den neuen, geplanten Regelungen könnten auch Klimaschutzaspekte, mehr Rad- und Busverkehr gewichtet werden. 

Initiative: Anlass zum Optimismus

Die Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" hat den Entwurf zur Reform ebenfalls begrüßt. "Das Straßenverkehrsgesetz soll damit künftig wesentlich mehr Spielräume im Sinne der Kommunen erhalten. Damit wäre eine der Kernforderungen der Initiative erfüllt", unterstrich Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig und Sprecher der Initiative. „Dafür haben unsere rund 800 Mitgliedskommunen vor Ort in den Räten und Ausschüssen und gemeinsam in der Initiative hartnäckig gekämpft.“ Der Entwurf zur StVG-Reform sei ein erster, wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr kommunalem Gestaltungsspielraum. 

 Die Initiative kämpft darum, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen. Inzwischen haben sich mehr als 800 Kommunen angeschlossen. 

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