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  3. Tempo 30: Wie der Streit die Gerichte beschäftigt
Tempo 30
Die Ausweisung von Tempo 30 landet vielfach bei Gerichten.
© adobeStock

Tempolimit

Tempo 30: Wie der Streit die Gerichte beschäftigt

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
24. Mai 2022
In vielen Städten und Gemeinden wird um die Ausweisung von Tempo 30 gestritten. In Köln haben jetzt Anwohner an vier Straßen gerichtlich durchgesetzt, dass die Stadt die von ihnen geforderte reduzierte Höchstgeschwindigkeit mit der bisherigen Begründung nicht ablehnen darf. Das ist kein Einzelfall. Die Gerichte verlangen immer wieder, dass Kommunen die Ablehnung stichhaltig begründen.

Die Stadt Köln muss an vier Stellen im Stadtgebiet Anträge, die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h zu reduzieren, neu bescheiden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Konkret betroffen sind Straßenabschnitte der Straßen „An St. Katharinen“, „Mommsenstraße“, „Krefelder Straße“ und „Clevischer Ring“.

Tempo 30: Stadt befürchtet Rückstaus und Schleichwege

Anwohner der vier Straßen hatten bei der Stadt Köln beantragt, das Tempo auf höchstens 30 km/h zu reduzieren. Sie fühlten sich durch den Straßenlärm unzumutbar beeinträchtigt. Die Stadt Köln lehnte die Anträge auf Tempo 30 jedoch ab. Sie befürchtete Rückstaus  und einen beeinträchtigten Verkehrsfluss und warnte vor Schleichwegen, die dadurch entstehen und noch mehr Anwohner belasten. Zuvor waren Lärmgutachten eingeholt worden.

Stadt muss Temporeduzierung besser begründen

Die vier Kläger haben inzwischen aber erreicht, dass das Verwaltungsgericht Köln mit seinen Urteilen ihren Anträgen entsprach. Die gutachterlich ermittelten Lärmwerte belegten, dass die Situation für die Klägerinnen und Kläger an den konkreten Messpunkten nicht zumutbar sei, urteilte das Gericht. Die als Orientierungswerte heranzuzuziehenden Grenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung seien allesamt überschritten. In einer solchen Situation müsse die Straßenverkehrsbehörde unter Abwägung der widerstreitenden Interessen entscheiden, ob eine Temporeduzierung zu erfolgen habe, heisst es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Es wies darauf hin, dass in diese Entscheidung einerseits der Grad der Lärmbelastung und andererseits die verkehrlichen Interessen gegeneinander abzuwägen seien. 

Negative Effekte von Tempo 30 belegen

Diesen Anforderungen genügten die bisherigen Entscheidungen der Stadt Köln nicht, rügte das Gericht. Weder sei der jeweilige Grad der Überschreitung gewürdigt worden, noch beruhten die angeführten verkehrlichen Interessen auf einer belastbaren Tatsachengrundlage. Das Gericht kritisierte, die Stadt Köln habe keine Analyse der verkehrlichen Auswirkungen einer Temporeduzierung vorgenommen, sondern deren negative Effekte ohne Belege schlicht behauptet. Entsprechende Ermittlungen müsse die Stadt Köln nachholen - und dann erneut über die Anträge entscheiden.

Gegen die Urteile kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Kommt es dazu, würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Die Aktenzeichen: 18 K 3145/19 (An St. Katharinen), 18 K 973/20 (Krefelder Straße), 18 K 974/20 (Mommsenstraße), 18 K 976/20 (Clevischer Ring)

Anwohner klagt gegen Tempo-30-Bereiche

Konflikte um die Ausweisung von Tempo-30-Zonen und dem entsprechenden Tempolimit auf Wohnstraßen und Lärmschutz beschäftigten die Gerichte immer wieder. In der Stadt Grevenbroich verlief der Streit genau anders herum. Ein Anwohner klagte gegen die vier Tempo-30-Bereiche in der Innenstadt. Es handelte sich um die Bahnstraße, Rheydter Straße, Lindenstraße und die Straße Auf der Schanze.

Tempo 30 nur bei Gefahrenlage?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf forderte die Stadt daraufhin auf, ihre Verfügungen zu begründen und zu rechtfertigen. Es wies darauf hin, dass solche Tempo-Einschränkungen nur aufgrund einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden dürfen, schreibt die Rheinische Post. Die  Stadt hingegen verwies 2019 damals auf die „unübersichtliche verkehrliche Situation im Umfeld der schutzwürdigen Einrichtungen“ - Schulen, Kitas und Altenheime. Inzwischen hat das Gericht entschieden, dass das Tempo-30-Schild in der Rheyter Straße im Bereich der Grundschule abgebaut werden muss. Damit gelte wieder Tempo 50 auf dieser Straße, berichtet die RP im Mai 2022.

Nächtliches Tempo 30 rechtswidrig

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschied jetzt auch in einem Eilverfahren, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 137 in Meerbusch im Bereich der Moerser, Düsseldorfer und Neusser Straße während der Zeit von 22 bis 6 Uhr rechtswidrig sei und vorläufig rückgängig gemacht werden. Die 6. Kammer hatte bereits zuvor die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf dem Laacher Weg (Urteil vom 27. Februar 2020 – 6 K 14311/17) sowie auf der Römerstraße in Meerbusch (Urteil vom 14. Juni 2021 – 6 K 8870/19) aufgehoben. Gegen den aktuellen Beschluss kann die Stadt Meerbusch beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschwerde erheben. Der aktuelle Fall!

Das Aktenzeichen: 6 L 1011/22

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