Recht Aktuell
Streusalz im Winterdienst: Was Kommunen dürfen – und wo das Recht klare Grenzen setzt
Streusalz wirkt schnell, ist günstig und macht Verkehrssicherheit planbar. Genau deshalb wird es seit Jahrzehnten eingesetzt. Gleichzeitig schädigt Salz Böden, Gewässer, Stadtbäume, greift Pflasterflächen an und ist für Tiere problematisch. Die Folge: In vielen Kommunen gilt der Grundsatz abstumpfende Mittel (Splitt, Sand) ja – auftauende Mittel (Salz) nur ausnahmsweise.
Das zentrale Problem für Bürgermeister und Bauhöfe:
Es gibt keine bundesweit einheitliche Regel.
Und genau hier beginnt der kommunale Gestaltungsspielraum – aber auch das Haftungsrisiko.
Rechtsrahmen Winterdienst: Wer ist überhaupt zuständig?
Rechtlich ruht der Winterdienst auf drei Säulen, die jede Kommune kennen muss.
Verkehrssicherungspflicht: Was Kommunen leisten müssen
Kommunen sind als Straßenbaulastträger verpflichtet, Straßen und Wege im Rahmen des Zumutbaren sicher zu halten.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass jede Fläche jederzeit eisfrei sein muss.
Entscheidend sind:
-
Gefahrenlage
-
Bedeutung der Straße oder des Weges
-
Verkehrsaufkommen
-
verfügbare personelle und finanzielle Mittel
Blankes Eis überall ist kein Naturgesetz – aber auch kein automatischer Haftungsfall.
Landesrecht: Der Rahmen, den Kommunen nicht sprengen dürfen
Straßen- und Wegegesetze der Länder regeln:
-
ob Winterdienstpflichten bestehen
-
ob Kommunen Pflichten auf Anlieger übertragen dürfen
-
welche Einschränkungen für Streumittel gelten
Beispiele:
-
Baden-Württemberg: Übertragung auf Anlieger ausdrücklich möglich (§ 41 Straßengesetz)
-
Bayern: Pflicht zur Streuung an besonders gefährlichen Stellen
-
Berlin: Auftaumittel grundsätzlich verboten
-
Hamburg: Salzverbot gesetzlich verankert – aktuell befristet ausgesetzt
Fazit: Landesrecht schlägt jede kommunale Satzung.
Kommunale Satzungen: Hier entscheidet sich die Praxis
Die eigentliche Steuerung erfolgt über Straßenreinigungs-, Winterdienst- oder Streupflichtsatzungen.
Hier legen Kommunen fest:
-
wer räumt und streut
-
wo geräumt werden muss
-
zu welchen Zeiten
-
mit welchen Mitteln
-
welche Ausnahmen gelten
-
welche Bußgelder drohen
Kurz gesagt: Hier entscheidet sich, ob der Winterdienst funktioniert – oder Ärger produziert.
Darf die Kommune Streusalz einsetzen?
Ja – aber nicht grenzenlos.
In der Praxis gilt:
-
Auf Fahrbahnen (Hauptverkehrsachsen, Gefahrenpunkte, Bus- und Rettungsrouten) setzen viele Kommunen weiterhin Salz oder Sole ein.
-
Grundsatz: so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Gleichzeitig existieren:
-
Sperrzonen (Gewässernähe, Alleen)
-
empfindliche Pflasterflächen
-
ökologische Schutzbereiche
Dort wird oft auf Splitt oder Granulate ausgewichen.
Wichtig:
Dass eine Kommune Salz auf Fahrbahnen nutzt, heißt nicht, dass Bürger auf Gehwegen ebenfalls Salz streuen dürfen.
Dürfen Bürger Streusalz verwenden?
Kurzantwort: Meist nein.
In vielen Städten und Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz per Satzung verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Typische Ausnahmen:
-
Treppenanlagen
-
starke Steigungen oder Gefälle
-
Eisregen und Blitzeis
-
besonders gefährliche Engstellen (Haltestellen, Querungen)
Entscheidend ist immer: die örtliche Satzung.
Regionale Unterschiede: So unterschiedlich regelt Deutschland den Salzeinsatz
Berlin: Auftaumittel tabu
Berlin verfolgt eine besonders strenge Linie. Auftaumittel – also auch Salz – sind grundsätzlich verboten. Ziel ist der Schutz von Stadtbäumen, Böden und Gewässern. Ausnahmen gelten nur sehr eingeschränkt.
Hamburg: Verbot mit Notbremse
Hamburg untersagt Salz im Wegegesetz. Aufgrund der aktuellen Extremlage wurde das Verbot jedoch befristet per Allgemeinverfügung aufgehoben – ausdrücklich als Ausnahme.
Baden-Württemberg: Satzungsland
Kommunen dürfen Winterdienstpflichten auf Anlieger übertragen. Salz ist meist verboten, Ausnahmen gelten an Gefahrenstellen oder bei Eisregen.
Bayern: Salz auf der Straße, Zurückhaltung auf dem Gehweg
Bayern setzt im staatlichen und kommunalen Winterdienst weiterhin auf Salz und Sole. Private Gehwege unterliegen dagegen häufig strengen Satzungsregeln.
NRW, Hessen, Niedersachsen: Keine Einheitslinie
Hier entscheidet fast immer die jeweilige Kommune per Satzung. Das führt zu sehr unterschiedlichen Regelungen – teils sogar zwischen Nachbargemeinden.
Was Kommunen rechtssicher regeln dürfen
Kommunen haben mehr Spielraum, als viele denken. Zulässig sind u. a.:
-
Übertragung der Räum- und Streupflicht auf Anlieger
-
Festlegung von Räumzeiten (werktags, sonn- und feiertags)
-
Mindestbreiten geräumter Gehwege
-
Zulässige Streumittel inklusive Ausnahmen
-
Pflichten nach Tauwetter (Beseitigung von Splitt)
-
Bußgelder bei Verstößen
Entscheidend ist: klar, verständlich, erfüllbar.
Wo die Grenzen liegen: Was Kommunen nicht dürfen
-
Landesrecht ignorieren
Satzungen dürfen kein Landesrecht aushebeln. -
Unmögliches verlangen
Dauerstreuen rund um die Uhr ist unzulässig. -
Gefahrenstellen vernachlässigen
Wer Salz verbietet, muss an kritischen Punkten andere wirksame Maßnahmen treffen. -
Unverhältnismäßig handeln
Regeln müssen nachvollziehbar und gleichmäßig vollzogen werden.
Praxischeck: Was Kommunen jetzt tun sollten
-
Satzung prüfen und aktiv kommunizieren
-
Gefahrenstellen priorisieren
-
Ausnahmen sauber formulieren
-
Einsätze dokumentieren
-
Politisch ehrlich bleiben
Wer alles verbietet, muss Alternativen liefern.
Wer alles erlaubt, trägt Umwelt- und Haftungsfolgen.
Salz ist Werkzeug – kein Glaubenskrieg
Streusalz ist weder Allheilmittel noch Teufelszeug.
Kommunen dürfen es einsetzen – aber nur im rechtlichen Rahmen. Für Bürger gelten oft strengere Regeln. Entscheidend sind Landesrecht, Satzung und die konkrete Gefahrenlage.
Die beste Regel ist am Ende nicht die strengste, sondern die, die im Ernstfall funktioniert.

