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Bauturbo Digitalisierung Mann mit Rakete
© Adobe Stock

Digitalisierung

Bauturbo - Booster für die Verwaltung

von Franz-Reinhard Habbel
Gastautor, Digitalpionier
23. Februar 2026
Der Bauturbo soll alles einfacher und schneller machen – doch falsch angewendet wird er zur Einladung zum Nichtstun, statt zum Booster, meint Digital-Pionier Franz-Reinhard Habbel. Es gibt schon jetzt Beispiele aus Kommunen, die zeigen: Schnelle Genehmigungen sind möglich.

Die Idee ist einfach: Liegen alle Unterlagen vollständig vor, gilt eine einfache Verwaltungsleistung nach drei Monaten als genehmigt, wenn die Behörde nicht entscheidet. Nicht der Antragsteller muss warten, sondern die Verwaltung muss handeln – oder die Entscheidung „passiert“ automatisch. 

Vereinfachte Genehmigungsverfahren 

Doch genau hier beginnt die spannende Frage: Wie wird die Praxis aussehen? Werden sich Verwaltungen „darauf einlassen“, die Frist einfach verstreichen zu lassen, um Arbeit zu sparen? Denn eine Genehmigungsfiktion spart zwar Aktenvermerke, aber sie schafft Unsicherheit: Wer haftet, wenn später Probleme auftreten?  Dabei gibt es längst konkrete Erfahrungen in der Verwaltungspraxis. In der Bayerischen Bauordnung etwa gilt seit 2021 für bestimmte Bauanträge im vereinfachten Genehmigungsverfahren, etwa für Wohnbauten ohne Sonderbauten, dass der Bauantrag „automatisch“ als genehmigt gilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet. Die Drei-Monats-Frist beginnt erst, wenn ein vollständiger Antrag vorliegt. 

Landkreis Heilbronn passt Fristen an



Ähnlich ist es im Landkreis Heilbronn: Auch dort beginnt die Frist erst nach Abschluss der Beteiligungspflichten und Vollständigkeitsprüfung. Fehlende Unterlagen hemmen die Frist und verlängern sie entsprechend.

Diese Beispiele zeigen: Genehmigungsfiktion ist mehr als ein theoretisches Rechtskonstrukt – sie wird heute schon als Beschleunigungsinstrument eingesetzt. 



Gleichzeitig wird deutlich: Damit die Fiktion ihre Wirkung entfaltet, braucht es klare Regeln über Fristbeginn, Vollständigkeitsprüfung und digitale Aktenprozesse – sonst droht genau das, was man vermeiden will: zusätzliche Bürokratie in Form von Zwischenbescheiden und Rückfragen.

Digitales Anzeigeverfahren

Vielleicht ist deshalb ein anderer Gedanke noch radikaler – und wirkungsvoller: Warum überhaupt genehmigen, wenn man auch anzeigen kann? Ein digitales Anzeigeverfahren würde vieles entkrampfen: Bürger und Unternehmen melden ein Vorhaben, die Verwaltung erhält automatisch ein digitales Register, und nur bei echten Risiken oder Konflikten wird eingegriffen. Ein wirksamer Rückbau von Bürokratie wäre auch schon damit verbunden, geforderte Unterlagen und Pläne auf ein Minimum zur reduzieren oder zu vereinfachen. 



Genehmigungsfiktion kann ein erster Schritt sein – aber der eigentliche Bürokratieabbau beginnt nicht bei der Frist, sondern bei der Frage, ob man den Antrag überhaupt noch braucht. 

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