Kinder auf Zebrastreifen
In den vergangenen Jahren sind viele Zebrastreifen verschwunden. Doch sie haben ihre Vorteile.
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Arbeitshilfe

Zebrastreifen leichter anlegen – mehr Spielraum für Kommunen

Zebrastreifen lassen sich jetzt unkomplizierter anlegen: Ohne Verkehrs- oder Fußgängerzählung und ohne Nachweis einer Gefährdungslage. Die veränderten rechtlichen Grundlagen und was Kommunen beachten sollten.

 Kommunen haben inzwischen weit mehr Entscheidungsspielraum, wenn sie die sogenannten Zebrastreifen über Straßen anbringen wollen. Doch dabei gibt es vieles zu beachten, damit das Überqueren für Erwachsene und Kinder möglichst sicher ist.

Diese Vorschriften erleichtern Zebrastreifen:

- Zebrastreifen können künftig nicht nur an Stellen eingerichtet werden, an denen bereits heute viele Menschen trotz erhöhter Gefahr die Straße überqueren, sondern grundsätzlich überall dort, wo ein Bedarf für eine sichere Querung besteht. Dieser Bedarf muss weiterhin ermittelt werden. Es ist aber nicht mehr eine bestimmte Anzahl an Fußgängern vorgeschrieben.

- Die bisherigen Vorgaben, nach denen Fußgängerüberwege „in der Regel nur anzulegen sind, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt“ und „nur dann, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und das Fußgängeraufkommen es nötig macht“, wurden gestrichen.

- Die verbindliche Richtlinie zur Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) gilt künftig nur noch als Empfehlung. Zuvor untersagte sie die Einrichtung von Zebrastreifen an Orten mit sehr geringem oder sehr hohem Fuß- und Fahrverkehr – diese Einschränkung entfällt nun, wodurch die lokalen Verkehrsbehörden größere Handlungsspielräume erhalten.

- Zudem kann künftig Tempo 30 vor und an Zebrastreifen auf Hauptverkehrsstraßen angeordnet werden.

- Auch das frühere Verbot von Zebrastreifen auf Straßen mit „Grüner Welle“ wurde abgeschwächt. Stattdessen heißt es nun: „Auch eine eingerichtete Grüne Welle kann dagegensprechen, einen Fußgängerüberweg anzulegen.“ Dies ist insbesondere relevant, da derzeit über Grüne Wellen für den Radverkehr diskutiert wird.

Zudem darf an jedem Zebrastreifen künftig ein Tempolimit von 30 km/h festgelegt werden. Das schafft vor allem an Ortsdurchfahrten, Schulen, Kitas oder Senioreneinrichtungen mehr Sicherheit – ohne den Verkehrsfluss übermäßig zu bremsen. Die Reform kommt damit den Forderungen vieler Städte und Gemeinden entgegen, die sich seit Jahren weniger Bürokratie und mehr Handlungsspielraum beim Fußverkehr wünschen.

Mehr Zebrastreifen für wachsenden Fußverkehr

Etwa alle zwei Minuten überqueren Fußgänger in Deutschland eine Fahrbahn. Gut gestaltete Zebrastreifen sind dabei oft eine einfache Lösung. Sie sorgen für flüssigen Verkehr, sind kostengünstiger als Ampeln und fördern Rücksichtnahme im Straßenraum.

Der Bedarf wächst: Nach der aktuellen Großstudie „Mobilität in Deutschland“ nimmt der Fußverkehr stärker zu als jede andere Verkehrsart. 26 Prozent aller Wege werden heute zu Fuß zurückgelegt – vor acht Jahren waren es noch 22 Prozent. Besonders ältere Menschen und Schulkinder sind häufig zu Fuß unterwegs. Für sie, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmenden, sind sichere und klar erkennbare Querungsstellen von großer Bedeutung.

Städte legen wieder mehr Zebrastreifen an

Für den Fachverband  "FUSS e.V", der die Interessen der Fußgänger in Deutschland vertritt, sind die modernisierten Vorschriften im Verkehrsrecht ein Fortschritt. Es könnten nun viel mehr weiße Balken auf den Straßen angebracht werden und die Überquerung der Fahrbahn lasse sich über das neue mögliche Tempolimit sicherer gestalten. "Zebrastreifen wurden jahrzehntelang an vielen Orten entfernt und nicht neu angelegt", schreiben die Verfasser Dietmar Rudolph und Roland Stimpel in einer aktuellen Arbeitshilfe. In vielen Städten drehe sich der Trend.

Doch damit Unfälle möglichst vermieden werden, ist einiges zu beachten. Die 42-seitige Broschüre beleuchtet die rechtlichen Vorschriften, schildert die Geschichte des Zebrasteifens und gibt Tipps, wie Fußgängerüberwege geschaffen und genutzt werden sollen. Sie richtet sich an Kommunen, Planungsbüros und Engagierte im Bereich Verkehrssicherheit und Fußverkehr. Die ersten Zebrastreifen wurden übrigens in Frankreich und der Schweiz 1948 angelegt, in Großbritannien 1951 und in der DDR im März 1952 in Berlin-Schönweide. Im Juli 1952 gab es in der Bundesrepublik den ersten Zebrastreifen in München.

Worauf es bei der Gestaltung ankommt

Ein Zebrastreifen allein reicht nicht – entscheidend ist seine fachgerechte Gestaltung. Dazu zählen:

  • Sichtbarkeit: Deutliche Markierungen und gute Beleuchtung, etwa durch LED-Licht, erhöhen die Erkennbarkeit deutlich.
  • Kurze Querungswege: Mittelinseln und vorgezogene Bordsteine verkürzen die Strecke und zwingen Autofahrende zum Abbremsen.
  • Barrierefreiheit: Abgesenkte Bordsteine und tastbare Bodenindikatoren helfen Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen.
  • Freie Sichtachsen: Keine parkenden Fahrzeuge oder Hindernisse in unmittelbarer Nähe des Überwegs.
  • Tempo 30: Niedrige Geschwindigkeiten sind der wichtigste Sicherheitsfaktor – und jetzt problemlos anordnungsfähig.

Vorteile von Zebrastreifen 

- Autofahrer und Radfahrer müssen nicht an einer roten Ampel warten, wenn niemand gerade die Straße überquert. 

- Die weißen Streifen kosten viel weniger als Ampeln: Für Bau und vor allem für den Betrieb fällt dort rund viel mehr Geld an.

Pragraph. Zeichen

 

 Fußgänger-Verband sieht noch Hemmnisse

Der Lobbyverband für Fußgänger begrüßt die Veränderungen, er kritisiert jedoch, dass die bestehenden Verwaltungsvorschriften weiterhin unnötige Hürden für die Anlage von Zebrastreifen enthalten. Statt den Fußverkehr zu fördern, orientieren sich die Regeln noch immer vorrangig an den Bedürfnissen des Autoverkehrs, etwa durch Mindestabstände zwischen Überwegen oder die Bedingung, dass „die Fahrzeugstärke es zulässt“. Besonders an Kreuzungen und bei abknickender Vorfahrt werden Zebrastreifen teils untersagt, obwohl dort erhöhter Schutzbedarf für Fußgänger besteht. Zudem wird gefordert, Zebrastreifen auch über Radwege zuzulassen, um vor allem Blinden und sehbehinderten Menschen sichere Querungsmöglichkeiten zu bieten.

Mehr Informationen zum Thema Zebrastreifen mit detaillierten rechtlichen Quellen finden Sie hier. 

Die Broschüre zum Download:

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