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Aktionsplan gegen Politiker-Stalking

Hass-Mails, Einschüchterungen, Hunderte Bürgermeister und Mandatsträger in den Kommunen sind betroffen. Der DStGB fordert, Hasskriminalität stärker zu bekämpfen.

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Manns hält den Paragrafen für wichtig, weil solche Fälle bisher häufig nicht in die Zuständigkeiten der Polizei fielen. „Eine Drohung wird nur  verfolgt, wenn darin ein Verbrechen angekündigt wird, eine allgemeine Drohung hingegen läuft ins Leere“, so Manns. Sätze wie: „Fühl dich nicht zu sicher“ oder „wir wissen, wo dein Kind zur Schule geht“ reichen als Drohung nicht auf, um verfolgt zu werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Polizei muss stärker vor Ort präsent sein. Wobei auch Landsberg deutlich einräumt: „Auf mehr Polizisten, die von den Ländern eingestellt werden, dürfen wir uns nicht verlassen, das bleibt wohl ein frommer Wunsch“. Er setzt daher darauf, Polizisten anders einzusetzen. Konkret könnten Schwertransporte etwas verstärkt von privaten Sicherheitsdiensten begleitet werden, Bagatelldelikte etwa im Straßenverkehr auch vom TÜV übernommen und Radarmessungen von der Stadt oder dem Landkreis organisiert werden.
Dreh- und Angelpunkt in den Kommunen wir aus Sicht des DStGB aber auch künftig die Kommunikation sein. „Die frühzeitige Kommunikation mit Bürgern etwa über geplante Flüchtlingsunterkünfte bleibt enorm wichtig. Dazu brauchen die Kommunen rechtzeitig Informationen von den Ländern und Landkreisen etwa was die Belegungszahlen, die Herkunft der Menschen und die Verweildauer anbelangt“, so Landsberg. ER fordert zudem, beim Innenministerium eine Kommunikationsplattform anzusiedeln. Dort könnte zum Beispiel über positive Beispiele zur Integration berichtet werden.
Die Kernpunkte im Überblick: 
- mehr sichtbare Polizeipräsenz in der Öffentlichkeit
- ein bundesweites Konzept gegen Wohnungseinbrüche
- die Entlastung der Polizei von bürokratischen Aufgaben (Knöllchen, Verkehrsunfälle etc.)
- eine städtebauliche Kriminalprävention
- eine Kommunikationsplattform zur Flüchtlingsintegration

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