Deprecated: Return type of Spatie\SchemaOrg\BaseType::offsetExists($offset) should either be compatible with ArrayAccess::offsetExists(mixed $offset): bool, or the #[\ReturnTypeWillChange] attribute should be used to temporarily suppress the notice in /var/www/html/vendor/spatie/schema-org/src/BaseType.php on line 72

Bessere Arbeitslosenbetreuung?
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nur scheinbar eine Niederlage für die Kommunen. Zwar konnten die klagenden Kommunen nicht als neue Optionskommunen den Gerichtssaal verlassen. Sie haben aber zwei wichtige Feststellungen des Verfassungsgerichts erstritten. Die Finanzkontrolle des Bundes über die Optionskommunen erlaubt ihm nicht die Aufsicht über deren Augabenwahrnehmung. Dies stärkt die Arbeit vor Ort, indem die besten örtlichen Lösungen gefunden werden können. Wir können stärker noch als bisher unsere kommunalen Stärken ausspielen.
Und dies lenkt den Blick auf die zweite Feststellung. Auch wenn der Bund nicht weitere kommunale Jobcenter zulassen muss, darf er es. Und er sollte es! Der Grund liegt auf der Hand: Die Stellung als kommunaler Träger bündelt die Steuerungs- und Entscheidungskompentenz vor Ort und kommt damit unmittelbar den Leistungsberechtigten zugute! In Münster, seit 2012 kommunales Jobcenter, ist es das Ziel, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen im Sinne einer integrierten Arbeits- und Sozialpolitik zu verzahnen.
Dabei findet mit der gesamtstädtischen Steuerung eine enge Abstimmung und Verzahnung aller städtischen Leistungen stat. Auf die Belange der Leistungsberechtigten kann dadurch schneller, passgenauer und zielgerichteter eingegangen werden. Gleichzeitig sinkt für den Bürger die Anzahl der Ansprechpersonen und die Vielzahl der (kommunalen) Leistungen wird transparenter.
Übergänge zwischen den verschiedenen Rechtskreisen (SGB II / SGB XII) oder an der Nahtstelle zwischen z. B. Schule und Beruf werden durch die enge Verzahnung und den Austausch der beteiligten Ämter (hier: Schul-, Jugend-, ggf. Sozialamt und Jobcenter) für den Bürger unbürokratischer und leichter zu bewältigen. Gleiches gilt für die Ermittlung und Gewährung kommunaler Leistungen, wie etwa Schuldner- oder Suchtberatung.
Während die Zusammenhänge zwischen Jobcenter und Stadt für den Bürger früher schwer nachvollziehbar und die Zuweisungspraxis umständlich war, kommt mit der Option für den Bürger erkennbar alles aus einer Hand. In Münster hat sich bewährt, dass der „Behördendschungel“ für die Bürger lichter geworden ist: Während im Umstellungsprozess 2012 noch nur 40% der Kund(inn)en dem Jobcenter in Sachen „Zufriedenheit“ die Note 1-2 (weitere 56% die Note 3-4) gaben, stieg die Zufriedenheit bis Ende 2013 deutlich an – 69% der Befragten waren mit dem Jobcenter sehr gut oder gut zufrieden, 27% vergaben die Note 3-4.
Nicht zuletzt deshalb sollte im Sinne einer bürgernahen Ausgestaltung dieses sozialen Sicherungsbereiches den Kommunen vor Ort die Möglichkeit eingeräumt werden, die Aufgabe selbstverantwortlich auszugestalten. Die Bereitschaft vieler Kommunen, in diesem Bereich Verantwortung zu übernehmen, besteht. Jetzt liegt es am Bund, dieses Angebot anzunehmen.